Klaus Schlagmann über Psychoanalyse und Sigmund Freud

Klaus Schlagmann über die Psychoanalyse von Sigmund Freud und wie er seine Patientinnen Bertha Pappenheimer und Emma Eckstein behandelte.

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Klaus Schlagmann über Otto Kernbergs Theorien

Diplom-Psychologe Klaus Schlagmann erklärt den theoretischen Hintergrund von Otto Kernbergs Thesen. Kernberg stellt das Modell des Traumas in Frage und fordert Psychotherapeuten auf, sie müssten sich mit KZ-Kommandanten und Folterern identifizieren und die Lust verspüren am Zerstören, die Lust eine Brandbombe zu werfen, die Lust sadistische Aggressionen zu verspüren. Mitleid mit dem Patienten wertet er als sublimierte Aggression.

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Schlagmann vs Kernberg

Diplom-Psychologe Klaus Schlagmann kritisiert Otto F. Kernberg. Er wirft ihm vor, unter dem Deckmantel der Psychotherapie puren Sadismus zu verkaufen. So trägt Kernberg beispielsweise vor einem Fachpublikum vor, er würde gerne seine Patienten aus dem Fenster seines Büros im 80. Stock werfen und dann auf ein leises “Plop” warten. Einen Mann, der als Kind seine gesamte Familie im KZ verloren hatte, vergleicht er mit einem KZ-Kommandanten. Bei einer Patientin, die als Kind sexuell von ihrem Vater mißbraucht wurde, attestiert Kernberg einen “sexuell erregenden Triumpf über ihre Mutter” und fordert von ihr, sie müsse “ihre Schuld tollerieren”.

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Psychiatrie und Ethik: Krankenkassen finanzieren Lobbyarbeit für Kinderschänder
Der Widerruf der Mißbrauchstheorie (“Verführungstheorie”) durch Sigmund Freud

Psychiater und Demenz

Dr. Johannes Schröder ist als Psychiater an der Universitätsklinik Heidelberg tätig und gilt in der Fachwelt als eine Koryphäe. Er ist Spezialist für Gerontopsychiatrie – dem Teilbereich der Psychiatrie, der sich speziell mit Alten befasst. 2006 hat er den “Alois Alzheimer-Preis” für die Arbeiten zur Früherkennung der Alzheimer Demenz erhalten.

Doch angesichts der Leistung, die er 2008 als Gutachter im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart geliefert hat, könnten auch Fragen über seinen eigenen Geisteszustand aufkommen.

Schröder sollte hier unter anderem gutachterliche Aussagen über Bewegungsstörungen, Zungenschlundkrämpfe, Atemnot und Fieber machen, die beim Kläger im Rahmen einer Neuroleptikaverabreichung aufgetreten sind. Dazu hatte er auch Einsicht in die entsprechenden Akten, in denen diese Symptome von den beklagten Kollegen zutreffend dokumentiert wurden. Dort wurde ebenfalls dokumentiert, daß nachdem dem “Patienten” das “Gegenmittel” Akineton verabreicht wurde, sich diese Symptome rasch besserten.

Akineton ist ein Medikament, welches zur Linderung von sogenannten “medikamentös bedingten extrapyramidal motorischen Störungen”, also Bewegungsstörungen, die als Symptome einer neurologischen Schädigung durch Medikamente auftreten, eingesetzt wird. Die Betroffenen solcher Störungen sind dann nicht mehr in der Lage, ihre Muskelbewegungen willentlich zu steuern. Ihr Gehirn sendet dabei unkontrolliert Signale an die Muskeln, die dann unkontrollierbare Bewegungen ausführen oder verkrampfen. Die Folgen sind dann unter anderem bizarres Grimassieren, krampfartiges Herausstrecken der Zunge, Blickstarre, Unfähigkeit zu Schlucken und Atemnot. All diese Symptome sind nicht nur in gängiger Fachliteratur gut beschrieben, sondern werden auch auf den Beipackzetteln der Neuroleptika als “Nebenwirkungen” angegeben.

Im psychiatrischen Jargon gibt es auch den Ausdruck der “neuroleptischen Potenz”. Danach sei die “antipsychotische Wirkung” eines Neuroleptikums um so stärker, je stärker dessen extrapyramidal-motorischen Nebenwirkungen sind.

