Psychopolitische Ontologie

Die Ontologie, eine Disziplin der theoretischen Philosophie, beschäftigt sich mit einer allgemeinen Begriffsverwendung um Grundstrukturen der Wirklichkeit. In der Informatik gibt es den Begriff der Semantik. Die Semantik ist die Lehre von der Bedeutung von Zeichen. Zeichen können in diesem Fall Wörter, Phrasen oder Symbole sein.

In der aktuellen Debatte um eine neue, von der Psychiatrielobby geforderte Gesetzgebung zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung geht es auch um die Definition von Begriffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bahnbrechenden Urteil vom 23.3.2011 zwar psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt, aber gleichzeitig das enge Schlupfloch, daß psychiatrische Zwangsbehandlung im Falle der sogenannten “Einwilligungsunfähigkeit” doch noch irgend eine Form einer verfassungskonformen, gesetzlichen Grundlage finden könnte, offen gelassen. Im Rahmen der Debatte schwirren noch andere Begriffe, wie zum Beispiel “Krankheitsuneinsichtigkeit” im Raum. Phrasen kennen Insider aus Psychiatrischen Gutachten zu Genüge. Da ist z.B. von “krankeheitsbedingter Einwilligungsunfähigkeit”, vom “Einsehen von Bedeutung und Tragweite einer Entscheidung”, der “Wiederherstellung des freien Willens” usw. die Rede.

Um solche Phrasen im Copy & Paste-Verfahren in psychiatrische Gutachten einsetzen zu können, braucht man kein Experte zu sein, ja nicht einmal das Abitur gemacht oder gar studiert zu haben. Der Hochstapler Gert Postel hat es vorgemacht. Eine seiner Thesen ist “Wer die Sprache der Psychiatrie beherrscht, der kann grezenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken!“. Gert Postel hatte zwei Jahren lang als falscher Oberarzt in einer Psychiatrie gearbeitet und flog nur durch einen Zufall auf.

In dem Blog neuroethik.org betont der Autor im Rahmen eines Beitrags zur aktuellen politischen Diskussion um eine Neuregelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht die Schwammigkeit solcher psychopolitischen Begriffe. Dort erfahren wir auch von einer Anekdote, wo ein Psychiatrieprofessor auf der Jahrestagung der AEM den wahren Grund für die Verwendung solchen Begriffe zugegeben haben soll: Weil man mit ihnen so schön tricksen kann.

Das sollte in Insiderkreisen längst bekannt sein. In der alltägliche, psychiatrischen Praxis werden die erwähnten Begriffe doch so ausgelegt:

  • Krankheitsuneinsichtig ist ein vermeintlicher Patient genau dann, wenn der Psychiater meint, der Proband sei psychisch krank, der Patient dies jedoch bestreitet. Natürlich hat der Psychiater keine objektiven Beweise für die Krankheit, die er unterstellt. Zeigt der Proband keine Symptome, unterstellt der Psychiater ihm einfach “Dissimulation”, d.h. er behauptet, der Proband würde seine Krankheit wegsimulieren. Und da es eine klinische Erfahrung sei, daß psychisch Kranke dissimulieren, wäre die Nichtnachweisbarkeit von Symptomen ein weiterer Beweis, daß der Proband psychisch krank ist. Zeigt der Proband hingegen Verhaltensweisen, die sich einem psychiatrischen Krankheitsbild zuordnen lassen, wie es in Diagnosehandbüchern, wie dem DSM oder dem Kapitel F des ICD beschrieben ist, ist er sowieso psychisch krank. So mutiert im Handumdrehen eine unbewiesene Unterstellung zur Tautologie.

  • Einwilligungsunfähig ist ein vermeintlicher Patient genau dann, wenn der Psychiater ihn behandeln will, der vermeintliche Patient dies aber ablehnt. Der vermeintliche Patient ist sehr wohl in der Lage, sich zu äußern, sagt aber zur Behandlung “nein”. Also unterstellt ihm der Psychiater, daß dieses “nein” krankheitsbedingte Einwilligungsunfähigkeit sei.

