Koo Koo – Sendung für Menschenrechte und gegen Folter in der Psychiatrie

Radio Deyeckland 102.3 mhz

Die Koo Koo-Sendung vom 21. August 2012 beschäftigte sich mit dem Thema Fixierung in der Psychiatrie.

Bei sogenannten “Fixierungen” werden Psychiatrieinsassen mit Gurten, manchmal Tage oder wochenlang, gewaltsam ans Bett gefesselt und häufig zusätzlich mit Drogen vollgepumpt um ihren Willen zu brechen und sie gefügig zu machen.

In der Sendung wurden verschiedene aktuelle Presseberichte über Todesfälle in Zusammenhang mit Fixierungen zitiert. Außerdem schilderten Überlebende eindrucksvoll ihre grausamen Erfahrung mit Fixierungen.

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Mehr Informationen zum Thema:

RDL: Koo Koo – Sendung für Menschenrechte und gegen Folter in der Psychiatrie

Ärzte Zeitung – Klinik-Brand: Todesopfer war fixiert

Augsburger Allgemeine – Gurtfixierung: Patienten würgen sich zu Tode

Dr. med. Martin Zinkler über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Tagesschau: Freiheitsstrafe für Richter

Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

Demonstration gegen Zwangspsychiatrie in Emmendingen

Wie eine Mutter mundtot gemacht werden soll

Holger Z. sitzt nun mehr seit über 5 Jahren in der psychiatrischen Anstalt “Ökumenisches Hainich Klinikum” in Mühlhausen/Thüringen ein. Als Legitimation hierfür wird angeführt, er habe unter dem Einfluß von Psychodrogen, die er zwangsweise verabreicht bekommen hat, einen Mann überfahren, der sich ihm in den Weg stellte und diesen dabei tödlich verletzt.

Die Mutter ist äußerst besorgt, weil ihr Sohn weiterhin zwangsweise mit Neuroleptika “behandelt” wird. Dies belegen auch entsprechende Aktenvermerke und Zeugenaussagen. Neuroleptika verursachen schwere körperliche und psychische Langzeitschäden, wie z.B. Neurodegeneration (krankhafter Abbau von Nervenzellen), Parkinson (die sogenannte “Schüttellähmung”), Dyskinesie (entstellende Bewegungsstörungen und Krämpfe), Akathisie (quälende innere Unruhe), Diabetes usw., was auch in einschlägiger Fachliteratur beschrieben ist.

Als Grund, weshalb Holger Z. weiterhin in der psychiatrischen Einrichtung festgehalten und zwangsbehandelt werden müsse, gibt diese in den Akten an, daß falls man das nicht tun würde, Herr Z. wieder Auto fahren würde und auf Grund der “Nebenwirkungen” der Neuroleptikamedikation dabei Dritte gefährden könne.

Nach deutschem Recht ist jede medizinische Behandlung gegen den Willen des Patienten gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB. Ferner hat die Bundesrepublik Deutschland am 1. Oktober 1990 das “Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe” (oder kurz UN-Antifolterkonvention) ratifiziert und sich damit völkerrechtlich bindend verpflichtet, eventuelle Verstöße zu verfolgen und zu bestrafen.

In Artikel 1 dieser Konvention heißt es:

Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

Das bedeutet im Klartext: Was auch immer der Grund für die Inhaftierung von Holger Z. gewesen sein mag: Ihm darf von seinen Wärtern kein physisches oder psychisches Leid zugefügt werden. Erst recht kann es in einem Rechtsstaat nicht angehen, daß die Justiz in solch einem Fall tatenlos zusieht.

Nach Intervention des Rechtsanwalts von Herrn Z., Herr David Schneider-Addae-Mensah habe man seitens der psychiatrischen Einrichtung zwar vorübergehend daraf verzichtet, Herrn Z. unter Anwendung direkter physischer Gewaltanwendung psychiatrische Drogen zu verabreichen. Dafür habe man Herrn Z. aber so lange in Isolationshaft gesteckt, bis er bereit gewesen wäre, diese Drogen “freiwillig” einzunehmen. Das würde ihr Sohn in einem Brief berichten, sagt die Mutter verzweifelt.

