Am 13.2.2012 fand im Baden-Württemberger Landtag in Stuttgart eine Anhörung der Günen unter dem Motto “Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken” statt. Anlaß war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Später wurde dann auch das Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dies machte gesetzliche Neuregelungen notwendig, die nun auf dem Weg sind. Eingeladen hatte MdL Manfred Lucha von den Grünen. Neben zahlreichen Vertretern der Psychiatrie-Branche waren auch zahlreiche Psychiatrieerfahrene anwesend, die sich ebenfalls zum Thema zu Wort meldeten.
Mehr Informationen zum Thema:
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011
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