Der Tod von Holger Z – Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah klagt an

Am 27.2.2011 wurde Holger Z. stranguliert in seiner Zelle im ÖHK Mühlhausen aufgefunden. Zuvor musste er ein jahrelanges Martyrium durchstehen. Holger Z. wurde unter anderem gegen seinen Willen mit Neuroleptika behandelt, welche ihn zum einem körperlichen und psychischen Wrack machten. Nun erhebt Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Anklage gegen die BRD. Der Anwalt spricht von Folter und Mord.

Mehr Informationen zum Thema:

Der Fall Holger Z auf meinungsverbrechen.de
Thüringer Allgemeine: Ermittlungen nach Tod im Maßregelvollzug Mühlhausen
Taz: Kriminelle in weißen Kitteln
Dr. Volkmar Aderhold: Mortalität durch Neuroleptika
Wikipedia: UN-Antifolterkonvention
Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
www.zwangspsychiatrie.de

MDR berichtet verzerrt über den Tod von Holger Z

ÖhkAm Donnerstag, den 17.3.2011 berichtete der staatliche Fernsehsender MDR in der Sendung “dabei ab 2″ über den Tod von Holger Z. im Ökumenischen Hainich Klinikum. Holger Z. wurde dort Ende Februar stranguliert in seiner Zelle aufgefunden. Angeblich hätte die Obduktion keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden ergeben. Es sei ein Selbstmord gewesen. Doch die Mutter und ihr Anwalt haben Zweifel an dieser Theorie. Was der MDR in seinem Bericht verschweigt: Holger Z. war vor seinem Tod durch eine schwere Schulterverletzung, wegen der er kurz zuvor operiert wurde, stark eingeschränkt. In diesem Zustand dürfte es äußerst schwierig fallen, sich selbst zu strangulieren. Was ebenfalls nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, daß Holger Z. nicht der einzige Todesfall im ÖHK in der letzten Zeit war. Es gab in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Todesfällen. In Insiderkreisen ist schon vom “Todestrakt von Mühlhausen” die Rede.

Der Grund, weshalb Holger Z. in der Forensik in Mühlhausen einsaß, war seine Amokfahrt von 1. April 2005. Damals lieferte er sich in einem gestohlenen LKW mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd. Die Polizei forderte damals einen anderen LKW-Fahrer dazu auf, sein Fahrzeug quer zu stellen, um damit die Straße zu blockieren. Bei dieser Aktion kam der Fahrer des LKWs ums Leben, als Holger Z. in dessen Fahrzeug rammte. In dem Bericht wird zwar auch richtig erwähnt, daß Holger Z. zuvor in psychiatrischer Behandlung war, es wird aber nicht erwähnt, daß er am Tag des tödlichen Unfalls derart mit Psychopharmaka vollgepumpt war, daß er nicht mehr Herr seiner Sinne war.

Der MDR behauptet, Holger Z. sei zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Erstens war der Tod des LKW-Fahrers kein Mord, weil kein Vorsatz erkennbar war, zweitens wurde damals vom Gericht ausdrücklich die Schuldunfähigkeit von Holger Z. zum Zeitpunkt des Unfalls festgestellt, da er zu diesem Zeitpunkt unter starken Psychopharmaka stand. In diesem Zustand wäre niemand mehr verkehrstüchtig gewesen.

Damals wurde außerdem festgestellt, daß die Polizisten, die den Lastwagenfahrer aufgefordert haben, sich mit seinem Fahrzeug Holger Z. in die Quere zu stellen, eine erhebliche Mitschuld an dem tödlichen Unfall hatten.

Staatanwalt Dirk GermerodtStaatsanwalt Dirk Germerodt kommt in diesem Bericht auch zu Wort. Er behauptet, die Mutter von Holger Z. , die zusammen mit ihrem Anwalt Strafanzeige gegen 14 Personen, darunter Psychiater und Wärter des ÖHK gestellt hat, in der Anzeige behaupten würde, ihr Sohn sei deswegen stranguliert worden, weil er seine Medikamente nicht eingenommen habe. Dies ist aber nicht der Fall. Die Anschuldigungen der Mutter und des Anwalts beziehen sich, wie Germerodt auch erwähnt, auf die Behandlung von Holger Z. im ÖHK. Dort wurden ihm unter anderem starke Neuroleptika – also die selben psychiatrischen Drogen, die damals zu dem tödlichen Unfall geführt haben – mehrfach zwangsweise verabreicht.

