Hohe Mauern und Zäune, Stacheldraht, Flutlichtscheinwerfer und Überwachungskameras. Was anmutet wie der Todesstreifen im ehemaligen deutsch-deutschen Grenzgebiet, ist das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch. Angeblich ein Ort, wo seelische Gesundheit wieder hergestellt werden soll. Am Sonntag den 27.1.2013 fand dort eine Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Dort kam es dann zum Eklat. Der Diplom-Psychologe Johannes Georg Bischoff vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener e.V. (BPE) erhob schwere Vorwürfe gegen das PZN. Ein Mitglied seines Vereins würde dort seit Monaten in Isolationshaft ohne Kontaktmöglichkeit zur Außenwelt gehalten. Seites des Chefpsychiaters Dr. Rolf-Dieter Splitthoff wird Bischoff trotz Vorliegen einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft Mosbach der Besuch des Insassen verweigert. Dies sei eine Form von Folter. Ferner würde man dem Insassen den telefonischen Kontakt zu seinem Rechtsanwalt verweigern.
Bei dem Begriff Folter denken die meisten an Dinge wie Streckbank oder Daumenschrauben. Doch es gibt auch subtilere Arten von Folter, die weniger darauf abzielen, körperliche Schmerzen zuzufügen, um damit ein Geständnis zu erpressen, sondern vielmehr durch Erzeugung psychischen Leids den Willen des Opfers zu brechen versuchen. Diese Formen der Folter hinterlassen meist kaum körperliche, dafür aber um so mehr seelische Spuren. Solche Foltermethoden werden unter dem Begriff Weiße Folter zusammengefasst.
Typische Methoden der weißen Folter sind die sensorische Deprivation, also der Entzug von Sinnesreizen und die soziale Deprivation, bei der das Opfer von jeder Kontaktmöglichkeit zu seiner gewohnten, sozialen Umgebung abgeschnitten wird. Solche Foltermethoden und ihre Folgen wurden wissenschaftlich sehr gut erforrscht. Sie bewirken unter anderem erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des vegetativen Nervensystems, der Wahrnehmung und der kognitiven Leistungsfähigkeit und zielen auf die Zerstörung des psychischen Gleichgewichts ab, um den Gefangenen etwa zu einem Geständnis, zur Zusammenarbeit mit seinen Folterern zu zwingen oder ihn psychisch zu zerstören.
Im vorliegenden Fall sieht es danach aus, daß das Opfer durch psychische Zermürbung zur Einnahme von persönlichkeitszerstörenden, psychiatrischen Drogen genötigt werden soll. Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz ist eine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen auch dann verboten, wenn ihm Psychiater den freien Willen absprechen, der Betroffene aber im Vorfeld verfügt hat, daß er in diesem Fall keine Behandlung möchte.
Für die Ablehnung psychiatrischer Drogen gibt es viele gute Gründe. Sie greifen in den Kern der Persönlichkeit ein. Vor allem sogenannte Neuroleptika verursachen schwere Nebenwirkungen und oft irreversible körperliche und psychische Dauerschäden und führen vor allem bei Dauerkonsum zu einer erheblichen Verkürzung der Lebenserwartung, wie verschiedene wissenschaftliche Studien belegen.
Die BRD hat am 1. Okt. 1990 die UN-Antifolterkonvention ratifiziert. Dort ist in Artikel 1 der Begriff Folter wie folgt definiert:
jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.
Die zuständige Kontrollbehörde, das Baden-Württembergische Sozialministerium wurde von diesem Vorfall informiert, schreitet aber nicht ein. “Ein im Wege der Rechts- und Fachaufsicht zu beanstandendes Fehlverhalten liegt somit nicht vor”, so das Ministerium. Solch ein Verhalten sind Menschenrechtsorganisationen allerdings mittlerweile vom Baden-Württemberger Sozialministerium gewohnt. Auch nach dem im Oktober 2011 das Bundesverfassungsgericht §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt und somit der Psychiatrie die Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung entzogen hat, wurde in Baden-Württemberger Psychiatrien unter Duldung des Sozialministeriums weiter zwangsbehandelt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg hat mehrere solcher Fälle dokumentiert.