  • Den freien Willen hat ein vermeintlicher Patient genau dann, wenn er genau das will, was der Psychiater auch will. Widersetzt sich der vermeintliche Patient, dann unterstellt ihm der Psychiater, er habe krankheitsbedingt keinen freien Willen. Im juristischen Jargon ist dann vom sogenannten natürlichen Willen die Rede, den man auch dann noch haben kann, wenn ein Psychiater einem den freien Willen abspricht. Wenn Psychiater dann Zwang und Gewalt anwenden und sich ihre Opfer irgendwann fügen, sagt man im Jargon, man habe den freien Willen des Patienten wieder hergestellt.

Ein Paradebeispiel aus der Praxis ist das, was der Heidelberger Psychiatrieprofessor Dr. Johannes Schröder im Rahmen einer Anhörung in einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Stuttgart zum besten gegeben hat. Im Protokoll dieser Anhörung wird wird Schröder wie folgt zitiert:

Dissimulation

Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener e.V (BPE) bezeichnet dieses Spiel mit solchen Begriffen als den “Trick mit mit dem freien Willen”. Einzige Funktion der Rede über “einsichtige” bzw. “uneinsichtige” Menschen sei es, ein Mittel in die Hand zu bekommen, mit dem sich bei Bedarf entrechten lässt. Die Psychiatrie, die vorgibt zum Wohle der Betroffenen zu handeln, wüsste sehr wohl, daß sie gegen den Willen der Entrechteten handelt. Selbst nach offizieller Zählung des Bundesjustiministeriums sind etwa 20% aller Psychiatrieaufenthalte unfreiwillig. Hinzu kommt die große Zahl derjenigen, die mit Bedrohungen, Nötigungen und Erpressungen zu “freiwilligen” Psychiatrieaufenthalten gezwungen werden.

René Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) bezeichnet wie viele andere Psychiatrieüberlebende psychiatrische Zwangsbehandlung als Folter. Dabei gehe es nicht um das Erlangen von Informationen, sondern um die Erpressung eines Geständnisses. Die sogenannte Krankheitseinsichtigkeit soll erzwungen werden. Der vermeintliche Patient soll zugeben, psychisch krank zu sein.

Im Gegensatz zu psychopolitischen Phrasen wurde der Begriff Folter in völkerrechtlichen Verträgen eindeutig definiert. Laut Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention bezeichnet der Begriff Folter: “jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.”

Der psychiatriekritische Blog Psychietrienogo vergleicht in einem Beitrag zur aktuellen politischen Entwicklung in Baden-Württemberg psychiatrische Zwangsbehandlung mit Inquisition. Dort wird die Baden-Württemberger Sozialministerin Katrin Altpeter zitiert, die in einem SWR-Interview gasagt hat: “Die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie soll die Betroffenen wieder befähigen, zu erkennen, dass eine Behandlung ihrer Krankheit notwendig ist“. Dies errinnere an die Hexenverfolgung im Mittelalter. Auch hier seien Menschen, die man der Hexerei bezichtigte, solange gefoltert bis worden, bis sie zugaben eine Hexe zu sein.

Doch es gibt weitere Parallelen zwischen Zwangspsychiatrie und Hexenverfolgung, die Psychietrienogo nicht erwähnt: Auch die Protagonisten der Hexenverfolgung, wie z.B. Heinrich Kramer, Autor des berühmt-berüchtigten Hexenhammers, gaben vor, sie würden im Interesse des Seelenheils ihrer Opfer handeln. Typisch für die Hexenverfolgung war auch Denunziation der Beschuldigten durch unliebsame Mitmenschen. Das selbe gibt es auch in der Psychiatrie. Dort wird es Fremdanamnese genannt. Bei der psychiatrischen Fremdanamnese übernehmen Psychiater ungeprüft belastende Behauptungen von Dritten, wie z.B. unliebsamen Verwandten und fügen diese dann in ihre Gutachten ein, was nicht selten zur vollkommenen Entrechtung der Betroffenen führt.

