Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Am 13.2.2012 fand im Baden-Württemberger Landtag in Stuttgart eine Anhörung der Günen unter dem Motto “Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken” statt. Anlaß war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Später wurde dann auch das Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dies machte gesetzliche Neuregelungen notwendig, die nun auf dem Weg sind. Eingeladen hatte MdL Manfred Lucha von den Grünen. Neben zahlreichen Vertretern der Psychiatrie-Branche waren auch zahlreiche Psychiatrieerfahrene anwesend, die sich ebenfalls zum Thema zu Wort meldeten.

Mehr Informationen zum Thema:

Anhörung der Fraktion GRÜNE im Landtag: Anforderungen an ein Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

Etatberatungen im Landtag: Mehr Geld für sozialpsychiatrische Dienste

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Dr. Volkmar Aderhold: Mortalität durch Neuroleptika

Die Gewaltfantasien der DGPPN

TAZ: Kriminelle in weißen Kitteln

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Zwangsmedikation bis in den Tod

http://www.zwangspsychiatrie.de

http://www.bpe-online.de

Der Tod von Holger Z – Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah klagt an

Am 27.2.2011 wurde Holger Z. stranguliert in seiner Zelle im ÖHK Mühlhausen aufgefunden. Zuvor musste er ein jahrelanges Martyrium durchstehen. Holger Z. wurde unter anderem gegen seinen Willen mit Neuroleptika behandelt, welche ihn zum einem körperlichen und psychischen Wrack machten. Nun erhebt Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Anklage gegen die BRD. Der Anwalt spricht von Folter und Mord.

Mehr Informationen zum Thema:

Der Fall Holger Z auf meinungsverbrechen.de
Thüringer Allgemeine: Ermittlungen nach Tod im Maßregelvollzug Mühlhausen
Taz: Kriminelle in weißen Kitteln
Dr. Volkmar Aderhold: Mortalität durch Neuroleptika
Wikipedia: UN-Antifolterkonvention
Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
www.zwangspsychiatrie.de

Recht auf Krankheit – Ein Kommentar von Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert das “Recht auf Krankheit”.

Mehr Informationen zum Thema:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011
Homepage von Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah
Süddeutsche: Ich sehe, daß sie geisteskrank sind
Der Spiegel: Seelsorge für die Industrie
Arte – der Blogger: Ein Recht auf Wahn?
Die Maske der Psychiatrie fällt
www.zwangspsychiatrie.de
www.gert-postel.de

Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09), in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach diesem Urteil wurde auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg von BVerfG für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Verschiedene Verbände rechnen damit, daß mit entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer das selbe passieren wird.

Mehr Informationen zum Thema:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html
Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig
http://www.zwangspsychiatrie.de

Bericht vom Selbsthilfetag des LVPE BW in Stuttgart

Der erste vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg organisierte Selbsthilfetag fand am Samstag, den 10.12.2011 in Stuttgart statt. Thema der Veranstaltung war “Zwang und Gewalt in der Psychiatrie”.

Im Vorfeld der Veranstaltung gab es innerhalb der Psychiatrieerfahrerenbewegung einigen Wirbel um ein Positionspapier zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie, welches dieser Landesverband als Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 verfasst hatte. In diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Der Baden-Württemberger Psychiatrieerfahrenen-Landesverband vertrat in seinem zweifelhaften Positionspapier jedoch die These, daß eine zwangsfreie Psychiatrie, die ihrer Schutz- und Ordnungsfunktion gerecht werden soll, ihrer Einschätzung nach nicht geben könne. Damit gestanden sie unfreiwillig ein, daß die Psychiatrie eben genau das ist, was Psychiatriekritiker, wie z.B. Dr. Thomas Szasz, schon lange von ihr behaupten: Eine Institution zur Sanktionierung unerwünschten Verhaltens außerhalb der Strafgerichtsbarkeit, die sich als medizinische Disziplin tarnt.

Offensichtlich entsprach dieses Positionspapier, welches maßgeblich von Rainer Höflacher verfasst wurde, aber nicht der Mehrheitsmeinung der Mitglieder des Verbands. Die Folge waren Protestschreiben, Austritte und die Überlegung des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener, diesen Landesverband wegen seinen verfassungsfeindlichen Äußerungen auszuschließen.