Am 18.1.2012 fand im Baden-Württemberger Sozialministerium in Stuttgart unter Leitung von Dr. Joachim Kohler die erste Sitzung der Arbeitsgruppe zum neuen Landespsychiatriegesetz statt. Eingeladen waren Vertreter verschiedener Organisationen, wie Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, sowie Vertreter verschiedener psychiatrischer Kliniken und Krankenkassen. Damit wurden all diejenigen, die am psychiatrischen System etwas verdienen, dazu eingeladen, eine für sich maßgeschneiderte Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Kritische Psychiatrieerfahrenenverbände, wie z.B. der BPE, die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrene Baden-Württemberg, sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrene Sektion Baden-Württemberg wollten an auch an dem Arbeitskreis teilnehmen, wurden aber ausgeschloßen. Als vermeintlicher Vertreter der Interessen der Psychiatrieerfahrenen war nur der psychiatrienahe Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg durch Rainer Höflacher und Klaus Laupichler vertreten. Dieser Verband hatte zuvor in der Psychiatrieerfahrenenszene für Aufruhr gesorgt, als er ein Positionspapier veröffentlichte, in dem sie psychiatrische Zwangsbehandlung befürworteten.
Dieses Vorgehen des Sozialministeriums bei der Erstellung eines Gesetzentwurfs für das neue Landespsychiatriegesetz entspricht auch ganz dem Demokratieverständnis von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). Auf dem Landespsychiatrietag 2012 in Stuttgart spach sie in orwellschem Doppelsprech von “Partizipation” und Beteiligung “aller” Betroffenen an diesem Prozeß. Auch Frau Altpeter möchte psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Carsten Frerk, Autor des Buchs “Diakonie und Caritas in Deutschland” beziffert den Umsatz dieser beiden christlichen Unternehmen in Deutschland mit 45 Milliarden Euro im Jahr. Obwohl die Einrichtung sich weitestgehend aus öffentlichen Mitteln finanzierten, würde das karitative Engagement in der öffentlichen Wahrnehmung den Kirchen gutgeschrieben.
Diakonie, Caritas und andere Anbieter betreiben diverse psychiatrischen Kliniken, Sozialstationen, Wohnheimen und Behindertenwerkstätten. Häufig werden dort nicht nur Menschen gegen ihren Willen mit schädlichen, psychiatrischen Drogen behandelt, sondern zusätzlich noch unter menschenverachtenden Verhältnissen wirtschaftlich ausgebeutet. Wie dies in der Praxis aussieht, zeigte die RDL-Radiosendung Koo Koo in der Sendung vom 17.6.2012 am Beispiel des Rehavereins Freiburg auf. Betroffene berichten von Zuständen in diesen Einrichtungen, die an Sklaverei erinnern. So wurde ein Mitarbeiter in dieser Einrichtung mit 100 Euro Hungerlohn abgespeißt. In anderen Einrichtungen dieser Art ist dies nicht anders.
Psychiater, wie Prof. Dr. Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg nennen dieses Vegetieren zwischen Wohnheim und Behindertenwerkstatt im dauersedierten Zustand zynisch “soziale Integration”. Dafür möchte Steinert auch weiterhin psychiatrische Zwangsbehandlungen durchführen dürfen, denn freiwillig werden dies die wenigsten mitmachen wollen. Doch vorläufig haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof ihm und seinen Kollegen mit ihren jüngsten Urteilen einen Strich durch die Rechnung gemacht. In Baden-Württemberg gibt es bis weilen keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober 2011 §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes kassiert hat.
Am 13.2.2012 fand im Baden-Württemberger Landtag in Stuttgart eine Anhörung der Günen unter dem Motto “Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken” statt. Geladen hatte MdL Manfred Lucha von den Grünen. Lucha hatte zuvor im Parlament durchgebracht, daß die von der CDU-Vorgängerregierung vorgenommenen Kürzungen im Bereich der Sozialpsychiatrie mit dem Einzug der Grün- Roten Landesregierung wieder rückgängig gemacht wurden. Dafür bedankten sich die eingeladenen Redner von verschiedenen Trägern des psychiatrischen Systems. Laut Edith Sitzmann, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Landtag wurden die Zuschüsse für die Sozialpsychiatrischen Dienste von 2,1 auf 4 Millionen für 2012 erhöht. Dieter Grupp vom ZfP Südwürttemberg forderte für die Psychiatrien gleich viel Investitionen, wie für die somatischen Krankenhäuser. Er begründete dies unter anderem mit notwendigen Brandschutzmaßnahmen. Reiner Bröcker vom Gesamtpersonalrat des ZfP Südwürttemberg möchte gar das Budget auf den Kopf stellen, denn dann könne er hinausfahren und “ganz viel unterdrücken”.