Wie so ein Psychiatrieaufenthalt dann typischerweise abläuft, berichtet der 33-jährige Herr K. aus Emmendingen in einem Radiointerview mit Radio Dreyeckland. Zunächst soll der Untergrbrachte unterschreiben, daß er angeblich freiwillig in der Psychiatrie wäre. Andernfalls würde man einen Richter holen, der einen Unterbringungsbeschluß erläßt. Nimmt man die angebotenen psychiatrischen Drogen nicht freiwillig oral ein, dann wird man gewaltsam mit Gurten an ein Fixierbett gefesselt und zwangsweise mit Nervengiften vollgepumpt. Dieser Bericht stammt wohlbemerkt nicht aus den 70er-Jahren, sondern von 2012, zu einem Zeitpunkt, als es in Baden-Württemberg keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung mehr gab, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2011 §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. Das Sozialministerium – Aufsichtsbehörde für die Psychiatrien in Baden-Württemberg – wurde über diesen und weitere, ähnliche Fälle informiert, sah aber keinen Handlungsbedarf. Damit geschahen diese Menschenrechtsverletzungen mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis von in amtlicher Eigenschaft handelnden Personen.

Bei Verweigerung der oralen Medikation 50 mg Ciatyl-Z-Acuphase 1-malig

Mehr Informationen zum Thema:

neuroethik.org: Again, Zwangsbehandlung

APA gesteht ein: Psychiatrie ist ein Glaubenssystem

Pflasterritzenflora: Doppelt verschanzter Dogmatismus

Matthias Seibt: Der Trick mit dem freien Willen

Dissidentenfunk: Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

Psychiatrienogo: Winfried Kretschmann, Katrin Altpeter und die Inquisition

Alice Halmi: Zwangspsychiatrie – ein durch Folter aufrecht erhaltenes System

Süddeutsche: Bizarres Gutachten – Ich sehe, dass Sie geisteskrank sind

freie-radios.net: Illegale Zwangsbehandlung in Emmendingen – Ein Patient berichtet

Der Freitag: Behandlung wider Willen

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Keine schnelle gesetzliche Regelung zur Zwangsbehandlung

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, ist derzeit keine gesetzliche Regelung zur Zwangsbehandlung von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen absehbar. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte dem Focus, die neue Rechtssprechung des BGH werde eingehend im Bundesjustizministerium geprüft. Dazu gehöre, die Sicht aller Beteiligten einzubeziehen und abzuwägen, und dazu gehöre, sehr sorgfältig über eine Rechtsgrundlage nachzudenken, die dann aber hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen müsste.

Den Anfang vom Ende der psychiatrischen Zwangsbehandlung in der BRD machte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011. Darin hatte das höchte, deutsche Gericht entschieden, daß psychiatrische Zwangsbehandlung mit dem in Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar wäre. Am 12. Oktober 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht dann §8 des Baden-Württembergischen Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig. Mit der Veröffentlichung dieses Urteils im Bundesgesetzblatt vom 24. November 2011 hat die Entscheidung gemäß § 31 Absatz 2 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft. Damit gibt es in Baden-Württemberg derzeit keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung.

In Folge dessen wurden auch Anträge auf Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht von Amtsgerichten, wie z.B. dem AG Ludwigsburg abgelehnt. Am 17.7.2012 gab der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, daß er in zwei aktuellen Verfahren entschieden hatte, daß es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehle.

