Am 18.1.2012 fand im Baden-Württemberger Sozialministerium in Stuttgart unter Leitung von Dr. Joachim Kohler die erste Sitzung der Arbeitsgruppe zum neuen Landespsychiatriegesetz statt. Eingeladen waren Vertreter verschiedener Organisationen, wie Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, sowie Vertreter verschiedener psychiatrischer Kliniken und Krankenkassen. Damit wurden all diejenigen, die am psychiatrischen System etwas verdienen, dazu eingeladen, eine für sich maßgeschneiderte Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Kritische Psychiatrieerfahrenenverbände, wie z.B. der BPE, die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrene Baden-Württemberg, sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrene Sektion Baden-Württemberg wollten an auch an dem Arbeitskreis teilnehmen, wurden aber ausgeschloßen. Als vermeintlicher Vertreter der Interessen der Psychiatrieerfahrenen war nur der psychiatrienahe Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg durch Rainer Höflacher und Klaus Laupichler vertreten. Dieser Verband hatte zuvor in der Psychiatrieerfahrenenszene für Aufruhr gesorgt, als er ein Positionspapier veröffentlichte, in dem sie psychiatrische Zwangsbehandlung befürworteten.
Dieses Vorgehen des Sozialministeriums bei der Erstellung eines Gesetzentwurfs für das neue Landespsychiatriegesetz entspricht auch ganz dem Demokratieverständnis von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). Auf dem Landespsychiatrietag 2012 in Stuttgart spach sie in orwellschem Doppelsprech von “Partizipation” und Beteiligung “aller” Betroffenen an diesem Prozeß. Auch Frau Altpeter möchte psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Carsten Frerk, Autor des Buchs “Diakonie und Caritas in Deutschland” beziffert den Umsatz dieser beiden christlichen Unternehmen in Deutschland mit 45 Milliarden Euro im Jahr. Obwohl die Einrichtung sich weitestgehend aus öffentlichen Mitteln finanzierten, würde das karitative Engagement in der öffentlichen Wahrnehmung den Kirchen gutgeschrieben.
Diakonie, Caritas und andere Anbieter betreiben diverse psychiatrischen Kliniken, Sozialstationen, Wohnheimen und Behindertenwerkstätten. Häufig werden dort nicht nur Menschen gegen ihren Willen mit schädlichen, psychiatrischen Drogen behandelt, sondern zusätzlich noch unter menschenverachtenden Verhältnissen wirtschaftlich ausgebeutet. Wie dies in der Praxis aussieht, zeigte die RDL-Radiosendung Koo Koo in der Sendung vom 17.6.2012 am Beispiel des Rehavereins Freiburg auf. Betroffene berichten von Zuständen in diesen Einrichtungen, die an Sklaverei erinnern. So wurde ein Mitarbeiter in dieser Einrichtung mit 100 Euro Hungerlohn abgespeißt. In anderen Einrichtungen dieser Art ist dies nicht anders.
Psychiater, wie Prof. Dr. Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg nennen dieses Vegetieren zwischen Wohnheim und Behindertenwerkstatt im dauersedierten Zustand zynisch “soziale Integration”. Dafür möchte Steinert auch weiterhin psychiatrische Zwangsbehandlungen durchführen dürfen, denn freiwillig werden dies die wenigsten mitmachen wollen. Doch vorläufig haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof ihm und seinen Kollegen mit ihren jüngsten Urteilen einen Strich durch die Rechnung gemacht. In Baden-Württemberg gibt es bis weilen keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober 2011 §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes kassiert hat.
