Tilman Steinert der Seuchenbekämpfer

Tilman Steinert der Seuchenbekämpfer

Am 23.3.2011 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. In einem folgenden Urteil wurde dann auch der §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Unterbringungsgesetz (UBG) stellt die Rechtsgrundlage dar, wie mit in psychiatrischen Anstalten eingesperrten Menschen zu verfahren ist. Der beanstandete §8 erlaubte zwar nicht explizit psychiatrische Zwangsbehandlung, dort war aber die Rede davon, daß der Untergebrachte die Maßnahmen dulden müsse, die von Seiten der Psychiater angeordnet werden.

Mit diesen Entwicklungen in der Gesetzgebung hat Psychiater Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg – genau wie viele seiner Kollegen auch – ein Problem. Durch die aktuelle Rechtslage gibt es keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung mehr. Somit wird eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zur reinen Verwahrung. Sein Kollege Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg fragte sich angesichts dessen bei einem Vortrag im Rahmen einer Anhörung im Baden-Württemberger Landtag im Februar 2012 auch, ob es Aufgabe der Krankenkassen wäre, solch eine reine Verwahrung zu finanzieren, wenn Psychiater nicht auch gegen den Willen der Betroffenen psychiatrische Behandlungen durchführen dürfen.

Steinert, seinerseits ein Verfechter psychiatrischer Zwangsbehandlung, wagte darauf hin in einer Abhandlung in Ausgabe 2/2012 der Psychosozialen Umschau einen gewagten Vorstoß: Er versuchte zu argumentieren, daß im Bundesseuchengesetz ja auch Zwangsbehandlung – sogar bei einwilligungsfähigen Patienten – erlaubt sei. Offensichtlich war Steinert aber hier nicht auf dem Laufenden, was die aktuelle Gesetzteslage angeht, wie der Blog Psychiatrienogo aufdeckte. Das Bundesseuchengesetz ist seit 2001 außer Kraft. Das an seine Stelle getretene Infektionsschutzgesetz in § 28 wie auch das außer Kraft getretene Bundesseuchengesetz in §34 verbieten mit dem Satz “Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden” eine Zwangsbehandlung ausdrücklich.

Ganz abgesehen davon, daß im Infektionsschutzgesetz keine Zwangsbehandlung erlaubt ist, wie Steinert behauptet, haben wir es bei sogenannten “psychischen Krankheiten” auch nicht mit Krankheiten im herkömmlichen Sinne zu tun. Während bei somatischen Krankheiten immer eine biologische Ursache, wie z.B. ein Erreger, ein Organversagen oder eine Stoffwechselstörung nachweisbar sind, sind sogenannte “psychische Krankheiten” stets subjektive Werturteile der begutachtenden Psychiater, mit denen menschliches Verhalten aller Art pathologisiert wird. Zwar wird von Psychiatern immer wieder behauptet, sogenannte psychische Krankheiten hätten ihre Ursachen in Stoffwechselstörungen im Gehirn oder in erblichen, genetischen Defekten. Jedoch werden diese behaupteten biologischen Defekte in psychiatrischen Untersuchungen nie exploriert. Auch die Suche nach dem antizipierten “Schizophrenie-Gen” bleibt bis weilen eine Jagt nach einem Phantom. Psychiater wie der Heidelberger Prof. Dr. Johannes Schröder gehen sogar so weit zu behaupten, man könne diese biologischen Defekte deshalb bei “psychisch Kranken” nicht nachweisen, weil diese ihre Krankheit “dissimulieren” würden, wie die klinische Erfahrung zeige.
Dissimulation
Wie absurd psychiatrische Diagnostik ist, wird auch bei einem Blick in die gängigen Diagnosehandbücher erkennbar. Aus dem ICD 10 erfahren wir beispielsweise, was sich hinter dem Diagnoseschlüssel ICD 10 F99 verbirgt: Psychische Störung ohne nähere Angabe. Die Krankheitsbilder, die im DSM – der Bibel der Psychiatrie – aufgeführt sind, kommen nicht etwa durch neue Forschungsergebnisse in das Buch. Vor jeder Neuauflage treffen sich Psychiater der APA (American Psychiatric Association) und entscheiden per Abstimmung darüber, welches menschliche Verhalten als krank gelten soll und welches nicht. Mit derartigen Krankheitsbildern können Psychiater alles und jeden nach eigenem Gutdünken pathologisieren.