Lucha macht auch keinen Hehl daraus, daß er selbst Leiter eines sozialpsychiatrischen Dienstes ist. Damit hat man dan Bock zum Gärtner gemacht. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) bezeichnet dies als “die Selbsversorgung der Versorger”. Auch Matthias Rosemann von der Träger GmbH ist klar, daß es in psychiatrischen System nicht nach gewöhnlichen, marktwirtschaftlichen Spielregeln zugeht. Er drückte das in der Anhörung so aus:
Und dieser merkelnde Aspekt ist deswegen wichtig, weil daran deutlich wird, daß ein psychiatrisches Hilfesystem, wenn es sich diesen Herausforderungen stellt, weit weg ist von dem, was man gemein hin einen Markt nennt. Die Prinzipien von Angebot und Nachfrage sind mit der psychiatrischen Versorgung in diesem Sinne nur sehr bedingt vereinbar.
Damit hat Rosemann in soweit recht, als daß bei einem System von Angebot und Nachfrage dem Konsumenten nichts gewaltsam aufgenötigt wird. In gesundes System von Angebot und Nachfrage hätte es auch nicht nötig, sich parasitär am Sozialsystem – und damit zu Lasten aller – zu bedienen. Normalerweise würde in der Marktwirtschaft ein Produkt oder eine Dienstleistung, die die Konsumenten nicht wollen, einfach vom Markt verschwinden. Genau davor hat die Psychiatrie aber Angst: Wenn sie die Möglichkeit zur Zwangsbehandlung dauerhaft verlieren sollte, wird sie auch die unfreiwilligen Konsumenten ihrer zweifelhaften Dienstleistungen verlieren.
Wie penetrant sozialpsychiatrische Dienste ihre Dienstleistungen aufnötigen, wußte Andrea Krainhöfer von den sozialpsychiatrischen Hilfen Reutlingen-Zollernalb zu breichten:
Wenn eine durch mich betreute Klientin mich anrief und sagte: “Frau Krainhöfer, Sie brauchen nie wieder zu mir zu kommen.” Dann wußte ich, daß ich alles stehen und liegen lassen mußte, um zu ihr zu fahren. Ihre Botschaft bedeutete ich brauch Dich, aber ich kann es Dir nicht sagen. Wenn man in Beziehung zu einander steht, kann man diese Übersetzungsarbeit leicht leisten.
Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der das sensationelle Urteil vom 23.3.2011 am Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, sieht finanzielle Interessen als einziges Motiv der Psychiatrie, Menschen als krank zu definieren.
Am 24.7.2012 besuchte Sozialministerin Katrin Altpeter eine Einweihungsfeier einer psychosomatischen Klinik in Emmendingen. Gegen die Politik von Frau Altpeter, einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung in den Baden-Württemberger Landtag einbringen zu wollen, demonstrierten Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg. Am 23.3.2011 hatte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Später kassierte es auch §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes.
Am 23.3.2011 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. In einem folgenden Urteil wurde dann auch der §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Unterbringungsgesetz (UBG) stellt die Rechtsgrundlage dar, wie mit in psychiatrischen Anstalten eingesperrten Menschen zu verfahren ist. Der beanstandete §8 erlaubte zwar nicht explizit psychiatrische Zwangsbehandlung, dort war aber die Rede davon, daß der Untergebrachte die Maßnahmen dulden müsse, die von Seiten der Psychiater angeordnet werden.
Mit diesen Entwicklungen in der Gesetzgebung hat Psychiater Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg – genau wie viele seiner Kollegen auch – ein Problem. Durch die aktuelle Rechtslage gibt es keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung mehr. Somit wird eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zur reinen Verwahrung. Sein Kollege Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg fragte sich angesichts dessen bei einem Vortrag im Rahmen einer Anhörung im Baden-Württemberger Landtag im Februar 2012 auch, ob es Aufgabe der Krankenkassen wäre, solch eine reine Verwahrung zu finanzieren, wenn Psychiater nicht auch gegen den Willen der Betroffenen psychiatrische Behandlungen durchführen dürfen.