Psychiatrieerfahrenenverbände, wie der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) begrüßen diese Entwicklung. Sie bezeichnen psychiatrische Zwangsbehandlung als Folter und weißen auf oft irreversible körperliche und psychische Dauerschäden in Folge psychiatrischer Behandlungen hin. Psychiater wie z.B. Peter Falkai vom DGPPN hingegen protestieren. Sie sehen sich mit dem Verbot psychiatrischer Zwangsbehandlung der Grundlage ihrer Arbeit beraubt. Auch Die Ärztliche Direktorin des Isar-Amper Klinikums München-Ost, Margot Albus, will schnellstmöglich eine Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung. Einen runden Tisch mit langwierigen Verhandlungen dürfe es hier nicht geben. Sie müsste auf Grund der Entscheidung bereits viele Insassen entlassen. Mirko Olostiak Brahms, Specher der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg fragt sich angesichts dessen, daß die Psychiater sich auf Grund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts der Grundlage ihrer Arbeit entzogen fühlen, was das denn für eine Arbeit ist, die anscheinend nur geleistet werden kann, wenn das Grundrecht auf körperliche- und seelische Unversehrtheit außer Kraft gesetzt wird.

Schon 2009 hatte sich Leutheusser-Schnarrenberger mit anderen Bundestagsabgeordneten für eine Stärkung der Rechte von angeblich oder tatsächlich einwilligungsunfähigen Patienten stark gemacht, in dem sie im Gesetzgebungsverfahren zum Patientenverfügungsgesetz den Entwurf des Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) unterstützte. Niemand könne dem anderen einen Willen oder eine Willensänderung unterstellen.

Psychiater meinen aber genau das zu können: Einem anderen einen Willen oder eine Willensänderung unterstellen. Sie reden dann vom sogenannten “antizipierten Willen” und erklären, den, den sie gerne psychiatrisch zwangsbehandeln wollen, für “einwilligungsunfähig”. Auch von Krankheitsuneinsichtigkeit ist oft die Rede. Die vermeintlichen Patienten würden einfach nicht einsehen, daß sie krank sind. Aber für sogenannte psychiatrische Krankheiten gibt es keine objektiven Tests. So bleiben psychiatrische Diagnosen stets subjektive Werturteile. Ferner behaupten Psychiater auch, psychisch Kranke würden “dissimulieren”, also ihre Krankheit wegsimulieren. Das sei typisch für psychisch Kranke.

Juristisch zweifelhaft wird es spätestens dann, wenn man Menschen auf Grund solcher subjektiven Werturteile und unbewiesener Unterstellungen ihrer Grundrechte, wie dem Recht auf körperlicher Unversehrtheit, beraubt. Normalerweise gilt der Rechtsgrundsatz In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten). In der Psychiatrie wird dieser Grundsatz jedoch auf den Kopf gestellt.

Diplom-Psychologe Hans-Ulrich Gresch bringt diesen Sachverhalt wie folgt auf den Punkt:

Nehmen wir einmal an, ein Verbrechen sei geschehen. Keine Zeugen, keine Indizien, nichts. Allerdings auch kein Alibi. Nur der Angeklagte kann wissen, ob er die Tat begangen hat, das Opfer ist tot. Der Angeklagte betont, er sei unschuldig. Nun sagt der Richter: “Angeklagte neigen dazu, ihre Tat zu bestreiten. Deswegen verurteile ich Sie wegen Mordes.”

Gresch weißt auch noch einmal ausdrücklich darau hin, daß außnahmslos jeder in die Mühlen der Psychiatrie geraten kann:

Wir alle können für psychotisch erklärt werden. Was, sagen Sie, Sie verhielten sich völlig normal? Na und? Vielleicht dissimulieren Sie Ihre Krankheit ja nur, verstellen sich. Das kommt bei Leuten wie Ihnen nicht selten vor, dass Sie Ihre Krankheit bestreiten.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist schon in der Vergangenheit mehrfach für die Grund- und Menschenrechte in der BRD eingetreten. So z.B. beim Thema “Großer Lauschangriff”, gegen Vorratsdatenspeicherung oder bei der Forderung nach strafrechtlichen Verfolgung von Kinderschändern aus der katholischen Kirche. Leider konnte sie sich nicht immer durchsetzen, da sie viele Gegner mit starken Lobbyverbänden hatte. Hoffen wir, daß sie diesmal die Kraft hat, sich mit der Forderung nach Realisierung von Menschenrechten in der BRD durchzusetzen.