Zwangsbehandlung - Schluß damit!Unter Berufung auf solche, fadenscheinigen, psychiatrischen Diagnosen möchte Tilman Steinert auch weiterhin zwangsweise psychiatrische Behandlungen durchführen dürfen. Lobbyarbeit dafür machte er auch am Montag, den 14.5.2012 bei einer Expertenanhörung im Baden-Württemberger Sozialministerium in Stuttgart. Eines der Argumente, die Steinert dort vortrug, war, sogenannte “psychisch Kranke” würden ohne psychiatrische Zwangsbehandlung nicht sozial integriert. Während er den Vortrag hielt, protestierten vor der Türe Vertreter von verschiedenen Psychiatrieerfahrenenverbände gegen psychiatrische Zwangsbehandlung. Diese Psychiatrieerfahrenen, die sich vom psychiatrischen System emanzipiert haben, ihr Leben nicht in psychiatrischen Einrichtungen verbringen und auch keine psychiatrischen Drogen konsumieren, sind der lebende Beweis dafür, daß Steinert mit seinen Thesen falsch liegt. Erfahrungsgemäß haben gerade solche Psychiatrieerfahrene, die sich dem psychiatrischen System entziehen, ein besseres Outcome, wie man das im psychiatrischen Jargon nennen würde. Dauerkonsumenten von Neuroleptika und anderen psychiatrischen Drogen hingegen enden oft in einer Ghettoisierung, in der sie zwischen Wohnheimen, Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen dauersediert und von Nebenwirkungen psychiatrischer Behandlung gepeinigt vor sich hin vegetieren. Sollte das etwa die Vorstellung Steinerts von gelungener, sozialer Integration sein?

Matthias Seibt im Landtag von Baden-WürttembergEin weiteres Argument Steinerts für psychiatrische Sondergesetze ist die Gefahrenabwehr. “Psychisch Kranke” seien gefährlich. Doch der BRD-Gesetzesjungel ist voll von Gesetzen zur Gefahrenabwehr, die für jeden gleichermaßen gültig sind. Deshalb sind auch keine Sondergesetze für angeblich gewalttätige “psychisch Kranke” Menschen notwendig. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) sagte dazu im Rahmen einer Rede im Landtag Baden-Württemberg: “Das sind Sondergesetze für eine Subgruppe, die nicht für alle Gefährder gelten, sondern nur für die Leute mit Diagnose. Sie könnten auch Juden- oder Türkengesetze machen. Unsere Geschichte hat gelehrt, daß das nicht so gut ist, aber das ist genau das Analoge.” Anwendung von Zwangsmaßnahmen ist in psychiatrischen Anstalten auch nicht “das letzte Mittel”, z.B. um einen gewalttätigen Insassen zu bändigen, wie Tilman Steinert uns in einem Interview im Spiegel weißmachen will. Es ist vielmehr gängige Praxis, Insassen, die die orale Einnahme psychiatrischer Drogen verweigern, gewaltsam per Injektion Neuroleptika zu verabreichen.

Bei Verweigerung der oralen Medikation 50 mg Ciatyl-Z-Acuphase 1-malig

Mirko Olostiak Brahms, Specher der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg fragt sich angesichts dessen, daß die Psychiater sich auf Grund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts der Grundlage ihrer Arbeit entzogen fühlen, was das denn für eine Arbeit ist, die anscheinend nur geleistet werden kann, wenn das Grundrecht auf körperliche- und seelische Unversehrtheit außer Kraft gesetzt wird. Eine berechtigte Frage. Es ist bezeichnend für das psychiatrische System, wenn es droht, zusammenzufallen, wenn man den Ziegelstein mit der Beschriftung “Zwang” aus dem alten Gemäuer herauszieht.