Auf diese Entwicklung ging Klaus Laupichler auch in seiner Begrüßungsrede ein:

Klaus Laupichler“Das Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie ist neben dem Thema Psychopharmaka das am meisten mit Emotionen beladene Thema. Als wir unter der Federführung von Rainer Höflacher ein Positionspapier entwickelt haben, haben wir nicht damit gerechnet, daß so ein großer Widerhall gekommen ist. Ich selber lebe in einem Landkreis, in einer Klinik, wo es wenig Zwang und Gewalt gibt. Vielleicht war ich desweigen ein Bischen blind und hab nicht die große Tragweite gesehen. Die ganze Bedeutung der Diskussion kommt jetzt auf dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Da wird das Thema noch wichtiger neu zu klären.”

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Peter WeinmannErster Gastredner war Peter Weinmann von den Unabhängigen Psychiatrieerfahrenen Saarbrücken. In seinem Vortrag berichtete er über seine eigenen Erfahrungen, die er mit Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gemacht hat. Von diesen Mißhandlungen habe er später Alpträume gehabt, die jedoch nie so schlimm gewesen seien, wie die Realität. Auch kritisierte er das biologische Krankheitsmodell der Psychiatrie. Er sehe die Ursachen für seine “Verrücktheiten” in seiner Biographie. Seine Eltern hätten eine sehr schwierige Beziehung miteinander gepflegt. Es hätte viel Streit zwischen seinen Eltern gegeben, was dazu geführt hätte, daß seine Mutter ihre Frustrationen und Depressionen zunehmend in Form von Agression gegen die Kinder ausgelebt hätte. Seine Mutter käme aus einem Elternhaus, in dem der Vater der SA angehörte und kleinbürgerlich-autoritär im Erziehungsstil war. Seine Krisen hätten auch existenzpsychologische Ursachen, d.h. auf Grund dieser Erfahrungen hätte er ein bißchen am Sinn des Lebens gezweifelt. Die Antworten der Psychiatrie wären aber nicht die gewesen, die er sich gewünscht hatte. Gewünscht hätte er sich einen Schutzraum zum Durchleben, zum Aufarbeiten und zur Integration seiner Gefühle, seiner Gegensätze. Und das was er gefunden hätte, wäre eine Psychiatrie, die ihr biologistisch-reduktionistisches Behandlungskonzept unter Androhung und auch Durchführung von Zwang und Gewalt bereit war, durchzusetzen. Im Juni 97 beschlossen Psychiater der Klink Völklingen, ihn drei mal täglich “vorsorglich” für jeweils zweieinhalb Stunden ans Bett zu fesseln. Diese Fixierungen seien eine Reaktion und Sanktion auf einen ersten Fluchtversuch gewesen. Trotz seiner negativen Erfahrungen glaubt Weinmann, die Psychiatrie könnte sich zum Zwang- und Gewaltfreien Hilfesystem wandeln. Dabei setzt er seine Hoffnungen vor allem in Konzepte wie Soteria.

Martin ZinklerDer nächste und letzte Gastredner war der Bayrische Psychiater Martin Zinkler. Zunächst einmal drückte er seine Verwunderung darüber aus, überhaupt von Psychiatrieerfahrenen eingeladen worden zu sein. Normalerweise würde er nur auf Fachkongressen seine Vorträge halten. Nach Meinung von Zinkler müßten sich Psychiater dem Widerspruch zwischen Ordnung und Hilfe stellen und nach gewaltfreien Lösungen suchen. Dazu zitierte er auch Franco Basaglia, einen der wichtigsten Vertreter der Antipsychiatrie:

“Wenn dann der Kranke fragt, wann er nach Hause entlassen wird, muß der Arzt in einen Dialog eintreten. In diesem Dialog gibt es nicht länger Subjekt und Objekt, sondern zwei Menschen, die zu Subjekten geworden sind. Wenn wir (also die Psychiater) diese Logik des Widerspruchs zwischen zwei Menschen nicht akzeptieren, dann sollten wir lieber Bananen verkaufen, als Ärzte sein.”

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Zunächst gab Zinkler eine Übersicht über die in Deutschland praktizierten Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Fixierung, Zwangsmedikation und Isolation und stellte diese der Praxis in England gegenüber. Zinkler hatte von 1999 bis 2009 Praxiserfahrungen in England gesammelt. Dort gäbe es z.B. keine Fixierung, also ein Fesseln an das Bett, sondern statt dessen ein Festhalten oder ein Einsperren in einen Isolierraum, wenn ein Psychiatrieinsasse aggressiv wird. Außerdem würden in England Mitarbeiter der Psychiatrie in Deeskalationsstrategien geschult. Ferner hinterfragte Zinkler das psychiatrietypische orwellsche Doppelsprech, also warum z.B. in der Psychiatrie Festbinden nicht Festbinden, sondern Fixieren und Wegsperren Isolieren genannt wird.