Am 13.2.2012 fand im Baden-Württemberger Landtag in Stuttgart eine Anhörung der Günen unter dem Motto “Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken” statt. Geladen hatte MdL Manfred Lucha von den Grünen. Lucha hatte zuvor im Parlament durchgebracht, daß die von der CDU-Vorgängerregierung vorgenommenen Kürzungen im Bereich der Sozialpsychiatrie mit dem Einzug der Grün- Roten Landesregierung wieder rückgängig gemacht wurden. Dafür bedankten sich die eingeladenen Redner von verschiedenen Trägern des psychiatrischen Systems. Laut Edith Sitzmann, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Landtag wurden die Zuschüsse für die Sozialpsychiatrischen Dienste von 2,1 auf 4 Millionen für 2012 erhöht. Dieter Grupp vom ZfP Südwürttemberg forderte für die Psychiatrien gleich viel Investitionen, wie für die somatischen Krankenhäuser. Er begründete dies unter anderem mit notwendigen Brandschutzmaßnahmen. Reiner Bröcker vom Gesamtpersonalrat des ZfP Südwürttemberg möchte gar das Budget auf den Kopf stellen, denn dann könne er hinausfahren und “ganz viel unterdrücken”.
Lucha macht auch keinen Hehl daraus, daß er selbst Leiter eines sozialpsychiatrischen Dienstes ist. Damit hat man dan Bock zum Gärtner gemacht. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) bezeichnet dies als “die Selbsversorgung der Versorger”. Auch Matthias Rosemann von der Träger GmbH ist klar, daß es in psychiatrischen System nicht nach gewöhnlichen, marktwirtschaftlichen Spielregeln zugeht. Er drückte das in der Anhörung so aus:
Und dieser merkelnde Aspekt ist deswegen wichtig, weil daran deutlich wird, daß ein psychiatrisches Hilfesystem, wenn es sich diesen Herausforderungen stellt, weit weg ist von dem, was man gemein hin einen Markt nennt. Die Prinzipien von Angebot und Nachfrage sind mit der psychiatrischen Versorgung in diesem Sinne nur sehr bedingt vereinbar.
Damit hat Rosemann in soweit recht, als daß bei einem System von Angebot und Nachfrage dem Konsumenten nichts gewaltsam aufgenötigt wird. In gesundes System von Angebot und Nachfrage hätte es auch nicht nötig, sich parasitär am Sozialsystem – und damit zu Lasten aller – zu bedienen. Normalerweise würde in der Marktwirtschaft ein Produkt oder eine Dienstleistung, die die Konsumenten nicht wollen, einfach vom Markt verschwinden. Genau davor hat die Psychiatrie aber Angst: Wenn sie die Möglichkeit zur Zwangsbehandlung dauerhaft verlieren sollte, wird sie auch die unfreiwilligen Konsumenten ihrer zweifelhaften Dienstleistungen verlieren.
Wie penetrant sozialpsychiatrische Dienste ihre Dienstleistungen aufnötigen, wußte Andrea Krainhöfer von den sozialpsychiatrischen Hilfen Reutlingen-Zollernalb zu breichten:
Wenn eine durch mich betreute Klientin mich anrief und sagte: “Frau Krainhöfer, Sie brauchen nie wieder zu mir zu kommen.” Dann wußte ich, daß ich alles stehen und liegen lassen mußte, um zu ihr zu fahren. Ihre Botschaft bedeutete ich brauch Dich, aber ich kann es Dir nicht sagen. Wenn man in Beziehung zu einander steht, kann man diese Übersetzungsarbeit leicht leisten.
Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der das sensationelle Urteil vom 23.3.2011 am Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, sieht finanzielle Interessen als einziges Motiv der Psychiatrie, Menschen als krank zu definieren.
Mehr Informationen zum Thema:
Koo Koo – Magazin gegen Zwangspsychiatrie und für selbstbestimmte Tagesstruktur
Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg
Zwangspsychiater reden und keiner hört zu
Rede von Sozialministerin Altpeter auf dem Landespsychiatrietag 2012
Demonstration gegen Zwangspsychiatrie in Emmendingen
Der Spiegel: Seelsorge für die Industrie
TAZ: Die gesamte Branche lebt von der Exklusion – Geldgierige Wohlfahrt
Recht auf Krankheit – Ein Kommentar von Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah
Zwangspsychiatrie.de: Kampagne gegen die Re-legalisierung der Zwangsbehandlung
