Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09), in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach diesem Urteil wurde auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg von BVerfG für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Verschiedene Verbände rechnen damit, daß mit entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer das selbe passieren wird.
Mehr Informationen zum Thema:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html
Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig
http://www.zwangspsychiatrie.de