Mehr Informationen zum Thema:

FOCUS: Keine schnelle Regelung der Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Psychiatrienogo: Keine schnelle Regelung zur Zwangsbehandlung von Menschen mit psychiatrischer Diagnose

BGH verbietet psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht

Presseerklärung des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener e.V (BPE) zum Urteil des Bundesgerichtshof

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener: BGH Entscheidung zur Zwangsbehandlung: Sie ist ab sofort illegal!

Psyche und Politik: Doppelt verschanzter Dogmatismus

Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Demonstration gegen Zwangspsychiatrie in Emmendingen

Die Gewaltfantasien der DGPPN

Recht auf Krankheit – Ein Kommentar von Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah

Bericht vom Selbsthilfetag des LVPE BW in Stuttgart

Der erste vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg organisierte Selbsthilfetag fand am Samstag, den 10.12.2011 in Stuttgart statt. Thema der Veranstaltung war “Zwang und Gewalt in der Psychiatrie”.

Im Vorfeld der Veranstaltung gab es innerhalb der Psychiatrieerfahrerenbewegung einigen Wirbel um ein Positionspapier zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie, welches dieser Landesverband als Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 verfasst hatte. In diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Der Baden-Württemberger Psychiatrieerfahrenen-Landesverband vertrat in seinem zweifelhaften Positionspapier jedoch die These, daß eine zwangsfreie Psychiatrie, die ihrer Schutz- und Ordnungsfunktion gerecht werden soll, ihrer Einschätzung nach nicht geben könne. Damit gestanden sie unfreiwillig ein, daß die Psychiatrie eben genau das ist, was Psychiatriekritiker, wie z.B. Dr. Thomas Szasz, schon lange von ihr behaupten: Eine Institution zur Sanktionierung unerwünschten Verhaltens außerhalb der Strafgerichtsbarkeit, die sich als medizinische Disziplin tarnt.

Offensichtlich entsprach dieses Positionspapier, welches maßgeblich von Rainer Höflacher verfasst wurde, aber nicht der Mehrheitsmeinung der Mitglieder des Verbands. Die Folge waren Protestschreiben, Austritte und die Überlegung des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener, diesen Landesverband wegen seinen verfassungsfeindlichen Äußerungen auszuschließen.

Auf diese Entwicklung ging Klaus Laupichler auch in seiner Begrüßungsrede ein:

Klaus Laupichler“Das Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie ist neben dem Thema Psychopharmaka das am meisten mit Emotionen beladene Thema. Als wir unter der Federführung von Rainer Höflacher ein Positionspapier entwickelt haben, haben wir nicht damit gerechnet, daß so ein großer Widerhall gekommen ist. Ich selber lebe in einem Landkreis, in einer Klinik, wo es wenig Zwang und Gewalt gibt. Vielleicht war ich desweigen ein Bischen blind und hab nicht die große Tragweite gesehen. Die ganze Bedeutung der Diskussion kommt jetzt auf dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Da wird das Thema noch wichtiger neu zu klären.”