Nun behauptet Schröder aber in seinem Gutachten, daß eben genau die Tatsache, daß sich diese Bewegungsstörungen nach Verabreichung von Akineton gebessert haben, dafür spreche, daß diese eben nicht von dem zuvor verabreichten Neuroleptikum verursacht wurden. Vielmehr würden diese Symptome von einer “Anspannung” des “Patienten” herrühren.

Bemerkenswert ist auch, wieso der Kläger überhaupt zwangsweise mit Neuroleptika behandelt wurde.  Der damals 20-jährige Abiturient wuchs bei seiner Großmutter auf. Diese ist, wie jetzt aus den Akten bekannt wurde, der festen Überzeugung, sie habe in der Fernsehzeitschrift “Hör Zu” gelesen, ihr Enkel habe eine Psychose und müßte zwangsbehandelt werden. Sie hatte schon einmal, als ihr Enkel 15 Jahre alt war, versucht, diesen in die psychiatrische Universitätsklinik in Tübingen einweisen zu lassen. Dort wurde aber ausdrücklich bescheinigt, daß dieser eben keine psychischen Auffällichkeiten zeige und kein psychiatrischer Patient sei.

Darauf hin verfasste die Großmutter, wie jetzt herauskam, selbst “Atteste”, in denen sie ihrem Enkel eine Psychose bescheinigte, die angeblich nicht erkannt worden wäre.

Als es dann im Jahre 1998 zu einem Streit zwischen dem Enkel und der Großmutter kam, wurde der Enkel auf Grund der Behauptungen der Großmutter in die psychiatrische Klinik in Winnenden eingeliefert. Dort konnte man zwar auch keine Psychose feststellen, aber man hielt ihn trotzdem über zweieinhalb Monate dort in der geschlossenen Abteilung fest und behandelte den “Patienten” auf Wunsch der Großmutter zwangsweise mit Neuroleptika.

Hinterher war der vermeintliche Psychiatriepatient, der heute vor dem Landgericht Stuttgart klagt, bei diversen Psychiatern und Psychologen inklusive einem Amtsarzt aus Waiblingen vorstellig geworden und hat sich abermals untersuchen lassen. Keiner konnte eine Geisteskrankheit feststellen. Dies wurde auch mehrfach bescheinigt.

Der im anhängigen Verfahren gegen die psychiatrische Klinik Winnenden vom Gericht bestellte Gutachter Dr. Johannes Schröder konnte in den Akten und bei der Exploration des Klägers auch keine Psychose feststellen. Dennoch hält er es für “sehr wahrscheinlich”, daß der Kläger eben doch eine solche gehabt habe – er hätte nur “dissimuliert”, also die Krankheit wegsimuliert. Das sei typisch für psychisch Kranke, so Schröder bei einer Anhörung.

Wenn Schröder recht hätte, dann müsste sein Proband geradezu übernatürliche Fähigkeiten im Wegsimulieren haben, denn auch Bluttests, Magnetresonanztomographie, EEG und neuropsychologische Tests  zeigten keinerlei Auffällichkeiten. Zur Erinnerung: Die Psychiatrie geht davon aus, daß sogenannte “Geisteskrankheiten” ihre Ursache in biologischen Defekten, wie Stoffwechselstörungen im Gehirn, organischen Veränderungen im Gehirn und der gleichen haben. Aber nichts von all dem wurde beim Kläger festgestellt.

Doch Schröder läßt sich durch nichts und Niemanden von seiner Meinung abbringen, die damalige “Behandlung” sei lege artis erfolgt. Auch daß der Kläger von diesen Erlebnissen und dem zermürbenden Rechtsstreit traumatisiert sei, stellt er in Abrede. Traumatisierung sei nur auf Grund von Erlebnissen möglich, bei denen der Betroffene völlig hilflos einer Situation ausgesetzt ist. Dies sei in der Psychiatrie nicht der Fall.

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Dr. Johannes Schröder

Neuroleptika

Akineton

Dyskinesie

Traumatisierung in der Psychiatrie

Überlebenden-Syndrom

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