Psychiatrie – ein Ort, wo einem Hören und sehen vergeht

Rechtsanwalt Edmund Schönenberger von Psychex in der Sendung “Fliege” über Psychiatrie als Institution für soziale Kontrolle:

Welches ist die Funktion dieser Psychiatrie? Diese Frage muß man sich stellen. Dann sieht man, wenn man sich heute in dieser Welt nur einmal um sich selber dreht, was ist diese Welt: Ist eine riesige Maschinenfabrik. Damit diese Maschinenfabrik bedient wird, muß eine Drohung im Raum stehen. Wenn Du nicht brav bist, wenn Du nicht funktionierst, dann haben wir einen Ort, wo Dir Hören und Sehen vergeht. Und das ist die psychiatrische Anstalt. Und das ist die Funktion der psychiatrischen Anstalt.

Mehr Informationen zum Thema:

Psychex – raus aus dem Irrenhaus!

Dr. Volkmar Aderhold über Mortalität durch Neuroleptika

Alice Halmi: Zwangspsychiatrie – Ein durch Folter aufrecht erhaltenes System

Wikipedia: Soziale Kontrolle

Wikipedia: Pathologisierung

Dr. med. Martin Zinkler über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Dr. med. Martin Zinkler spricht auf dem Selbsthilfetag des Landesverbands Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg am 10.12.2011 in Stuttgart über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. In seinem Vortrag vergleicht er die Zwangsmaßnahmen in der deutschen Psychiatrie mit denen in England.

Mehr Informationen zum Thema:


Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Bericht vom Selbsthilfetag des LVPE BW in Stuttgart

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgericht gegen Zwangsbehandlung veröffentlicht

Zwangsmedikation bis in den Tod

Bericht vom Selbsthilfetag des LVPE BW in Stuttgart

Der erste vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg organisierte Selbsthilfetag fand am Samstag, den 10.12.2011 in Stuttgart statt. Thema der Veranstaltung war “Zwang und Gewalt in der Psychiatrie”.

Im Vorfeld der Veranstaltung gab es innerhalb der Psychiatrieerfahrerenbewegung einigen Wirbel um ein Positionspapier zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie, welches dieser Landesverband als Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 verfasst hatte. In diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Der Baden-Württemberger Psychiatrieerfahrenen-Landesverband vertrat in seinem zweifelhaften Positionspapier jedoch die These, daß eine zwangsfreie Psychiatrie, die ihrer Schutz- und Ordnungsfunktion gerecht werden soll, ihrer Einschätzung nach nicht geben könne. Damit gestanden sie unfreiwillig ein, daß die Psychiatrie eben genau das ist, was Psychiatriekritiker, wie z.B. Dr. Thomas Szasz, schon lange von ihr behaupten: Eine Institution zur Sanktionierung unerwünschten Verhaltens außerhalb der Strafgerichtsbarkeit, die sich als medizinische Disziplin tarnt.

Offensichtlich entsprach dieses Positionspapier, welches maßgeblich von Rainer Höflacher verfasst wurde, aber nicht der Mehrheitsmeinung der Mitglieder des Verbands. Die Folge waren Protestschreiben, Austritte und die Überlegung des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener, diesen Landesverband wegen seinen verfassungsfeindlichen Äußerungen auszuschließen.

Auf diese Entwicklung ging Klaus Laupichler auch in seiner Begrüßungsrede ein:

Klaus Laupichler“Das Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie ist neben dem Thema Psychopharmaka das am meisten mit Emotionen beladene Thema. Als wir unter der Federführung von Rainer Höflacher ein Positionspapier entwickelt haben, haben wir nicht damit gerechnet, daß so ein großer Widerhall gekommen ist. Ich selber lebe in einem Landkreis, in einer Klinik, wo es wenig Zwang und Gewalt gibt. Vielleicht war ich desweigen ein Bischen blind und hab nicht die große Tragweite gesehen. Die ganze Bedeutung der Diskussion kommt jetzt auf dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Da wird das Thema noch wichtiger neu zu klären.”

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Peter WeinmannErster Gastredner war Peter Weinmann von den Unabhängigen Psychiatrieerfahrenen Saarbrücken. In seinem Vortrag berichtete er über seine eigenen Erfahrungen, die er mit Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gemacht hat. Von diesen Mißhandlungen habe er später Alpträume gehabt, die jedoch nie so schlimm gewesen seien, wie die Realität. Auch kritisierte er das biologische Krankheitsmodell der Psychiatrie. Er sehe die Ursachen für seine “Verrücktheiten” in seiner Biographie. Seine Eltern hätten eine sehr schwierige Beziehung miteinander gepflegt. Es hätte viel Streit zwischen seinen Eltern gegeben, was dazu geführt hätte, daß seine Mutter ihre Frustrationen und Depressionen zunehmend in Form von Agression gegen die Kinder ausgelebt hätte. Seine Mutter käme aus einem Elternhaus, in dem der Vater der SA angehörte und kleinbürgerlich-autoritär im Erziehungsstil war. Seine Krisen hätten auch existenzpsychologische Ursachen, d.h. auf Grund dieser Erfahrungen hätte er ein bißchen am Sinn des Lebens gezweifelt. Die Antworten der Psychiatrie wären aber nicht die gewesen, die er sich gewünscht hatte. Gewünscht hätte er sich einen Schutzraum zum Durchleben, zum Aufarbeiten und zur Integration seiner Gefühle, seiner Gegensätze. Und das was er gefunden hätte, wäre eine Psychiatrie, die ihr biologistisch-reduktionistisches Behandlungskonzept unter Androhung und auch Durchführung von Zwang und Gewalt bereit war, durchzusetzen. Im Juni 97 beschlossen Psychiater der Klink Völklingen, ihn drei mal täglich “vorsorglich” für jeweils zweieinhalb Stunden ans Bett zu fesseln. Diese Fixierungen seien eine Reaktion und Sanktion auf einen ersten Fluchtversuch gewesen. Trotz seiner negativen Erfahrungen glaubt Weinmann, die Psychiatrie könnte sich zum Zwang- und Gewaltfreien Hilfesystem wandeln. Dabei setzt er seine Hoffnungen vor allem in Konzepte wie Soteria.