Die Auswirkungen von Isolationshaft und dem Entzug von Sinnesreizen – im Jargon “sensorische Deprivation” genannt, sind nicht erst seit Guantánamo bekannt. Es ist eine jahrhundertealte Methode, um Menschen den Willen zu brechen. Solche Methoden, die keine sichtbaren Spuren hinterlassen, werden zur sogenannten “weißen Folter” gezählt. Länger andauernde sensorische Deprivation kann zu Persönlichkeitsveränderungen, psychischen Schäden, Störungen des Hunger-Sättigungs-Gefühls, verstärkter Suggestibilität, zu Schlafstörungen und zu Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen Menschen führen.

Weil aber die Justiz in diesem Fall wegschaut und auch der Rechtsanwalt von Herrn Z., Herr David Schneider-Addae-Mensah, in einer Presseerklärung von diversen Schikanen gegen ihn berichtet, sieht die Mutter des Betroffenen Rosel Z. keine andere Möglichkeit mehr, als an die Öffentlichkeit zu gehen und die Zustände in dieser Einrichtung auf ihrem Blog bekannt zu machen. Sie beruft sich dabei auf Briefe ihres Sohnes, persönliche Beobachtungen, Berge von Akten und Zeugenaussagen.

Daß das dieser Einrichtung nicht gefällt, war abzusehen. Jetzt versucht diese, Frau Z. durch Drohungen ihres Rechtsanwalts Herrn Ruhkamp aus Eisenach mundtot zu machen. Frau Z. solle eine Unterlassungserklärung unterschreiben, in der sie sich verpflichten soll, es in Zukunft zu unterlassen, auf ihrem Blog zu schreiben, ihr Sohn Holger würde isoliert und gefoltert. Sie soll sich auch dazu verpflichten, zukünftig darüber zu schweigen, in welchem gebrechlichen Zustand sich ihr Sohn auf Grund der verabreichten Drogen befindet. Im Fall der Zuwiderhandlung soll Frau Z. 500 € Vertragsstrafe zahlen und ihr wird mit Strafanzeige wegen “Verleumdung und übler Nachrede” gedroht. Außerdem soll Frau Z. dem Vertreter der psychiatrischen Einrichtung Auslagen und Geschäftsgebühren für einen Gegenstandswert bezahlen, der von ihm auf 4000 € beziffert wird.

Der Anwalt der Einrichtung behauptet auch, die Persönlichkeitsrechte von Holger Z. seien dadurch verletzt, daß seine Mutter diverse Unterlagen, welche die Übergriffe gegen ihn dokumentieren, im Internet veröffentlicht. Die Mutter beteuert aber, sie habe die Einverständnis ihres Sohnes.
So weit bekannt ist, hat Holger Z. Rechtsanwalt Ruhkamp auch kein Mandat erteilt, eventuelle Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte geltend zu machen. Vielmehr vertritt Ruhkamp die psychiatrische Einrichtung, in der Holger Z. einsitzt. Und diese will jetzt wie es scheint mit allen Mitteln verhindern, daß an die Öffentlichkeit kommt, was hinter den Mauern des Ökumenischen Hainich Klinikums passiert.

Mehr Informationen zum Thema:

Igelin Blog

UN-Antifolterkonvention

Folter

Sensorische Deprivation

Isolationshaft – Im Netz der Justiz

Neuroleptika

International Association Against Psychiatric Assault (IAAPA)

Zwangspsychiatrie

Psychiatrie – Eine Pseudowissenschaft?

Wußten Sie, daß es für kein einziges psychiatrisches Krankheitsbild objektive Tests gibt? Für die sogenannte „Schizophrenie“ hat die Psychiatrie die „Dopaminhypothese“ aufgestellt, die annimmt, daß für dieses „Krankheitsbild“ ein Überschuß am Botenstoff Dopamin im Gehirn verantwortlich wäre. Bis zum heutigen Tag hat das noch kein Wissenschaftler nachgewiesen. Ebenso verbreitet die Psychiatrie bis heute die Meinung, daß sogenannte „psychiatrische Krankheiten“ etwas mit erblich bedingten Gendefekten zu tun hätten. Im 21. Jahrhundert kennen wir sowohl die Semantik des genetischen Codes, als auch das vollständige menschliche Genom. Wir haben Supercomputer, die genetischen Code analysieren und Proteinfaltung berechnen können. Ebenso existieren automatisierte Schnelltests, mit denen man eventuelle Erbkrankheiten nachweisen kann. Trotzdem ist es noch niemanden bis zum heutigen Tag gelungen, irgendwelche Gene zu bestimmen, die für angebliche „psychische Krankheiten“ verantwortlich sein sollen. Auch sogenannte bildgebenden Verfahren, wie z.B. Magnetresonanztomographie, mit denen man Bilder vom Körperinneren machen kann, können keine „psychischen Krankheiten“ zeigen. Genau so wenig kann man diese in Blutbildern oder durch Messung der Gehirnströme nachweisen.