Der MDR verschweigt aber, daß die Mutter von Holger Z. lange vor seinem Tod zusammen mit ihrem Rechtsanwalt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung gegen das ÖHK erstattet hatte. Obwohl die behaupteten Übergriffe gegen Holger Z. in den Akten des ÖHK dokumentiert wurden und es auch entsprechende Zeugenaussagen, wie z.B. die des Seelsorgers gab, stellte die Staatsanwaltschaft damals die Ermittlungen gegen das ÖHK ein. Außerdem wurde die Mutter darauf hingewiesen, daß falsche Anschuldigungen strafbar wären. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat weggeschaut. Von dieser Staatsanwaltschaft jetzt ergebnisoffene Ermittlungen im Todesfall Holger Z. zu erwarten wäre naiv.

Cornelia HartmannCornelia Hartmann, Reporterin des MDR berichtet von Gutachten, nach denen Holger Z. geheilt oder zumindest therapiert werden können hätte. Aber die Mutter wäre dagegen gewesen, daß ihr Sohn Psychopharmaka einnimmt. An dieser Stelle hätte Frau Hartmann wohl etwas besser recherchieren sollen. Bei den Psychopharmaka, die Holger Z. verabreicht bekommen hat, handelt es sich unter anderem um Neuroleptika wie Haldol, Fluanxol und Ciatyl Z Acuphase. Hierbei handelt es sich um hochpotente Neuroleptika mit schweren Nebenwirkungen, wie z.B. unheilbare Bewegungsstörungen (sogenannte Dyskinesien), Krämpfen, Parkinsonoid, epileptischen Anfällen, Depressionen, Akathisie (krankhafter Bewegungsdrang), Verwirrtheitszusänden, Suizidgedanken und Neurodegeneration. Diese Stoffe haben eine persönlichkeitszerstörende Wirkung, wie auch das OLG Hamm festgestellt hat (OLG Hamm, 3 U 50/81). Aus der psychiatrischen Fachliteratur und zahlreichen Studien ist dies schon seit langem bekannt. Auch Psychiater wie z.B. Dr. Volkmar Aderhold oder Dr. Peter Breggin warnen seit Jahren vor den verheerenden Folgen dieser psychiatrischen Drogen.

Einiger dieser durch Neuroleptika verursachten Symptome wurden auch von mehreren Zeugen, unter anderem dem Seelsorger bei Holger Z. beobachtet. Auch in den Akten des ÖHK werden verschiedener solcher Symptome beschrieben, zu gleich aber als Symptome seiner angeblichen Geisteskrankheit um gedeutet.

Aber der MDR-Bericht versucht diesen Sachverhalt so zu verdrehen, daß es aussieht, als ob eine psychisch verwirrte Mutter ihren Sohn davon abgehalten habe, daß er heilsame Medikamente einnimmt. Davon kann nicht die Rede sein. Neuroleptika können nicht heilen. Sie können bestenfalls lähmen und gefügig machen. Das wird auch jeder halbwegs seriöse Psychiater bestätigen.

Laut psychiatrischer Lehrmeinung haben sogenannte psychische Krankheiten ihre Ursachen in biologischen Defekten, wie z.B. Stoffwechselstörungen im Gehirn (Stichwort “Dopaminhypothese”), anatomischen Anomalien im Gehirn oder Gendefekten. Nach unserem Wissensstand gab es bei Holger Z. keinerlei Befunde, die auf solche biologischen Defekte hingedeutet haben. Die “Feststellung” einer Psychose bei Holger Zierd bleibt also eine rein subjektive Beurteilung seitens der Psychiater.

Die körperlichen und psychischen Symptome, die in den Gutachten beschrieben sind und auch durch Zeugenaussagen bestätigt wurden, passen ziemlich genau auf das, was in der psychiatrischen Fachliteratur als Wirkung der verabreichten Medikamente beschrieben ist. In einem der zahlreichen Gutachten des ÖHK ist sogar davon die Rede, daß man Herrn Z. nicht entlassen könne, weil er auf Grund der starken Nebenwirkungen der verabreichten Neuroleptika nicht fahrtüchtig wäre und auf Grund dessen wieder einen Unfall bauen könne, falls er sich ans Steuer eines Fahrzeugs setzen würde. Damit wird die angebliche Gefährlichkeit begründet.