Steinert, seinerseits ein Verfechter psychiatrischer Zwangsbehandlung, wagte darauf hin in einer Abhandlung in Ausgabe 2/2012 der Psychosozialen Umschau einen gewagten Vorstoß: Er versuchte zu argumentieren, daß im Bundesseuchengesetz ja auch Zwangsbehandlung – sogar bei einwilligungsfähigen Patienten – erlaubt sei. Offensichtlich war Steinert aber hier nicht auf dem Laufenden, was die aktuelle Gesetzteslage angeht, wie der Blog Psychiatrienogo aufdeckte. Das Bundesseuchengesetz ist seit 2001 außer Kraft. Das an seine Stelle getretene Infektionsschutzgesetz in § 28 wie auch das außer Kraft getretene Bundesseuchengesetz in §34 verbieten mit dem Satz “Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden” eine Zwangsbehandlung ausdrücklich.
Ganz abgesehen davon, daß im Infektionsschutzgesetz keine Zwangsbehandlung erlaubt ist, wie Steinert behauptet, haben wir es bei sogenannten “psychischen Krankheiten” auch nicht mit Krankheiten im herkömmlichen Sinne zu tun. Während bei somatischen Krankheiten immer eine biologische Ursache, wie z.B. ein Erreger, ein Organversagen oder eine Stoffwechselstörung nachweisbar sind, sind sogenannte “psychische Krankheiten” stets subjektive Werturteile der begutachtenden Psychiater, mit denen menschliches Verhalten aller Art pathologisiert wird. Zwar wird von Psychiatern immer wieder behauptet, sogenannte psychische Krankheiten hätten ihre Ursachen in Stoffwechselstörungen im Gehirn oder in erblichen, genetischen Defekten. Jedoch werden diese behaupteten biologischen Defekte in psychiatrischen Untersuchungen nie exploriert. Auch die Suche nach dem antizipierten “Schizophrenie-Gen” bleibt bis weilen eine Jagt nach einem Phantom. Psychiater wie der Heidelberger Prof. Dr. Johannes Schröder gehen sogar so weit zu behaupten, man könne diese biologischen Defekte deshalb bei “psychisch Kranken” nicht nachweisen, weil diese ihre Krankheit “dissimulieren” würden, wie die klinische Erfahrung zeige.
Wie absurd psychiatrische Diagnostik ist, wird auch bei einem Blick in die gängigen Diagnosehandbücher erkennbar. Aus dem ICD 10 erfahren wir beispielsweise, was sich hinter dem Diagnoseschlüssel ICD 10 F99 verbirgt: Psychische Störung ohne nähere Angabe. Die Krankheitsbilder, die im DSM – der Bibel der Psychiatrie – aufgeführt sind, kommen nicht etwa durch neue Forschungsergebnisse in das Buch. Vor jeder Neuauflage treffen sich Psychiater der APA (American Psychiatric Association) und entscheiden per Abstimmung darüber, welches menschliche Verhalten als krank gelten soll und welches nicht. Mit derartigen Krankheitsbildern können Psychiater alles und jeden nach eigenem Gutdünken pathologisieren.
Unter Berufung auf solche, fadenscheinigen, psychiatrischen Diagnosen möchte Tilman Steinert auch weiterhin zwangsweise psychiatrische Behandlungen durchführen dürfen. Lobbyarbeit dafür machte er auch am Montag, den 14.5.2012 bei einer Expertenanhörung im Baden-Württemberger Sozialministerium in Stuttgart. Eines der Argumente, die Steinert dort vortrug, war, sogenannte “psychisch Kranke” würden ohne psychiatrische Zwangsbehandlung nicht sozial integriert. Während er den Vortrag hielt, protestierten vor der Türe Vertreter von verschiedenen Psychiatrieerfahrenenverbände gegen psychiatrische Zwangsbehandlung. Diese Psychiatrieerfahrenen, die sich vom psychiatrischen System emanzipiert haben, ihr Leben nicht in psychiatrischen Einrichtungen verbringen und auch keine psychiatrischen Drogen konsumieren, sind der lebende Beweis dafür, daß Steinert mit seinen Thesen falsch liegt. Erfahrungsgemäß haben gerade solche Psychiatrieerfahrene, die sich dem psychiatrischen System entziehen, ein besseres Outcome, wie man das im psychiatrischen Jargon nennen würde. Dauerkonsumenten von Neuroleptika und anderen psychiatrischen Drogen hingegen enden oft in einer Ghettoisierung, in der sie zwischen Wohnheimen, Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen dauersediert und von Nebenwirkungen psychiatrischer Behandlung gepeinigt vor sich hin vegetieren. Sollte das etwa die Vorstellung Steinerts von gelungener, sozialer Integration sein?