Martin ZinklerDer nächste und letzte Gastredner war der Bayrische Psychiater Martin Zinkler. Zunächst einmal drückte er seine Verwunderung darüber aus, überhaupt von Psychiatrieerfahrenen eingeladen worden zu sein. Normalerweise würde er nur auf Fachkongressen seine Vorträge halten. Nach Meinung von Zinkler müßten sich Psychiater dem Widerspruch zwischen Ordnung und Hilfe stellen und nach gewaltfreien Lösungen suchen. Dazu zitierte er auch Franco Basaglia, einen der wichtigsten Vertreter der Antipsychiatrie:

“Wenn dann der Kranke fragt, wann er nach Hause entlassen wird, muß der Arzt in einen Dialog eintreten. In diesem Dialog gibt es nicht länger Subjekt und Objekt, sondern zwei Menschen, die zu Subjekten geworden sind. Wenn wir (also die Psychiater) diese Logik des Widerspruchs zwischen zwei Menschen nicht akzeptieren, dann sollten wir lieber Bananen verkaufen, als Ärzte sein.”

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Zunächst gab Zinkler eine Übersicht über die in Deutschland praktizierten Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Fixierung, Zwangsmedikation und Isolation und stellte diese der Praxis in England gegenüber. Zinkler hatte von 1999 bis 2009 Praxiserfahrungen in England gesammelt. Dort gäbe es z.B. keine Fixierung, also ein Fesseln an das Bett, sondern statt dessen ein Festhalten oder ein Einsperren in einen Isolierraum, wenn ein Psychiatrieinsasse aggressiv wird. Außerdem würden in England Mitarbeiter der Psychiatrie in Deeskalationsstrategien geschult. Ferner hinterfragte Zinkler das psychiatrietypische orwellsche Doppelsprech, also warum z.B. in der Psychiatrie Festbinden nicht Festbinden, sondern Fixieren und Wegsperren Isolieren genannt wird.

Am Nachmittag gab es dann noch eine Podiumsdiskussion zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Diese Podiumsdiskussion stand im krassen Widerspruch zu den eher antipsychiatrischen Vorträgen vom Vormittag. Bemerkenswert war auch, daß die Teilnehmer keine Kameras oder Audioaufzeichnungen zugelassen haben. Eine Journalistin des SWR, die dies nicht mitbekommen hatte, und einen Teil der Diskussion aufgezeichnet hatte, wurde energisch aufgefordert, ihr Gerät abzustellen. Der Grund dafür war wohl, daß ein Teil der Teilnehmer dieser Diskussion, allen voran Frau Gabriele Meier, versuchten psychiatrische Zwangsbehandlung auf manipulative Art zu verteidigen. Meier ging auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 23.3.2011 ein, zitierte daraus jedoch selektiv nur die Stellen, die beschrieben, in welchen Fällen möglicherweise doch eine psychiatrische Zwangsbehandlung erlaubt sei, falls dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen würde. Frau Meier behauptete felsenfest, daß auch nach dem Karlsruher Urteil psychiatrische Zwangsbehandlung noch erlaubt sei. Dies führte erwartungsgemäß zu Ablehnung der anwesenden Psychiatrieerfahrenen und zum Teil wütenden Zwischenrufen aus dem Publikum. Fakt ist, daß das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt und in Folge dessen schon die Unterbringungsgesetze von zwei Bundesländern für rechtswidrig und nichtig erklärt hatte, darunter auch das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg. Durch die vielen Zwischenrufe und Richtigstellungen ihrer Fehlinterpretationen wurde Frau Meier sichtlich irritiert und nervös. Mit so viel Widerspruch hatte sie wohl nicht gerechnet.

