Mühlhausen/Kehl, 09.11.2010. Seit mehr als fünf Jahren ist Herr Z., ein junger Mensch von 28 Jahren in der Forensik des Ökomenischen Hainich Klinikums in Mühlhausen/Thüringen eingesperrt. In die Fänge der Psychiatrie war er vor einigen Jahren geraten, weil er leichtbekleidet einige Zeichen in den Schnee malte; Polizisten, die dies sahen, ließen ihn einweisen. Hier begann das Martyrium des Holger Z. in deutschen Psychiatrien. Eine Einweisung folgte der nächsten und bei jeder verschlechterte sich sein Zustand. Warum? Z. wurden jedesmal chemische Keulen verpaßt, die ihn völlig durchdrehen ließen. Schließlich war er durch die Medikamente dort, wo man ihn wohl schon längst haben wollte: er rastete aus, fuhr Amok und überfuhr im Medikamentenrausch versehentlich einen Menschen, den die Polizei zuvor aufgefordert hatte, sich Z. entgegenzustellen.
Seither vegetiert Z. in der Thüringer Einrichtung. Mehrfach wurde er dort in den „Kriseninterventionsraum“ gebracht, wegen nichtiger Anlässe, etwa, weil er Angst vorm Zahnarzt oder kleinere Streitereien mit den Wärtern der Einrichtung hatte. Der Kontakt zu seiner Mutter wird ihm seit Monaten verboten, selbst der Kontakt mit seinem Verteidiger wird behindert.
Im Juli 2010 entschied das ÖHK Herrn Z. zunächst zu überwachen und ihn dann zu isolieren. Mehrfach fesselte man ihn grundlos und spritze ihn fast ins Delirium, ohne daß er etwas strafrechtlich Relevantes getan hätte. Im Sommer 2010 konnte sich Z. kaum auf den Beinen halten, so hatten Ärzte und Pfleger ihn mit ihren Giften hergerichtet.
Hintergrund ist die Verweigerung von Herrn Z. sich mit persönlichkeitsverändernden und nebenwirkungsträchtigen Neuroleptika behandeln zu lassen, sein ureigenstes Recht. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem ähnlich gelagerten Fall dem betreffenden Krankenhaus eine Zwangsbehandlung des Gefangenen vorläufig untersagt. Doch das schert
weder die verantwortlichen Ärzte noch die Richter in Thüringen. In folterähnlichen Szenen malträtierten sie Z. über den Sommer 2010 hinweg. Die Justiz schaut weg.
Sein Verteidiger David Schneider-Addae-Mensah aus Strasbourg und Kehl sieht in ihnen Überzeugungstäter: sie glauben daran, daß das was sie tun positiv ist, sagt er. Diese Menschen handeln wahnhaft und werden so zur eigentlichen Gefahr: zu einer Gefahr für Dritte und zu einer Gefahr für unseren Rechtsstaat.
Z. wird weiter kämpfen: er hat gegen seine Isolation Rechtsbeschwerde zum Thüringischen OLG eingelegt. Sein Verteidiger glaubt, daß sich irgendwann das Recht durchsetzen werden wird.
Für weitere Informationen gerne unter: 0176-22785835
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