Ob jemand eine angebliche „psychische Krankheit“ hat, oder nicht, hängt also nur von der subjektiven Beurteilung eines Psychiaters ab. Diese Beurteilung ist aber unter anderem von sogenannter „Fremdanamnese“ abhängig. Das bedeutet, daß Dritte über den Probanden Dinge behaupten, die dann einfach so als gegeben in sogenannte „Gutachten“ einfließen, ohne daß diese weiter überprüft werden. Das kann dann beispielsweise dazu führen, daß jemand als „schizophren“ abgestempelt und zwangsbehandelt wird, nur weil mißliebige Angehörige das so wollen. In der psychiatrischen Anamnese gilt auch der Grundsatz, daß wenn ein Proband keine Zeichen einer „psychiatrischen Krankheit“ zeigt, dies als „Beweis“ dafür gewertet wird, daß dieser eine „psychiatrische Krankheit“ haben muß, weil „psychisch Kranke“ ja laut psychiatrischer Lehrmeinung diese Symptome „dissimulieren“ (wegsimulieren). So argumentierte jedenfalls der Psychiater Prof. Dr. Johannes Schröder von der Universitätsklinik Heidelberg im Rahmen eines aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart. Somit ist es also für die psychiatrische Beurteilung irrelevant, ob jemand irgendwelche Symptome zeigt oder nicht.

Daß Psychiatrie weniger etwas mit Medizin zu tun hat, sondern vielmehr ein Mittel der sozialen Kontrolle ist, zeigt sich auch darin, wie sich „psychiatrische Krankheitsbilder“ im Laufe der Zeit ändern und sich den veränderten gesellschaftlichen Umständen anpassen. So galt bis in die 1970er Jahre Homosexualität als „psychiatrische Krankheit“ und wurde dementsprechend auch zwangsweise „behandelt“. Ein berühmter Fall ist der Mathematiker Alan Turing, der sich wegen den Folgen dieser „Behandlung“ das Leben nahm. Heute ist Homosexualität nicht mehr als „psychiatrische Krankheit“ im DSM – der Bibel der Psychiatrie – definiert. Somit hört eine „psychiatrische Krankheit“ einfach nur deshalb auf zu existieren, weil die Definition eines bestimmten Verhaltens als „Krankheit“ aus den psychiatrischen Lehrbüchern gestrichen wurde. Gleichzeitig kamen seit dem aber viele neue „psychiatrische Krankheiten“, wie z.B. ADHS hinzu. In Berührung mit der Psychiatrie geraten Menschen meistens deshalb, weil sie auf irgend eine Art anecken. Diese Erfahrung hat beispielsweise auch der ehemalige Frankfurter Steuerfahnder Rudolf Schmenger gemacht. Ihm und seinen Kollegen wurde eine „querulatorische Störung“ attestiert, weil sie erfolgreich gegen Großbanken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelten.

Wußten Sie auch, daß eine psychiatrische Diagnose dazu führen kann, daß Sie sämtliche im Grundgesetz und in völkerrechtlich bindenden Verträgen garantierten Rechte verlieren? Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in Artikel 2, Absatz 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Dieses Recht wird flächendeckend in psychiatrischen Einrichtungen, wie z.B. den sogenannten „Landeskrankenhäusern“ mißachtet. Menschen, die dort eingesperrt sind, werden unter Androhung von Gewalt gezwungen, psychiatrische Drogen einzunehmen, die zu massiven körperlichen und psychischen Dauerschäden führen. Diese Drogen verändern den Hirnstoffwechsel nachhaltig, führen zu Neurodegeneration (dem Abbau von Nervenzellen), Dyskinesien (entstellende Bewegungsstörungen), Parkinson (die sogenannte „Schüttellähmung“), Akathisie (quälendem Bewegungsdrang) und vielem mehr. In der psychiatrischen Fachliteratur werden diese Folgen ausführlich beschrieben. So hat beispielsweise der amerikanische Psychiater Peter Breggin mehrere Bücher zu diesem Thema verfasst. Auch sein deutscher Kollege Dr. Volkmar Aderhold warnt in mehreren Abhandlungen vor den schweren körperlichen und psychischen Folgen von Psychopharmaka-Konsum. Der Münchener Arzt Josef Zehentbauer geht sogar soweit, das Ausmaß diese Schäden mit der Contergan-Katastrophe zu vergleichen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil aus dem Jahre 1981 (OLG Hamm, 3 U 50/81) festgestellt, daß Dopamin-Blocker eine persönlichkeitszerstörende Wirkung haben. Auch das Absetzen von Psychopharmaka ist wegen dem sogenannten Rebound-Effekt nicht einfach.

