Der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E Méndez, erklärte in der 22. Sitzung des “Human Rights Council” am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Er forderte, dass alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.
Die UN-Antifolterkonvention – auch Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe genannt – wurde von der BRD am 1. Oktober 1990 ratifiziert und ist völkerrechtlich verbindlich. Die Einhaltung des Vertragswerks wird vom UN-Ausschuss gegen Folter überwacht.
Zur Unterstützung der Umsetzung der Forderungen der UN nach einem Verbot psychiatrischer Zwangsbehandlung hat sich in Berlin das Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet. Neben zahlreichen, nahmhaften Rechtsgelehrten, wie z.B. Dr. David Schneider Addae Mensah, der im März 2011 das sensationelle Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde, gehören auch verschiedene Psychiatrieerfahrenenverbände, wie der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) und dessen Landesorganisationen zu diesem Bündnis.
Psychiatriekritiker bezweifeln, daß die derzeit praktizierte Zwangspsychiatrie überhaupt etwas mit Medizin zu tun hat. Ihrer Meinung nach ist die Zwangspsychiatrie eine Institution für soziale Kontrolle, die unerwünschtes Verhalten außerhalb der Strafjustiz sanktionieren soll. Ein typisches Merkmal der Folter sei der Geständniszwang. Im Falle der Zwangspsychiatrie sei dies vor allem der Versuch, mittels brutaler Methoden die sogenannte Krankheitseinsicht herbeizuführen. Der Politikwissenschaftler Wolf-Dieter Narr weißt diesbezüglich auf die schlimmen seelischisch Folgen solch einer Behandlung hin. Bei vielen brutalen Formen von Gewalt sei das Schlimmste nicht die Gewalt, die man körperlich erleidet und die im Grunde mit dem Körper ausheilt. Was nicht ausheilt, wäre diese totale Unterwerfung, daß man eben nur noch Objekt ist und Subjekt allenfalls noch dort, wo es sich erniedrigen läßt.
In jüngster Vergangenheit hatten sich verschiedene BRD-Politiker, wie z.B. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der Baden-Württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und die Baden-Württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) entgegen der Interessen der Betroffenen für eine Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung ausgesprochen. Frau Altpeter wurde darauf hin von Psychiatrieerfahrenen, die 2012 beim Landesparteitag der SPD in Wiesloch demonstrierten, als “Folterministerin” bezeichnet.
Doch es gibt auch Politiker, die am System der Zwangspsychiatrie erhebliche Zweifel haben. So sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion Martina Bunge in einem Interview mit der Ärztezeitung, der gesamte Bereich der Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen müsse auf den Prüfstand. Während Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) psychiatrische Zwangsbehandlung propagiert, weißt ihr Rheinland-Pfälzischer Kollege Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) darauf hin, daß freiheitsentziehende Maßnahmen wie Beruhigungsmittel, Bettgitter oder Bettgurte gravierende Eingriffe in die Menschenrechte darstellen, die in der Regel keine positiven Wirkungen haben und auch nicht vor vermeintlichen Gefahren schützen.
David Schneider-Addae-Mensah ist Rechtsanwalt in Karlsruhe und Straßburg mit dem Schwerpunkt Menschenrechte. Ende Januar har er eine Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gegen den Baden-Württembergischen Justizminister Rainer Stickelberger und gegen unbekannt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in einer Vielzahl von Fällen sowie wegen versuchter schwerer Körperverletzung in einer Vielzahl von Fällen der Staatsanwaltschaft zugestellt. Auftraggeberin dieser Strafanzeige ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (nicht zu verwechseln mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener). Radio Dreyeckland fragte nach, was es mit dieser Anzeige auf sich hat.
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Folter, Tyrannei oder auch Pharmaabsatzförderungsgesetz bezeichnen Betroffenenverbände die Neuregelung der Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht, die gestern am 17. Januar 2013 vom Bundestag abgenickt wurde. Ohne gesellschaftliche Debatte und ohne Einbeziehung der Betroffenen setzt dieses Gesetz die Grund- und Menschenrechte von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen ausser Kraft. Radio Dreyeckland sprach mit Johannes Georg Bischoff vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener.
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Am 17.1.2013 stimmten etwa 30 Abgeordnete kurz vor 21 Uhr im Reichstag über einen Gesetzentwurf der Regierung zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht ab. Zu dieser späten Stunde war auch die übliche Fernsehübertragung des Fernsehsenders Phönix aus dem Berliner Parlament schon vorüber. Nur im Lifestream des Parlamentsfernsehens konnten interessierte Zuschauer mit ansehen, wie lupenreine Demokraten einem psychiatrischen Ermächtigungsgesetz zustimmten. Dabei übergingen sie alle Einwände, die von Rechtswissenschaftlern, dem Deutschen Institut für Menschenrechte, sowie Psychiatrieerfahrenenverbänden vorgebracht wurden. Abgesehen davon war der Bundestag bei dieser Abstimmung nicht einmal beschlußfähig, da §45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestags vorschreibt, daß mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein müssen.