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Peter WeinmannErster Gastredner war Peter Weinmann von den Unabhängigen Psychiatrieerfahrenen Saarbrücken. In seinem Vortrag berichtete er über seine eigenen Erfahrungen, die er mit Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gemacht hat. Von diesen Mißhandlungen habe er später Alpträume gehabt, die jedoch nie so schlimm gewesen seien, wie die Realität. Auch kritisierte er das biologische Krankheitsmodell der Psychiatrie. Er sehe die Ursachen für seine “Verrücktheiten” in seiner Biographie. Seine Eltern hätten eine sehr schwierige Beziehung miteinander gepflegt. Es hätte viel Streit zwischen seinen Eltern gegeben, was dazu geführt hätte, daß seine Mutter ihre Frustrationen und Depressionen zunehmend in Form von Agression gegen die Kinder ausgelebt hätte. Seine Mutter käme aus einem Elternhaus, in dem der Vater der SA angehörte und kleinbürgerlich-autoritär im Erziehungsstil war. Seine Krisen hätten auch existenzpsychologische Ursachen, d.h. auf Grund dieser Erfahrungen hätte er ein bißchen am Sinn des Lebens gezweifelt. Die Antworten der Psychiatrie wären aber nicht die gewesen, die er sich gewünscht hatte. Gewünscht hätte er sich einen Schutzraum zum Durchleben, zum Aufarbeiten und zur Integration seiner Gefühle, seiner Gegensätze. Und das was er gefunden hätte, wäre eine Psychiatrie, die ihr biologistisch-reduktionistisches Behandlungskonzept unter Androhung und auch Durchführung von Zwang und Gewalt bereit war, durchzusetzen. Im Juni 97 beschlossen Psychiater der Klink Völklingen, ihn drei mal täglich “vorsorglich” für jeweils zweieinhalb Stunden ans Bett zu fesseln. Diese Fixierungen seien eine Reaktion und Sanktion auf einen ersten Fluchtversuch gewesen. Trotz seiner negativen Erfahrungen glaubt Weinmann, die Psychiatrie könnte sich zum Zwang- und Gewaltfreien Hilfesystem wandeln. Dabei setzt er seine Hoffnungen vor allem in Konzepte wie Soteria.

Martin ZinklerDer nächste und letzte Gastredner war der Bayrische Psychiater Martin Zinkler. Zunächst einmal drückte er seine Verwunderung darüber aus, überhaupt von Psychiatrieerfahrenen eingeladen worden zu sein. Normalerweise würde er nur auf Fachkongressen seine Vorträge halten. Nach Meinung von Zinkler müßten sich Psychiater dem Widerspruch zwischen Ordnung und Hilfe stellen und nach gewaltfreien Lösungen suchen. Dazu zitierte er auch Franco Basaglia, einen der wichtigsten Vertreter der Antipsychiatrie:

“Wenn dann der Kranke fragt, wann er nach Hause entlassen wird, muß der Arzt in einen Dialog eintreten. In diesem Dialog gibt es nicht länger Subjekt und Objekt, sondern zwei Menschen, die zu Subjekten geworden sind. Wenn wir (also die Psychiater) diese Logik des Widerspruchs zwischen zwei Menschen nicht akzeptieren, dann sollten wir lieber Bananen verkaufen, als Ärzte sein.”

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Zunächst gab Zinkler eine Übersicht über die in Deutschland praktizierten Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Fixierung, Zwangsmedikation und Isolation und stellte diese der Praxis in England gegenüber. Zinkler hatte von 1999 bis 2009 Praxiserfahrungen in England gesammelt. Dort gäbe es z.B. keine Fixierung, also ein Fesseln an das Bett, sondern statt dessen ein Festhalten oder ein Einsperren in einen Isolierraum, wenn ein Psychiatrieinsasse aggressiv wird. Außerdem würden in England Mitarbeiter der Psychiatrie in Deeskalationsstrategien geschult. Ferner hinterfragte Zinkler das psychiatrietypische orwellsche Doppelsprech, also warum z.B. in der Psychiatrie Festbinden nicht Festbinden, sondern Fixieren und Wegsperren Isolieren genannt wird.