Frau Hartmann sagt auch, daß die Anschuldigungen, die die Mutter von Holger Z. und ihr Anwalt vorbringen, wie z.B. daß Herr Z so lange in Isolationshaft gehalten wurde, bis er “freiwillig” einer Neuroleptikabehandlung zustimmt, nicht unbedingt wahr sein müssten. Aber genau das ist auch in den Akten des ÖHK dokumentiert. Ebenso hat die Mutter mehrere Briefe von ihrem Sohn bekommen, in denen er davon berichtet. Diese Unterlagen dürfte auch Frau Hartmann gesehen haben.

Weil im Zusammenhang mit der Behandlung von Holger Z. vom Folter die Rede ist: Folter fängt nicht erst bei der Streckbank an. Moderne Folterer greifen da eher zu subtileren Methoden, wie z.B. der “sensorischen Deprivation” (dem Entzug von Sinnesreizen) oder eben zur pharmakologischen Folter mittels psychotroper Substanzen. Auch über die Auswirkungen dieser modernen Foltermethoden gibt es reichlich wissenschaftliche Literatur.

Natürlich sollten auch unserer Meinung nach Straftäter vor Gericht gestellt werden und im Falle einer Verurteilung auch bestraft werden. Es ist auch verständlich, daß die Angehörigen des bei dem damaligen Unfall getöteten LKW-Fahrers ein gewisses Verlangen nach Rache haben. Aber es darf auf keinen Fall sein, daß durch ein Etikett “psychisch Krank” einem Menschen sämtliche Menschenrechte entzogen werden. Es kann auch nicht angehen, daß im Deutschland des 21. Jahrhunderts Zustände wie in Abu Graib herrschen.

In dem Bericht wird immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, Holger Z. sei ein “psychisch kranker Straftäter” gewesen. Was wäre wenn man nur “Straftäter” statt “psychisch kranker Straftäter” gesagt hätte? Wurde das Reizwort “psychisch krank” hier absichtlich verwendet, um den Zuschauer zu manipulieren? Wäre die Art, wie man Holger Z behandelt hat für die Redaktion des MDR auch vertretbar gewesen, wenn er kein “psychisch kranker”, sondern nur ein “normaler Straftäter” gewesen wäre? Alles in allem hinterlässt dieser Fernsehbericht den Eindruck, als ob hier wieder absichtlich das Klischee des “gefährlichen Psychopathen” geschürt werden soll.

Mehr Informationen zum Thema:

MDR: Ermittlungen nach Todesfall in Maßregelvollzug
Dr. Volkmar Aderhold über Neuroleptika
Josef Zehentbauer: Oft unheilbare Dauerschäden durch Neuroleptika
Dr. Volkmar Aderhold über das Verhältnis von Psychiatrie und Pharmaindustrie
Zwangsmedikation bis in den Tod
Ärzte als Überzeugungstäter – die tägliche Folter im ÖHK
Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
Wikipedia Artikel zum Thema Weiße Folter
Prof. Dr. med. Volker Faust: Die Folter und ihre Folgen

Zwangsmedikation bis in den Tod

öhk

Todesserie im ÖHK Mühlhausen – Anwalt spricht von Mord

Mühlhausen/Kehl, 02.03.2011. Eine Reihe von Todesfällen trat in den vergangenen Monaten in der Forensik des Ökumenischen Hainich Klinikums in Mühlhausen auf. Offiziell lautet die Begründung, sofern es überhaupt eine gibt, auf Suizid. Doch dahinter verbergen sich Tragödien von jahrelanger Demütigung, körperlicher und psychischer Mißhandlung und Isolierung.

Danny S. (21) hatte sich im Januar 2010 in der Forensik des ÖHK das Leben genommen, nachdem er jahrelang von verschiedenen Psychoärzten mit Psychopharmaka vollgepumpt worden war, von denen nicht nur die psychotische Wirkung sondern auch zahlreiche lebenszerstörende Nebenwirkungen bekannt sind, namentlich schwere Depressionen und damit eine erhöhte Suizidgefahr. Dannys Mutter Petra S. hat Ärzte und Pflegepersonal angezeigt. Das Verfahren liegt derzeit bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft.