Ein weiteres Argument Steinerts für psychiatrische Sondergesetze ist die Gefahrenabwehr. “Psychisch Kranke” seien gefährlich. Doch der BRD-Gesetzesjungel ist voll von Gesetzen zur Gefahrenabwehr, die für jeden gleichermaßen gültig sind. Deshalb sind auch keine Sondergesetze für angeblich gewalttätige “psychisch Kranke” Menschen notwendig. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) sagte dazu im Rahmen einer Rede im Landtag Baden-Württemberg: “Das sind Sondergesetze für eine Subgruppe, die nicht für alle Gefährder gelten, sondern nur für die Leute mit Diagnose. Sie könnten auch Juden- oder Türkengesetze machen. Unsere Geschichte hat gelehrt, daß das nicht so gut ist, aber das ist genau das Analoge.” Anwendung von Zwangsmaßnahmen ist in psychiatrischen Anstalten auch nicht “das letzte Mittel”, z.B. um einen gewalttätigen Insassen zu bändigen, wie Tilman Steinert uns in einem Interview im Spiegel weißmachen will. Es ist vielmehr gängige Praxis, Insassen, die die orale Einnahme psychiatrischer Drogen verweigern, gewaltsam per Injektion Neuroleptika zu verabreichen.
Mirko Olostiak Brahms, Specher der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg fragt sich angesichts dessen, daß die Psychiater sich auf Grund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts der Grundlage ihrer Arbeit entzogen fühlen, was das denn für eine Arbeit ist, die anscheinend nur geleistet werden kann, wenn das Grundrecht auf körperliche- und seelische Unversehrtheit außer Kraft gesetzt wird. Eine berechtigte Frage. Es ist bezeichnend für das psychiatrische System, wenn es droht, zusammenzufallen, wenn man den Ziegelstein mit der Beschriftung “Zwang” aus dem alten Gemäuer herauszieht.
Aber man sollte auch die Frage stellen, ob die nachdrücklichen Forderungen von Psychiatern wie Tilman Steinert nach Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung für eine Subgruppe der Bevölkerung mittels Sondergesetzen, gar unter Heranziehung des Bundesseuchengesetzes, nicht doch in tief verwurzelten, psychiatrischen Denkschemata begründet sind, die ihren Ursprung in der menschenverachtenden Ideologie der Idole der Psychiatrie haben. Emil Kraepeilin gilt beispielsweise noch immer als eines der großen Vorbilder der modernen Psychiatrie. Doch Kraepelin war ein Rassist und Eugeniker. So forderte Kraepelin beispielsweise “Ein rücksichtsloses Eingreifen gegen die erbliche Minderwertigkeit, das Unschädlichmachen der psychopathisch Entarteten mit Einschluss der Sterilisierung”. Noch heute wird die Goldene Kraepelin-Medaille an Psychiater verliehen.
Mit einer ganz anderen Epedemie haben Steinert und seine Kollegen zur Zeit zu kämpfen: Mit der Verbreitung von Wissen über das Internet und andere Verbreitungswege. Bisher profitierte die BRD-Zwangspsychiatrie auch davon, daß viele Betroffene nicht an Informationen über die Rechtslage und wie man sich gegen psychiatrische Zwangsmaßnehmen juristisch wehren kann, gelangt sind. Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft, mit dem man sich juristisch wasserdicht gegen ungewollte ärztliche Eingriffe absichern kann. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) veröffentlichte Anfang 2012 ein virales Video, in dem die Menschenrechtsaktivisten mit Unterstützung der Künstlerin Nina Hagen für ihre spezielle Patientenverfügung – der sogenannten Patverfü – werben. Dieser Spot wurde auch Bundesweit in vielen Kinos gezeigt. Ein Dorn im Auge von Steinert und Kollegen. Als Reaktion darauf schrieben sie einen Protestbrief an die Aktion Psychisch Kranke, in dem sie den Spot als “erheblich stigmatisierend, sowohl für psychisch Kranke wie für die versorgenden Einrichtungen” bezeichneten. Der in dem Spot gezeigte Anlaß für psychiatrische Zwangseinweisung, nämlich Nacktheit in der Öffentlichkeit, sei “kompletter Unsinn”. Die Bundesdirektorenkonferenz des Verbands leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK), vertreten duch Vorstandsmitglied Dr. Iris Hauth, schloß sich mit einer Stellungnahme dem Protestschreiben des ZfP Südwürttemberg an.