Eugeniker KraepelinAber man sollte auch die Frage stellen, ob die nachdrücklichen Forderungen von Psychiatern wie Tilman Steinert nach Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung für eine Subgruppe der Bevölkerung mittels Sondergesetzen, gar unter Heranziehung des Bundesseuchengesetzes, nicht doch in tief verwurzelten, psychiatrischen Denkschemata begründet sind, die ihren Ursprung in der menschenverachtenden Ideologie der Idole der Psychiatrie haben. Emil Kraepeilin gilt beispielsweise noch immer als eines der großen Vorbilder der modernen Psychiatrie. Doch Kraepelin war ein Rassist und Eugeniker. So forderte Kraepelin beispielsweise “Ein rücksichtsloses Eingreifen gegen die erbliche Minderwertigkeit, das Unschädlichmachen der psychopathisch Entarteten mit Einschluss der Sterilisierung”. Noch heute wird die Goldene Kraepelin-Medaille an Psychiater verliehen.

Mit einer ganz anderen Epedemie haben Steinert und seine Kollegen zur Zeit zu kämpfen: Mit der Verbreitung von Wissen über das Internet und andere Verbreitungswege. Bisher profitierte die BRD-Zwangspsychiatrie auch davon, daß viele Betroffene nicht an Informationen über die Rechtslage und wie man sich gegen psychiatrische Zwangsmaßnehmen juristisch wehren kann, gelangt sind. Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft, mit dem man sich juristisch wasserdicht gegen ungewollte ärztliche Eingriffe absichern kann. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) veröffentlichte Anfang 2012 ein virales Video, in dem die Menschenrechtsaktivisten mit Unterstützung der Künstlerin Nina Hagen für ihre spezielle Patientenverfügung – der sogenannten Patverfü – werben. Dieser Spot wurde auch Bundesweit in vielen Kinos gezeigt. Ein Dorn im Auge von Steinert und Kollegen. Als Reaktion darauf schrieben sie einen Protestbrief an die Aktion Psychisch Kranke, in dem sie den Spot als “erheblich stigmatisierend, sowohl für psychisch Kranke wie für die versorgenden Einrichtungen” bezeichneten. Der in dem Spot gezeigte Anlaß für psychiatrische Zwangseinweisung, nämlich Nacktheit in der Öffentlichkeit, sei “kompletter Unsinn”. Die Bundesdirektorenkonferenz des Verbands leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK), vertreten duch Vorstandsmitglied Dr. Iris Hauth, schloß sich mit einer Stellungnahme dem Protestschreiben des ZfP Südwürttemberg an.

Nacktes PärchenNach kurzer Recherche konnte auch diese Behauptung der Psychiater vom Blog Psychiatrienogo widerlegt werden. Mehrere Presseberichte aus jüngster Vergangenheit zeigten, daß sehr wohl Menschen, die sich nackt in der Öffentlichkeit zeigen, zwangsweise in psychiatrische Anstalten verbracht werden. So berichtete der Trierer Volksfreund am 3. Juni 2011 von einem 44 jährigen, der nackt durch die Gegend spazierte, und dem genau dies passiert ist, obwohl keine Gefahr von ihm ausging. Ebenso erging es einem 23 jährigen Mann aus Plauen, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet. Auch im Südschwarzwald landete ein Mann in der Psychiatrie nach dem er nachts nackt durch die Straße marschierte wie der Südkurier berichtete.

Bis weilen sieht es so aus, als ob jeder Angriff der Befürworter psychiatrischer Zwangsbehandlung gegen die Argumente der Kritiker nur noch mehr dazu beiträgt, daß das Gedankengebäude, mit dem psychiatrische Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt werden sollen, an Substanz verliert.

Mehr Informationen zum Thema:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 633/11)

Prof. Tilman Steinert und das Bundesseuchengesetz

Anmerkungen zu Prof. Tilman Steinerts Vortrag bei der Expertenanhörung zur Zwangsmedikation am 14.05.12

Zwangspsychiater reden und keiner hört zu

Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Schreiben des ZfP Süd-Württemberg an Aktion Mensch wegen Nina Hagen Spot zur PatVerfü widerspricht Realitiät

Die Gewaltfantasien der DGPPN

Dr. med. Martin Zinkler über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Recht auf Krankheit – Ein Kommentar von Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah

Der Spiegel: Seelsorge für die Industrie

FAZ: Da zappelt die Seele

Dr. Volkmar Aderhold über Neuroleptika

Die menschenverachtende Ideologie der Psychiatrie

Erneuter Aufruf zur Demonstration vor dem Stuttgarter Sozialministerium

Demonstration vor dem Stuttgarter SozialministeriumAnlässlich einer “Expertenanhörung” zum Thema Zwangsmedikation des Stuttgarter Sozialministeriums am 14.5.2012 ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V., Sektion Baden-Württemberg (die BPE) zu einer Demonstration auf.

