Noch normal oder schon gestört? Wie uns Ärzte krank machen

SWR2 Forum

Noch normal oder schon gestört? Gesprächsleitung: Eggert Blum. | Es diskutieren: Jörg Blech, Wissenschaftsjournalist SPIEGEL, Berlin, Prof. Dr. Dr. med. Andreas Heinz Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Campus Charité Berlin-Mitte, Dr. med. Christa Roth-Sackenheim niedergelassene Psychiaterin und Psychotherapeutin, Andernach

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Klaus Schlagmann über Psychoanalyse und Sigmund Freud

Klaus Schlagmann über die Psychoanalyse von Sigmund Freud und wie er seine Patientinnen Bertha Pappenheimer und Emma Eckstein behandelte.

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http://www.oedipus-online.de

Klaus Schlagmann über Otto Kernbergs Theorien

Diplom-Psychologe Klaus Schlagmann erklärt den theoretischen Hintergrund von Otto Kernbergs Thesen. Kernberg stellt das Modell des Traumas in Frage und fordert Psychotherapeuten auf, sie müssten sich mit KZ-Kommandanten und Folterern identifizieren und die Lust verspüren am Zerstören, die Lust eine Brandbombe zu werfen, die Lust sadistische Aggressionen zu verspüren. Mitleid mit dem Patienten wertet er als sublimierte Aggression.

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http://www.oedipus-online.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_F._Kernberg

Schlagmann vs Kernberg

Diplom-Psychologe Klaus Schlagmann kritisiert Otto F. Kernberg. Er wirft ihm vor, unter dem Deckmantel der Psychotherapie puren Sadismus zu verkaufen. So trägt Kernberg beispielsweise vor einem Fachpublikum vor, er würde gerne seine Patienten aus dem Fenster seines Büros im 80. Stock werfen und dann auf ein leises “Plop” warten. Einen Mann, der als Kind seine gesamte Familie im KZ verloren hatte, vergleicht er mit einem KZ-Kommandanten. Bei einer Patientin, die als Kind sexuell von ihrem Vater mißbraucht wurde, attestiert Kernberg einen “sexuell erregenden Triumpf über ihre Mutter” und fordert von ihr, sie müsse “ihre Schuld tollerieren”.

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http://www.oedipus-online.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_F._Kernberg
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Die Gewaltfantasien der DGPPN

DGPPN - Zwang und GewaltAm 23.3.2011 trat für die deutsche Psychiatrie der Supergau ein: Aufgrund entsprechenden Verfassungsbeschwerden erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Entsprechend wurden Teile des Massregelvollzugsgesetzes in Rheinland-Pfalz und des Unterbringungsgesetzes in Baden-Württemberg dann im Oktober jeweils sofort für nichtig erklärt. Es gab also noch nie eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in der BRD. Damit macht sich jeder Psychiater, der jetzt noch zwangsbehandelt der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Mit Schadensersetzforderungen und Klagen von Opfern psychiatrischer Zwangsbehandlung ist zu rechnen.

Jetzt meldet sich die DGPPN, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde mit einer Stellungnahme zu diesem Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Beklagt wird von den Psychiatern die “Rigorosität” des Verbots psychiatrischer Zwangsbehandlung durch das Bundesverfassungsgericht. Damit würden “sinnvolle Hilfsangebote nicht mehr nutzbar” und die “Unterlassen von Hilfeleistungen zur ärztlichen Aufgabe”.

Das Bundesverfassungsgericht hatte scheibar ein Schlupfloch freigelassen, um zu verwischen, es habe erst jertzt nach 62 Jahren Grundgesetz diese Unvereinbarkeit gesehen und damit den Eindruck erweckt, dass psychiatrische Zwangsbehandlung möglicherweise doch noch rechtens gemacht werden könne, so fern eine neue gesetzliche Grungdlage dafür geschaffen würde: Im Falle der sogenannten “Krankheitsuneinsichtigkeit”. Doch die Forderungen der DGPPN gehen noch weiter: Sie fordert eine eindeutige gesetzliche Grundlage für Zwangsbehandlung auch bei einwilligungsfähigen Patienten. Mit anderen Worten: Die DGPPN hätte gerne, daß Psychiater jeden nach eigenem Gutdünken zwangsbehandeln dürfen.