Der von den Parlamentariern abgenickte Gesetzentwurf sieht vor, daß Menschen bei sogenannter Krankheitsuneinsichtigkeit zukünftig psychiatrisch zwangsbehandelt werden dürfen. Doch sogenannte psychiatrische Krankheiten lassen sich nicht objektiv messen. Zeigt ein Proband keine Symptome einer psychiatrischen Krankheit, unterstellen Psychiater gerne “Dissimulation”, also das Wegsimulieren der angeblichen Krankheit.
Die Kombination von unterstellter Krankheitsuneinsichtigkeit bei gleichzeitiger Dissimulation soll also in Zukunft ausreichen, um Menschen ihre Grundrechte per richterlichem Beschluß entziehen zu können. Psychiater sollen so berechtigt werden, gegen den Willen persönlichkeitszerstörende, psychiatrische Drogen verabreichen zu dürfen. Mit dem vorliegenden Gesetzestext kann dies jeden treffen.
Viele haben es geahnt und die, die selbst psychiatrische Zwangsbehandlung erlebt haben, haben die Gewissheit: Zwangspsychiatrie ist ein faschistoides Terrorsystem.
Die faschistoide Grundhaltung der Zwangspsychiatrie unterstrich der Psychiater Dr. Wolfgang Wiegmann aus dem pfälsischen Rohrbach in einem Leserbrief an das Deutsche Ärzteblatt. Darin griff er die seiner Meinung nach “selbsternannten” Patientenvertreter an, welche psychiatrische Zwangsbehandlung strikt ablehnen und als Folter bezeichnen. Gemeint waren hier wohl Vereine wie der Bundesverband Psychiatrieerfahrener e.V. mit seinen rund 1400, selbst psychiatrieerfahrenen Mitgliedern. Seinen Leserbrief schließt Wiegmann mit dem Satz “Ideologien sind therapieresistente psychische Störungen”. Dieser Satz hätte genau so gut von einem KZ-Arzt oder dem Kommandanten eines stalinistischen Umerziehungslagers stammen können.
Was Wiegmann hier vorbringt, stimmt auch mit der sogennannten “Doppelbindungstheorie” überein: Eine weit verbreitete Spielart der Gehirnwäsche ist es, daß das Opfer nicht nur gebrochen wird, sondern es auch nicht die Erlaubnis hat, sich selbst als Opfer und erst recht nicht den Täter als Täter wahrzunehmen. Es wird vom Opfer nicht nur eine Anpassung an die psychiatrische Ideologie erwartet, sondern auch die Überzeugung, diese Umwandlung sei freiwillig und in Würde vollzogen worden, was natürlich überhaupt nicht den erlebten Erfahrungen des Opfers entspricht. Ziel solcher Methoden ist die völlige Identitätsaufgabe des Opfers.
Dazu passend wirbt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in einer Broschüre mit dem Titel “Psychiatrie 2020 plus” für eine Renaissance der Elektroschocktherapie.
Wenn persönlichkeitszerstörende Neuroleptika, Fixierung und sensorische Deprivation einen therapieresistenten Ideologen, der unbeirrt daran glaubt, daß er so etwas wie Meschenrechte hat, nicht zur Besserung verhelfen, dann helfen vielleicht 480 Volt, die man ihm durch die Schläfen jagt. Auch falls dann immernoch keine “Besserung” eintritt, so kann man mit solchen Methoden unbeugsame Zeitgenossen zumindest “heimfähig machen”, wie das im Jargon genannt wird.
Auch der Liberalismus ist eine politische Ideologie deren Leitziel es ist, die Freiheit des Individuums vornehmlich gegenüber staatlicher Gewalt zu schützen. Allerdings keine therapieresistente – zumindest nicht bei der FDP. So ist es geradezu gruselig, mit anschauen zu müssen, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger innerhalb kürzester Zeit von einer Verfechterin der Bürgerrechte zu einem Manchurian Candidate der Psychiatrielobby mutiert ist. 2009 hatte sie in Zusammenhang mit dem Gesetz zur Patientenverfügung gesagt, eine Zwangsbehandlung dürfe es nicht geben. Noch im August 2012 erteilte sie einer von Psychiatern geforderten, schnellen Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung eine klare Absage. Im Oktober 2012 wollte sie dann ganz plötzlich ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung durchsetzen.
Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 17. Januar 2013 über einem Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung abgestimmt. Nur die Abgeordneten der Linksfraktion stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 mit zwei Beschlüssen der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie die gesetzliche Grundlage entzogen. Psychiatrische Zwangsbehandlung sei mit dem in Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar und daher verfassungswidrig. Im Juni 2012 schloss sich das zweithöchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, dieser Rechtsprechung an.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte zuvor den Abgeordneten empfohlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, da er mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar sei.
Psychiatrieerfahrenenverbände bezeichnen psychiatrische Zwangsbehandlung als Folter.
Bei psychiatrischen Zwangsbehandlungen werden persönlichkeitszerstörende, psychiatrische Drogen, vor allem Neuroleptika zwangsweise verabreicht, die zu körperlichen und psychischen Dauerschäden führen.
Dank willkürlicher, psychiatrischer Diagnostik ist jeder potentielles Opfer psychiatrischer Zwangsbehandlung.