Ähnlich erging es Holger Z. (28), der am 27.02.2011 im ÖHK stranguliert aufgefunden worden war. Er war jahrelang unter Druck gesetzt, immer wieder isoliert, körperlich schwer mißhandelt und zwangsgespritzt worden, ohne einen nennenswerten Anlaß hierzu, wie Zeugen bestätigen. Zudem wurde ihm monatelang der Kontakt zu seinen nächsten Bezugspersonen, v.a. zu seiner Mutter, verwehrt. „Diese psychische und physische Folter trieb ihn in den Tod“, sagt sein ehemaliger Verteidiger David Schneider-Addae-Mensah, der auch Petra S. vertritt. Holger Z. hat sich am 27.02.2011 im ÖHK erhängt.

Der Menschenrechtsanwalt aus Straßburg betreut mehrere Fälle in deutschen Psychiatrien und weiß wovon er spricht. „Wir sehen nur die Spitze des Eisbergs, denn vielen mißhandelten Insassen gelingt der Suizid im Hochsicherheitstrakt gar nicht“ sagt der Anwalt. „Wer einmal in die Fänge deutscher Psychiatrien gelangt ist, wird konsequent zu Grunde gerichtet. Er wird meist solange mit Psychopharmaka vollgepumpt, bis er entweder verrückt oder gebrochen ist.“

Hinter den Psychiatrien steckt eine starke Interessenlobby: Mediziner und Pharmazeuten, die von Therapieplätzen und Medikamentenverkauf ein erträgliches Einkommen haben. „Grausamen Mord aus Habgier“ wirft Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah diesen Überzeugungstätern vor, die zumeist von der Länder-Justiz gedeckt werden. Hier hat Deutschland in Sachen Menschenrechtsschutz noch vor seiner eigenen Tür zu kehren, so der Anwalt. Er hat nunmehr Anzeige wegen Mordes gegen zwei Ärzte des ÖHK, mehrere Pfleger und zwei Richter erstattet (Anlage).

Für weitere Informationen gerne unter: 0176-22785835
Email: addaeme@gmx.de

Weitere Informationen zum Thema:

Psychiatrisch-behandlungsbedingter Suizid

Das Ende eines Martyriums

Letzte Woche äußerte sich die Mutter von Holger Z. äußerst besorgt am Telefon. Sie habe Angst, daß man Ihren Sohn, der seit nunmehr über 5 Jahren in der Ökomenischen Hainich Klinik in Mühlhausen/Thüringen einsitzt, mit Neuroleptika zu Tode behandeln würde. Vorher gab es mehrere Zeugen, die davon berichtet haben, wie Herr Z. nach und nach durch neuroleptische Behandlung und Isolationshaft zu Grunde gerichtet wurde. Darauf hin erstattete die Mutter Strafanzeige wegen Körperverletzung. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein und belehrte Frau Z., daß falsche Beschuldigungen strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Für Montag, den 21.3.2011 war beim Landgericht Mühlhausen eine Verhandlung über die Fortdauer der Unterbringung von Herrn Z. anberaumt. Im Rahmen dessen erstellte die Kilinik ein bizarres Gutachten, in dem sie einerseits über wochenlange Isolationshaft in einem sogenannten “Kriseninterventionsraum” (gemein hin bekannt als “Gummizelle”) und zwangsweise Verabreichung von Neuroleptika als “Notfallmedikation” berichtet, andererseits aber genau diese Dinge bestreitet und der Mutter nicht nur “Verleumdung” vorwirft, sondern ihr gleich per Ferndiagnose einen “querulatorischen Wahn” dafür andichtet, daß sie sich Sorgen um ihren Sohn macht. In diesem Gutachten berichtet die Klinik auch von epelepsieähnlichen Anfällen, katatonen Zuständen und extremen Körperhaltungen – eben genau den Symptomen, die als sogenannte “Nebenwirkungen” von Neuroleptika auftreten und sowohl in den Beipackzetteln der entsprechenden Medikamente, als auch in der psychiatrischen Fachliteratur ausführlich beschrieben sind.

Doch zu der besagten Verhandlung kam es nicht mehr. Heute morgen gegen 8 Uhr klingelten an der Tür von Frau Z. zwei Polizisten und überbrachten ihr die Nachricht vom Tod ihres Sohns.

Über die genauen Umstände seines Todes ist noch nichts bekannt. Nun soll die Leiche von Herrn Z. in der selben Klinik obduziert werden, deren Ärzte jetzt unter Mordverdacht stehen.