Am Nachmittag gab es dann noch eine Podiumsdiskussion zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Diese Podiumsdiskussion stand im krassen Widerspruch zu den eher antipsychiatrischen Vorträgen vom Vormittag. Bemerkenswert war auch, daß die Teilnehmer keine Kameras oder Audioaufzeichnungen zugelassen haben. Eine Journalistin des SWR, die dies nicht mitbekommen hatte, und einen Teil der Diskussion aufgezeichnet hatte, wurde energisch aufgefordert, ihr Gerät abzustellen. Der Grund dafür war wohl, daß ein Teil der Teilnehmer dieser Diskussion, allen voran Frau Gabriele Meier, versuchten psychiatrische Zwangsbehandlung auf manipulative Art zu verteidigen. Meier ging auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 ein, zitierte daraus jedoch selektiv nur die Stellen, die beschrieben, in welchen Fällen möglicherweise doch eine psychiatrische Zwangsbehandlung erlaubt sei, falls dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen würde. Frau Meier behauptete felsenfest, daß auch nach dem Karlsruher Urteil psychiatrische Zwangsbehandlung noch erlaubt sei. Dies führte erwartungsgemäß zu Ablehnung der anwesenden Psychiatrieerfahrenen und zum Teil wütenden Zwischenrufen aus dem Publikum. Fakt ist, daß das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt und in Folge dessen schon die Unterbringungsgesetze von zwei Bundesländern für rechtswidrig und nichtig erklärt hatte, darunter auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg. Durch die vielen Zwischenrufe und Richtigstellungen ihrer Fehlinterpretationen wurde Frau Meier sichtlich irritiert und nervös. Mit so viel Widerspruch hatte sie wohl nicht gerechnet.

Da das winzig kleine, juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat, sich um die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit drehte, war auch dies ein Thema dieser Diskussion. Hier musste selbst Rainer Höflacher, einer der glühensten Verfechter der Zwangspsychiatrie, eingestehen, daß psychiatrische Diagnosen immer nur subjektive Meinungen sind. Wenn man nämlich einen Probanden einmal wirklich auf die angeblichen biologischen Ursachen sogenannter psychiatrischer Krankheiten, wie z.B. Störungen im Neurotransmitterhaushalt, anatomische Veränderungen im Gehirn usw. testet, bleibt dies immer ohne Befund.
Die anwesenden Psychiater schwiegen sich zu diesem Thema bezeichnenderweise ganz aus. Doch sollte es in einem Rechtsstaat legitim sein, jemanden Grundrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne das Vorliegen objektiver Beweise nur auf Grund einer Meinung eines anderen zu entziehen?

Der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah, der das wegweisende Urteil gegen psychiatrische Zwangsbehandlung vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpft hatte, sagte über psychiatrische Zwangsbehandlung folgendes aus:

“Oft sind die Betroffenen vergiftet – Wracks, die nicht selbstständig lebensfähig sind”.

Über einen mittlerweile unter fragwürdigen Umständen in der Forensik Mühlhausen ums Leben gekommenen, ehemaligen Mandanten hat er gegenüber der Presse folgendes verlautbaren lassen:

“Im Juli 2010 entschied das ÖHK Herrn Z. zunächst zu überwachen und ihn dann zu isolieren. Mehrfach fesselte man ihn grundlos und spritze ihn fast ins Delirium, ohne daß er etwas strafrechtlich Relevantes getan hätte. Im Sommer 2010 konnte sich Z. kaum auf den Beinen halten, so hatten Ärzte und Pfleger ihn mit ihren Giften hergerichtet.”

Meinungsverbrechen.de verteilte an alle Teilnehmer der Veranstaltung ein Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, welches von Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker und RA Dr. Eckart Wähner im Auftrag des Komitees für Demokratie und Grundrechte erstellt wurde. Dieses Rechtsgutachten sollte allen, die durch die widersprüchlichen Aussagen der Podiumsdiskussion verwirrt wurden, Rechtssicherheit geben und den wenigen verirrten Geistern, die das unsägliche Positionspapier, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung propagiert wurde, verfasst haben, helfen auf den Pfad der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Wahrung der Menschenrechte zurückzufinden.

Mehr Informationen zum Thema:

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Ein Plädoyer für Zwang und Gewalt

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)

Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gegen Zwangsbehandlung veröffentlicht

Taz: Kriminelle in weißen Kitteln

Zwangsmedikation bis in den Tod

Die Antipsychiatrie und ihre Gegner

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