Rechtsgutachten zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Zwangsbehandlung veröffenlicht

Professor Wolf Dieter Narr von der Freien Universität Berlin hat zusammen mit den Rechtsanwälten Thomas Saschenbrecker und Eckart Wähner im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie ein Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde, erstellt.

In dem Gutachten erörtern die Autoren noch einmal die wichtigsten Punkte dieses wegweisenden Urteils, sowie die Unteilbarkeit der Menschenrechte. Als Konsequenz dieses Urteils sehen sie eine Abschaffung der PsychKGs der Bundesländer. Das Bundesverfassungsgericht erklärete in Folge des Urteils vom 23.3.2011 das PsychKG von Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig. Das selbe geschah später mit dem Baden-Württemberger PsychKG. Weitere Verfassungsbeschwerden gegen die PsychKGs der anderen Bundesländer werden vermutlich folgen.

Mehr Informationen zum Thema:


Gutachten im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 in Sachen Zwangsbehandlung einer im Pfalzklinikum Klingenmünster im Massregelvollzug untergebrachten Person (BVerfG, 2 BvR 882/09)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)

Kommentar zum „Zwangsbehandlungsbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts vom 23.03.2011 – 2 BvR 882/09 – von Richter Matthias Koller (LG Göttingen)

Anmerkung zum „Zwangsbehandlungsbeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts
vom 23.03.2011 – 2 BvR 882/09 – von Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

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