Am Nachmittag gab es dann noch eine Podiumsdiskussion zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Diese Podiumsdiskussion stand im krassen Widerspruch zu den eher antipsychiatrischen Vorträgen vom Vormittag. Bemerkenswert war auch, daß die Teilnehmer keine Kameras oder Audioaufzeichnungen zugelassen haben. Eine Journalistin des SWR, die dies nicht mitbekommen hatte, und einen Teil der Diskussion aufgezeichnet hatte, wurde energisch aufgefordert, ihr Gerät abzustellen. Der Grund dafür war wohl, daß ein Teil der Teilnehmer dieser Diskussion, allen voran Frau Gabriele Meier, versuchten psychiatrische Zwangsbehandlung auf manipulative Art zu verteidigen. Meier ging auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 ein, zitierte daraus jedoch selektiv nur die Stellen, die beschrieben, in welchen Fällen möglicherweise doch eine psychiatrische Zwangsbehandlung erlaubt sei, falls dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen würde. Frau Meier behauptete felsenfest, daß auch nach dem Karlsruher Urteil psychiatrische Zwangsbehandlung noch erlaubt sei. Dies führte erwartungsgemäß zu Ablehnung der anwesenden Psychiatrieerfahrenen und zum Teil wütenden Zwischenrufen aus dem Publikum. Fakt ist, daß das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt und in Folge dessen schon die Unterbringungsgesetze von zwei Bundesländern für rechtswidrig und nichtig erklärt hatte, darunter auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg. Durch die vielen Zwischenrufe und Richtigstellungen ihrer Fehlinterpretationen wurde Frau Meier sichtlich irritiert und nervös. Mit so viel Widerspruch hatte sie wohl nicht gerechnet.

Da das winzig kleine, juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat, sich um die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit drehte, war auch dies ein Thema dieser Diskussion. Hier musste selbst Rainer Höflacher, einer der glühensten Verfechter der Zwangspsychiatrie, eingestehen, daß psychiatrische Diagnosen immer nur subjektive Meinungen sind. Wenn man nämlich einen Probanden einmal wirklich auf die angeblichen biologischen Ursachen sogenannter psychiatrischer Krankheiten, wie z.B. Störungen im Neurotransmitterhaushalt, anatomische Veränderungen im Gehirn usw. testet, bleibt dies immer ohne Befund.
Die anwesenden Psychiater schwiegen sich zu diesem Thema bezeichnenderweise ganz aus. Doch sollte es in einem Rechtsstaat legitim sein, jemanden Grundrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne das Vorliegen objektiver Beweise nur auf Grund einer Meinung eines anderen zu entziehen?

Der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah, der das wegweisende Urteil gegen psychiatrische Zwangsbehandlung vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpft hatte, sagte über psychiatrische Zwangsbehandlung folgendes aus:

“Oft sind die Betroffenen vergiftet – Wracks, die nicht selbstständig lebensfähig sind”.

Über einen mittlerweile unter fragwürdigen Umständen in der Forensik Mühlhausen ums Leben gekommenen, ehemaligen Mandanten hat er gegenüber der Presse folgendes verlautbaren lassen:

“Im Juli 2010 entschied das ÖHK Herrn Z. zunächst zu überwachen und ihn dann zu isolieren. Mehrfach fesselte man ihn grundlos und spritze ihn fast ins Delirium, ohne daß er etwas strafrechtlich Relevantes getan hätte. Im Sommer 2010 konnte sich Z. kaum auf den Beinen halten, so hatten Ärzte und Pfleger ihn mit ihren Giften hergerichtet.”

Meinungsverbrechen.de verteilte an alle Teilnehmer der Veranstaltung ein Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, welches von Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker und RA Dr. Eckart Wähner im Auftrag des Komitees für Demokratie und Grundrechte erstellt wurde. Dieses Rechtsgutachten sollte allen, die durch die widersprüchlichen Aussagen der Podiumsdiskussion verwirrt wurden, Rechtssicherheit geben und den wenigen verirrten Geistern, die das unsägliche Positionspapier, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung propagiert wurde, verfasst haben, helfen auf den Pfad der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Wahrung der Menschenrechte zurückzufinden.

Mehr Informationen zum Thema:

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Ein Plädoyer für Zwang und Gewalt

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)

Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gegen Zwangsbehandlung veröffentlicht

Taz: Kriminelle in weißen Kitteln

Zwangsmedikation bis in den Tod

Die Antipsychiatrie und ihre Gegner

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