Fälle wie dieser sind leider keine Seltenheit. Jährlich sterben tausende Menschen alleine in Deutschland in Folge von psychiatrischer Behandlung. Entweder sterben sie in Folge der massiven, von Neuroleptika und anderen psychiatrischen Drogen verursachten körperlichen Schäden oder sie begehen Selbstmord, weil sie körperlich und psychisch so geschädigt wurden, daß sie ihr Leben nicht mehr ertragen können. Auch Psychiater, wie z.B. der Hamburger Dr. Volkmar Aderhold warnen in diversen Abhandlungen vor erhöhter Mortalität durch Neuroleptika.

So reiht sich Holger Z. in die Reihe zahlloser Psychiatrietoter ein. Leider wird er vermutlich auch nicht der letzte sein.

Mehr Informationen zum Thema unter:

http://igelin.blog.de

Neuroleptika-Nebenwirkungen bei Wikipedia

Volkmar Aderhold zum Thema Neuroleptika

Marc Rufer: Zu Tode “behandelt

Mortalität durch Neuroleptika

Gedenktag der Psychiatrie-Toten

Bernd Seiffert: Die Verbrechen der Psychiatrie

Taz: Stiller Tod in der Psychiatrie

Ärzte als Überzeugungstäter – Die tägliche Folter im ÖHK

Mühlhausen/Kehl, 09.11.2010. Seit mehr als fünf Jahren ist Herr Z., ein junger Mensch von 28 Jahren in der Forensik des Ökomenischen Hainich Klinikums in Mühlhausen/Thüringen eingesperrt. In die Fänge der Psychiatrie war er vor einigen Jahren geraten, weil er leichtbekleidet einige Zeichen in den Schnee malte; Polizisten, die dies sahen, ließen ihn einweisen. Hier begann das Martyrium des Holger Z. in deutschen Psychiatrien. Eine Einweisung folgte der nächsten und bei jeder verschlechterte sich sein Zustand. Warum? Z. wurden jedesmal chemische Keulen verpaßt, die ihn völlig durchdrehen ließen. Schließlich war er durch die Medikamente dort, wo man ihn wohl schon längst haben wollte: er rastete aus, fuhr Amok und überfuhr im Medikamentenrausch versehentlich einen Menschen, den die Polizei zuvor aufgefordert hatte, sich Z. entgegenzustellen.

Seither vegetiert Z. in der Thüringer Einrichtung. Mehrfach wurde er dort in den „Kriseninterventionsraum“ gebracht, wegen nichtiger Anlässe, etwa, weil er Angst vorm Zahnarzt oder kleinere Streitereien mit den Wärtern der Einrichtung hatte. Der Kontakt zu seiner Mutter wird ihm seit Monaten verboten, selbst der Kontakt mit seinem Verteidiger wird behindert.

Im Juli 2010 entschied das ÖHK Herrn Z. zunächst zu überwachen und ihn dann zu isolieren. Mehrfach fesselte man ihn grundlos und spritze ihn fast ins Delirium, ohne daß er etwas strafrechtlich Relevantes getan hätte. Im Sommer 2010 konnte sich Z. kaum auf den Beinen halten, so hatten Ärzte und Pfleger ihn mit ihren Giften hergerichtet.

Hintergrund ist die Verweigerung von Herrn Z. sich mit persönlichkeitsverändernden und nebenwirkungsträchtigen Neuroleptika behandeln zu lassen, sein ureigenstes Recht. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem ähnlich gelagerten Fall dem betreffenden Krankenhaus eine Zwangsbehandlung des Gefangenen vorläufig untersagt. Doch das schert
weder die verantwortlichen Ärzte noch die Richter in Thüringen. In folterähnlichen Szenen malträtierten sie Z. über den Sommer 2010 hinweg. Die Justiz schaut weg.

Sein Verteidiger David Schneider-Addae-Mensah aus Strasbourg und Kehl sieht in ihnen Überzeugungstäter: sie glauben daran, daß das was sie tun positiv ist, sagt er. Diese Menschen handeln wahnhaft und werden so zur eigentlichen Gefahr: zu einer Gefahr für Dritte und zu einer Gefahr für unseren Rechtsstaat.

Z. wird weiter kämpfen: er hat gegen seine Isolation Rechtsbeschwerde zum Thüringischen OLG eingelegt. Sein Verteidiger glaubt, daß sich irgendwann das Recht durchsetzen werden wird.

Für weitere Informationen gerne unter: 0176-22785835
Email: addaeme@gmx.de

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