Was bedeutet psychiatrische Zwangsbehandlung? In der Praxis werden meist bewußtseinsverändernde, persönlichkeitszerstörende Drogen, sogenannte Psychopharmaka, vor allem Neuroleptika verabreicht. Diese verändern den Kern der Persönlichkeit, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, haben oft schwere Nebenwirkungen und können zu irreversiblen Dauerschäden, wie Dyskinesien (Bewegungsstörungen), Neurodegeneration, Parkinson und Demenz führen. Opfer psychiatrischer Zwangsbehandlung sind zudem oft schwer traumatisiert. Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah sagte dazu in einem Interview mit der TAZ:

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-MensahOft sind die Betroffenen dann völlig vergiftet – Wracks, die nicht mehr selbstständig lebensfähig sind, wenn sie herauskommen. Viele bekommen auch posttraumatische Belastungsstörungen. Stellen Sie sich vor, dass man Sie regelmäßig fesselt, damit Sie gespritzt werden können! Immer wieder bringen sich Gefangene als Reaktion auf diese Misshandlungen auch einfach um.

Wie willkürlich psychiatrische Diagnosen sind, zeigt auch das Beispiel einer gerichtlichen Anhörung vor dem Landgericht Stuttgart vom April 2009. Der zum psychiatrischen Gutachter bestellte Prof. Dr. Johannes Schröder sagte aus, er halte es für “wahrscheinlich”, daß der Proband eine Psychose gehabt habe, diese aber “dissimuliert” (also “wegsimuliert”) habe.

Sogenannte “psychiatrische Krankheiten” führt die Psychiatrie auf biologische Defekte, wie z.B. Stoffwechselstörungen im Gehirn, Hirnanomalien usw. zurück. In vorliegendem Fall hat der Proband sich auf all diese angeblichen biologischen Defekte untersuchen lassen und die Untersuchungen blieben ohne Befund. Ein paradebeispiel für die Willkür psychiatrischer Diagnosen, die den Psychiatern zur Legitimation von Zwang und Gewalt dienen.

Woher kommt dieser Hang zu Zwang und Gewalt der Psychiater? Bei Wikipedia steht zum Thema “Gewaltfantasien” folgendes: “Gewaltfantasien setzen voraus, dass Aggression und Gewalt als ein sogenanntes kognitives Skript verfügbar sind.” Das kognitive Skript der modernen deutschen Psychiatrie findet sich in den Schriften ihrer Idole wie Emil Kraepelin und Eugen Bleuler wieder. Beide waren glühende Eugeniker und Vordenker der Tötungsaktionen während der Nazi-Herrschaft. Bis heute hat sich die deutsche Psychiatrie von diesen geistigen Brandstiftern nicht distanziert.

Angesichts ihrer jüngsten Forderungen nach Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung wird auch die “Entschuldigung” der DGPPN vom November 2010 für ihre Greultaten im 3. Reich unglaubwürdig. Offenbar hat die DGPPN nichts aus der Geschichte gelernt. Mit ihrem jüngsten Vorstoß zeigt die DGPPN endgültig, daß die deutsche Psychiatrie eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist.

Mehr Informationen zum Thema:

Stellungnahme der DGPPN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)

SWR “zur Sache”: Behandelt wider Willen – Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig

Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Dr. med Martin Zinkler über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

TAZ: Kriminelle in weißen Kitteln

Radio Dreyekland: Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrene Baden-Württemberg

Die menschenverachtende Ideologie der Psychiatrie

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