Nach kurzer Recherche konnte auch diese Behauptung der Psychiater vom Blog Psychiatrienogo widerlegt werden. Mehrere Presseberichte aus jüngster Vergangenheit zeigten, daß sehr wohl Menschen, die sich nackt in der Öffentlichkeit zeigen, zwangsweise in psychiatrische Anstalten verbracht werden. So berichtete der Trierer Volksfreund am 3. Juni 2011 von einem 44 jährigen, der nackt durch die Gegend spazierte, und dem genau dies passiert ist, obwohl keine Gefahr von ihm ausging. Ebenso erging es einem 23 jährigen Mann aus Plauen, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet. Auch im Südschwarzwald landete ein Mann in der Psychiatrie nach dem er nachts nackt durch die Straße marschierte wie der Südkurier berichtete.
Bis weilen sieht es so aus, als ob jeder Angriff der Befürworter psychiatrischer Zwangsbehandlung gegen die Argumente der Kritiker nur noch mehr dazu beiträgt, daß das Gedankengebäude, mit dem psychiatrische Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt werden sollen, an Substanz verliert.
Am 14.5.2012 fand im Stuttgarter Sozialministerium eine sogenannte “Expertenanhörung” zum Thema Zwangsbandlung in der Psychiatrie statt. Dazu hatte das Ministerium neben Verfechtern der Zwangspsychiatrie wie Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg auch ausgewählte Journalisten geladen. Psychiatriekritiker vom Werner-Fuß-Zentrum befürchteten eine Pro-Zwangsbehandlung Propagandaveranstaltung für die Medien. Doch es sollte anders kommen.
Anstatt dem erwarteten großen Presserummel erschien nur eine einzige, freie Journalistin, die in letzter Minute von dieser Veranstaltung erfahren hatte. Außerdem erschien als Bürgerjournalist der Betreiber des antipsychiatrischen Blogs Psychiatrienogo. Doch die Journalisten, die das Ministerium eingeladen hatte, erschienen nicht.
Statt dessen protestierten vor dem Eingang in der Schellingstraße Vertreter verschiedener Psychiatrieerfahrenenverände, sowie deren Sympathisanten gegen die Politik des Baden-Württemberger Sozialministeriums. Der Protest richtete sich unter anderem gegen die Politik des Ministeriums, kritische Psychiatrieerfahrenenverbände von den Gremien zum neuen Landespsychiatriegesetz auszuschließen. In diesen Gremien arbeiten Vertreter der Psychiatrie und deren Peripherie, sowie Abgesandte des psychiatrienahen Vereins Landesverband Psychiatrieerfahrene Baden-Württemberg (LVPE BW) an dem neuen Landespsychiatriegesetz für Baden-Württemberg, welches voraussichtlich 2013 kommen soll. Die Kritiker befürchten, daß die grün-rote Landesregierung zusammen mit der Psychiatrielobby die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren will, nachdem im letzten Jahr das Bundesverfassungsgericht den §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte.
Die Demonstrierenden machten mittels Banner auf ihre Forderungen aufmerksam. “Gewaltfreie Psychiatrie jetzt!” und “Zwangsbehandlung – Schluß damit!”. Auf verschiedenen Schildern zeigten die Aktivisten, was sie von psychiatrischer Zwangsbehandlung hielten. “Psychiatrische Zwangsbehandlung ist Folter”, “Sozialministerium duldet Menschenrechtsverletzungen” und “Psychiatrische Zwangsbehandlung ist verfassungswidrig” waren darauf zu lesen. Letzteres ist ein Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09), in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Währen draußen Psychiatrieerfahrene mit Sprüchen wie “Gewalt ist nie eine Lösung” herumliefen, predigte Psychiater Tilman Steinert drinnen, man müße gewaltsam gegen die angeblich so gefährlichen “psychisch Kranken” vorgehen. Offensichtlich sind es Psychiater wie er, die hier Gewaltfantasien haben und nicht die Psychiatrieerfahrenen.
Psychiatrie-Lobbyist Rainer Höflacher, der im Gebäude ebenfalls einen Vortrag hielt, wusste auch gleich den politischen Protest vor der Türe zu pathologisieren. Die Demonstrierenden seien Traumatisierte, die ihrerseits psychische Gewalt ausüben würden, so Höflacher.