Als “Experten” sind unter anderem Prof. Dr. Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg – ein glühender Verfechter der psychiatrischen Zwangsbehandlung – geladen. Steinert versucht seit einiger Zeit mit menschenverachtender Polemik in Form von Klischees über Psychiatriebetroffene und Angstmacherei, unter anderem in Fachblättern wie der “Psychosozialen Umschau”, den politisch Verantwortlichen, sowie der Öffentlichkeit eine Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung schmackhaft zu machen. In Zuge dessen malt Steinert das Bild vom “gefährlichen Irren” an die Wand und führt unpassende Analogien zwischen psychiatrischer Zwangsbehandlung und dem Bundesseuchengesetz an. Psychiatrische Zwangsbehandlung ist auch keine “medizinische Notallmaßnahme”, wie Steinert behauptet, sondern eine Sanktionierung unerwünschten Verhaltens mittels gewaltsamer Verabreichung von Drogen, Elektroschocks oder anderen psychiatrischen “Behandlungsmaßnahmen”.

Außerdem wird auch Rainer Höflacher vom Landesverband Psychiatrieerfahrener (LVPE BW) einen Vortrag halten. Die Gruppe um Höflacher ist in der Vergangenheit wegen ihrer Lobbyarbeit für psychiatrische Zwangsbehandlung, insbesondere durch ihr Positionspapier zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie in der Psychiatrieerfahrenenszene in Verruf gekommen.

Psychiatrieerfahrenenverbände wie der Bundesverband Psychiatrieerfahrene (BPE), die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) oder die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg (LAG PE BW) lehnen psychiatrische Zwangsbehandlung ab. Ferner lehnen diese Verbände Sondergesetze für angeblich “psychisch Kranke” Menschen ab.

Während Psychiater wie Tilman Steinert meinen, die Öffentlichkeit vor den angeblich “psychisch Kranken” schützen zu müssen, fragen sich Psychiatrieerfahrene und führende Rechtsexperten, wie Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah oder Prof. Dr. Wolf Dieter Narr, wer die Öffentlichkeit vor der gewalttätigen Zwangspsychiatrie mit ihren zweifelhaften Behandlungsmethoden schützt.

Im März letzten Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung und später das Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Psychiater und alle, die im Dunstkreis der Psychiatrie arbeiten, hoffen nun auf eine gesetzliche Neuregelung, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren soll.

Kritische Psychiatrieerfahrene bemängeln das fragwürdige Verständnis von Demokratie, welches im Stuttgarter Sozialministerium vorherrscht. Zu den Arbeitsgruppen zum neuen Landespsychiatriegesetz wurden neben Vertretern von psychiatrischen Versorgern und deren Dunstkreis eben nur der psychiatrienahe Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg als vermeintlicher Interessenvertreter der Psychiatrieerfahrenen zugelassen. Alle anderen Betroffenenverbände, wie Beispielsweise der BPE, wurden von diesem Verfahren ausgeschlossen. In den Gremien sind somit nur Gruppen vertreten, die am psychiatrischen System verdienen und so an einem für sie maßgeschneiderten Landespsychiatriegesetz mitarbeiten können. Matthias Seibt von BPE bezeichnet diese Vorgehensweise als “die Selbsversorgung der Versorger”.

Bedenklich an dieser “Expertenanhörung” ist auch, daß im Vorfeld nur ausgewählte Medienvertreter über diesen Termin informiert wurden. Sonstige interessierte Journalisten hatten es äußerst schwer, diesbezüglich an Informationen über diese Veranstaltung zu gelangen.