Die zuständigen Kontrollbehörden für diese „Landeskrankenhäuser“ sind die Ministerien für Arbeit und Soziales der jeweiligen Bundesländer. Diese wissen von den Zuständen in den „Landeskrankenhäusern“, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Über diese Untätigkeit der Kontrollbehörden hat die Diplom-Psychologin Eva Schwenk ein Buch namens „Fehldiagnose Rechtsstaat“ geschrieben, in dem sie exemplarisch zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen in der „Rheinhessen-Fachklinik Alzey“ aufzeigt.

Laut Strafgesetzbuch § 224 Abs. 1 ist das Beibringen von Gift oder anderer, gesundheitsschädlicher Stoffe gefährliche Körperverletzung. Trotzdem werden solche von der Psychiatrie begangene Körperverletzungen in der Regel von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Auch Psychiatrie-Opfer, die auf zivilrechtlichem Wege für Schadensersatz und Schmerzensgeld kämpfen, haben es schwer. So mußte beispielsweise Vera Stein durch alle deutschen Gerichtsinstanzen gehen, ohne daß sie Recht bekommen hat. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihr Recht und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen. Anschließend konnte sie zwar auch in Deutschland eine Entschädigung erstreiten, doch die Psychiater, die sie ohne richterlichen Beschluß jahrelang eingesperrt und gegen ihren Willen zwangsweise mit Neuroleptika „behandelt“ hatten, blieben bis zum heutigen Tag straffrei.

Zu dem wird vielen psychiatrisch Diagnostizierten vom Vormundschaftsgericht ein sogenannter „Betreuer“ zugeordnet. Die sogenannte „Betreuung“ ist aber nur ein Euphemismus für Entmündigung. Der „Betreute“ hat dann unter anderem keinen Zugriff auf sein eigenes Bankkonto mehr, seine Post kann angehalten und geöffnet werden und er darf – als geschäftsunfähig erklärt – keine Verträge mehr abschließen. All dies nur, weil jemandem unterstellt wird, eine „Krankheit“ zu haben, für die es aber keinerlei objektiven Beweise gibt.

Wußten Sie, daß Eugenik-Gesetze gegen sogenannte „psychisch Kranke“ keine Erfindung der Nationalsozialisten waren? Den meisten werden die „Rassenhygienegesetze“ der Nationalsozialisten und die „Aktion T4“ bekannt sein. Aber bereits 1896 wurde im Bundesstaat Connecticut, USA, ein gesetzliches Heiratsverbot für „Epileptiker, Schwachsinnige und Geistesschwache“ erlassen. Später wurde es mit Zwangssterilisationen verbunden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, daß diese Ideologie und darauf basierende Gesetze zusammen mit den Nationalsozialisten auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt worden wäre. Die Opfer von Zwangssterilisation während der Zeit des Nationalsozialismus, wie z.B. die heute 93 jährige Dorothea Buck, wurden bis heute weder als solche anerkannt, noch rehabilitiert. Noch heute findet sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1905 ein entsprechender Gesetzestext, der die Sterilisation von „betreuten“ (entmündigten) Menschen erlaubt.

Diese Entrechtung, Stigmatisierung und Demütigung, sowie die damit verbundene Ausgrenzung, sozialer Abstieg und die von den psychiatrischen „Behandlungsmethoden“ verursachten körperlichen und psychischen Dauerschäden treiben viele Menschen weltweit in den Selbstmord. Die Psychiatrie behauptet, diese Selbstmordgedanken kämen von der „psychiatrischen Krankheit“. Statistiken zeigen aber, daß Menschen, die psychiatrisch „behandelt“ wurden, häufiger den Freitod wählen, als solche, denen diese „Behandlung“ erspart geblieben ist.

Der Flyer als Pdf: Psychiatrie eine Pseudowissenschaft?

Mehr Informationen zum Thema unter:

www.zwangspsychiatrie.de
www.psychiatrieopfer.de
blaue Augen Blog

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