Die Demonstration beginnt am 14.5.2012 um 9.15 Uhr vor dem Eingang des Stuttgarter Sozialministeriums in der Schellingstraße 15.


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Mehr Informationen zum Thema:

2 seitige Tischvorlage für die Unterarbeitsgruppe

Die Gewaltfantasien der DGPPN

Tilman Steinert und das Bundesseuchengesetz

Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Ein Plädoyer für Zwang und Gewalt

Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

www.zwangspsychiatrie.de

Aufruf zur Demonstration vor dem Stuttgarter Sozialministerium

Protest vor dem Sozialministerium Stuttgart

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. / Sektion Baden-Württemberg ruft für den 20.3.2012 um 10 Uhr zu einer Demonstration vor dem Eingang des Sozialministeriums in der Schellingstraße 15 in Stuttgart auf.

Motto der Veranstaltung ist

Jetzt die gewaltfreie Psychiatrie schaffen und dem Terror nach innen ein Ende bereiten.

Am selben Tag treffen sich Psychiater, Psychologen, Betreiber von Sozialpsychiatrischen Diensten und andere, die im Dunstkreis der Psychiatrie verdienen, zu einer Sitzung des sogenannten “Landesarbeitskreis Psychiatrie”. In einer Reihe von Sitzungen soll ein neues Landespsychiatriegesetz ausgearbeitet werden. Als vermeindliche Vertreter der politischen Interessen der Psychiatrieerfahrenen wurden Rainer Höflacher und Klaus Laupichler vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg (LVPEBW) vom Ministerium zu diesen Sitzungen eingeladen. Höflacher und Laupichler wurden jedoch von ihrem Dachverband, dem Bundesverband Psychiatrieerfahrener, wegen Befürwortung von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie ausgeschlossen. Andere, psychiatriekritische Psychiatrieerfahrenenverbände wurden von den Sitzungen im Sozialministerium ausgeschlossen. Durch dieses Verhalten des Sozialministeriums, nur von vorne herein meinungskonforme Betroffenenverbände zu diesen Sitzungen zuzulassen, fühlen sich die psychiatriekritischen Betroffenenverbände – die in der Mehrzahl sind – übergangen.

Am 23.3.2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht, daß psychiatrische Zwangsbehandlung verfassungswidrig sei. Später wurde dann auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Jetzt will das Land Baden-Württemberg zusammen Vertretern der Psychiatrie neue Sondergesetze für “psychisch Kranke” ausarbeiten. Was die deutsche Psychiatrie gerne in einem neuen Landespsychiatriegesetz hätte, wurde durch mehrere Stellungnahmen, wie die der DGPPN klar: Sie fordert trotz der Verfassungswidrigkeit psychiatrischer Zwangsbehandlung weiterhin Zwang und Gewalt anwenden zu dürfen.

Welche Interessenkonflikte zwischen den Vertretern der Psychiatrie und den sogenannten “Betroffenen” bestehen, wurde auch während einer Anhörung der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg im Februar 2012 klar. Während Psychiater ihre Behandlungsmethoden für Hilfe halten, empfinden die Betroffenen diese oftmals als Folter.


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Mehr Informationen zum Thema:

2 seitige Tischvorlage für die Unterarbeitsgruppe

Die Gewaltfantasien der DGPPN

Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Ein Plädoyer für Zwang und Gewalt

Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

www.zwangspsychiatrie.de

Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Am 13.2.2012 fand im Baden-Württemberger Landtag in Stuttgart eine Anhörung der Günen unter dem Motto “Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken” statt. Anlaß war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Später wurde dann auch das Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dies machte gesetzliche Neuregelungen notwendig, die nun auf dem Weg sind. Eingeladen hatte MdL Manfred Lucha von den Grünen. Neben zahlreichen Vertretern der Psychiatrie-Branche waren auch zahlreiche Psychiatrieerfahrene anwesend, die sich ebenfalls zum Thema zu Wort meldeten.

Mehr Informationen zum Thema:

Anhörung der Fraktion GRÜNE im Landtag: Anforderungen an ein Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

Etatberatungen im Landtag: Mehr Geld für sozialpsychiatrische Dienste

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Dr. Volkmar Aderhold: Mortalität durch Neuroleptika

Die Gewaltfantasien der DGPPN

TAZ: Kriminelle in weißen Kitteln

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Zwangsmedikation bis in den Tod

http://www.zwangspsychiatrie.de

http://www.bpe-online.de

Bundesverfassungsgericht untersagt erneut psychiatrische Zwangsbehandlung

BundesverfassungsgerichtWie erst jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht am 21.4.2011 einem Eilantrag gegen psychiatrische Zwangsbehandlung einstimmig standgegeben.

Zwei psychiatrischen Einrichtungen, dem psychiatrischen Zentrum Nordbaden und dem Klinikum am Weissenhof in Weinsberg, wurde bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die am 22. Juni 2009 angedrohte Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers mit dem Neuroleptikum Abilify zu vollziehen.

Der Beschwerdeführer, ein Insasse des Maßregelvollzugs aus Baden-Württemberg, rügte eine Verletzung seines in Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 garantierten Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Neuroleptika sind starke psychiatrische Drogen mit verheerenden Nebenwirkungen, wie irreversiblen Bewegungsstörungen (sogenannten Dyskinesien), Neurodegeneration (dem Abbau von Nervengewebe) und Persönlichkeitszerstörung. Kritische Psychiater warnen schon lange vor deren Einsatz.

Das Gericht betonte, eine zwangsweise Verabreichung von Neuroleptika sei eine Grundrechtsverletzung von erheblichem Gewicht. Unabhängig von etwaigen nachteiligen Wirkungen des Medikaments, das dem Beschwerdeführer verabreicht werden soll, läge auch bereits in der zwangsweisen Verabreichung als solcher ein schwerer Eingriff.

Zuvor hatte das höchste deutsche Gericht am 23.3.2011 im Rahmen eines ähnlichen Falls (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)  psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt.

Landtag Baden-WürttembergVor der Entscheidung hatte das Gericht den Baden-Württemberger Landtag um eine Stellungnahme gebeten, da es in diesem Fall um die Auslegung eines Landesgesetzes – das Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz – ging. Dort heißt es in §8, der Untergebrachte habe Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden, sofern sie nicht mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sei. In diesem Falle dürfe sie nur mit der Einwilligung des Untergebrachten vorgenommen werden.

Doch der ständige Ausschuß empfahl dem Landtag, von einer Stellungnahme abzusehen. Der Landtag von Baden-Württemberg habe zwar das entsprechende Gesetz erlassen, es ginge aber hier nur um dessen Auslegung. Im vorliegenden Fall seien keine parlamentsspezifischen Belange berührt.

Damit verkennt der Baden-Württembergische Landtag allerdings, daß er seinerzeit ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz erlassen hat, welches nach dem Karlsruher Urteil vom 23.3.2011 dringend geändert werden müsste.

Bereits im Oktober 2008 rügte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) die ensprechenden psychiatrischen Sondergesetze (sogenannte PsychKGs) als illegal. Die BRD hat sich mit verschiedenen, völkerrechtlich bindenden Verträgen, wie z.B. der UN-Antifolterkonvention und der EU-Menschenrechtskonvention zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Sollte die BRD, beziehungsweise einzelne Bundesländer, wie das Land Baden-Württemberg sich darüber hinwegsetzen, drohen dem Staat erneute Verurteilungen vor internationalen Gerichten, wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wie dies z.B. im bekannten Fall Vera Stein geschehen ist.

Mehr Informationen zum Thema:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 633/11)

Beschlußempfehlung des ständigen Ausschußes des Landtags Baden-Württemberg

Unterbringungsgesetz des Landes Baden-Württemberg

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)

Dr. Volkmar Aderhold über Aderhold Neuroleptika

Kommentar zum „Zwangsbehandlungsbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts vom 23.03.2011 – 2 BvR 882/09 – von Richter Matthias Koller (LG Göttingen)

Anmerkung zum „Zwangsbehandlungsbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts
vom 23.03.2011 – 2 BvR 882/09 – von Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Denkschrift des BPE zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Taz: Kriminelle in weißen Kitteln

Zwangsmedikation bis in den Tod

Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

http://www.zwangspsychiatrie.de

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