Da das winzig kleine, juristische Schlupfloch, welches das Bundesverfassungsgericht für eine mögliche Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung offen gelassen hat, sich um die sogenannte Krankheitsuneinsichtigkeit drehte, war auch dies ein Thema dieser Diskussion. Hier musste selbst Rainer Höflacher, einer der glühensten Verfechter der Zwangspsychiatrie, eingestehen, daß psychiatrische Diagnosen immer nur subjektive Meinungen sind. Wenn man nämlich einen Probanden einmal wirklich auf die angeblichen biologischen Ursachen sogenannter psychiatrischer Krankheiten, wie z.B. Störungen im Neurotransmitterhaushalt, anatomische Veränderungen im Gehirn usw. testet, bleibt dies immer ohne Befund.
Die anwesenden Psychiater schwiegen sich zu diesem Thema bezeichnenderweise ganz aus. Doch sollte es in einem Rechtsstaat legitim sein, jemanden Grundrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne das Vorliegen objektiver Beweise nur auf Grund einer Meinung eines anderen zu entziehen?

Der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah, der das wegweisende Urteil gegen psychiatrische Zwangsbehandlung vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpft hatte, sagte über psychiatrische Zwangsbehandlung folgendes aus:

“Oft sind die Betroffenen vergiftet – Wracks, die nicht selbstständig lebensfähig sind”.

Über einen mittlerweile unter fragwürdigen Umständen in der Forensik Mühlhausen ums Leben gekommenen, ehemaligen Mandanten hat er gegenüber der Presse folgendes verlautbaren lassen:

“Im Juli 2010 entschied das ÖHK Herrn Z. zunächst zu überwachen und ihn dann zu isolieren. Mehrfach fesselte man ihn grundlos und spritze ihn fast ins Delirium, ohne daß er etwas strafrechtlich Relevantes getan hätte. Im Sommer 2010 konnte sich Z. kaum auf den Beinen halten, so hatten Ärzte und Pfleger ihn mit ihren Giften hergerichtet.”

Meinungsverbrechen.de verteilte an alle Teilnehmer der Veranstaltung ein Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, welches von Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker und RA Dr. Eckart Wähner im Auftrag des Komitees für Demokratie und Grundrechte erstellt wurde. Dieses Rechtsgutachten sollte allen, die durch die widersprüchlichen Aussagen der Podiumsdiskussion verwirrt wurden, Rechtssicherheit geben und den wenigen verirrten Geistern, die das unsägliche Positionspapier, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung propagiert wurde, verfasst haben, helfen auf den Pfad der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Wahrung der Menschenrechte zurückzufinden.

Mehr Informationen zum Thema:

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Ein Plädoyer für Zwang und Gewalt

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)

Rechtsgutachten zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gegen Zwangsbehandlung veröffentlicht

Taz: Kriminelle in weißen Kitteln

Zwangsmedikation bis in den Tod

Die Antipsychiatrie und ihre Gegner

Ein Fleischermeister auf Abwegen

das Fleisch im Mittelpunkt“Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber” heißt es. Doch um Nutzvieh geht es hier nicht. Es geht um Menschen und das, was im Jargon Betreuung genannt wird. Aber Betreuung ist nur ein Euphemismus für Entmündigung. Alter Wein in neuen Schläuchen. Wie eine sogenannte Betreuung ablaufen sollte, ist im BGB rechtlich geregelt. So ist beispielsweise in BGB § 1901 Abs. 2 festgelegt, daß der Betreuer den Wünschen des Betreuten zu entsprechen hat. Dies wird aber häufig unter dem Vorwand übergangen, daß der Betreute auf Grund einer angeblichen psychiatrischen Krankheit in seiner Willensbildung beeinträchtigt wäre. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener nennt diese Vorgehensweise den “Trick mit dem freien Willen”.

“Das Fleisch im Mittelpunkt und wie man es gefügig macht” war ein Spruch auf einem Transparent, das die Berliner Irren-Offensive e.V., ein Verein von Psychiatrieerfahrenen, bei einem Protest gegen Zwangsbetreuung präsentierte. Auch der Betreuer, um den es in unserem Fall geht, kennt sich bestens mit Fleisch aus, denn er ist ein Mann vom Fach. Horst Leitenberger ist ein Quereinsteiger und hat vor seinem Einstieg in das Entmündigungsgeschäft eine Ausbildung zum Fleischermeister gemacht, wie man auch dem Lebenslauf auf seiner Homepage entnehmen kann.

Frau Bubeck aus dem schwäbischen Ludwigsburg hat ihren Metzger auch nicht selbst gewählt. Horst Leitenberger wurde ihr vom Vormundschaftsgericht als Betreuer aufgezwungen, nachdem man ihr ohne Untersuchungen eine Geisteskrankheit angedichtet hat. Leitenberger sorgte dann dafür, daß seine Betreute am 7.4.2011 in die geschlossene psychiatrische Station des Klinikums Ludwigsburg – einer Einrichtung, die von der ortsansässigen Selbsthilfegruppe LIPE schon mit Guantanamo verglichen wurde – zwangseingewiesen wurde.

Flur auf der U1RDie Station U1R im Keller des Gebäudes betritt man durch ein paar verschlossener Doppeltüren, die zusammen so etwas wie eine Luftschleuse bilden. Eine Wärterin erklärt uns, dies sei eine Sicherheitsmaßnahme, damit kein Insasse entfleuchen könne. Innen ein langer Flur mit kahlen, weißen Wänden, auf dem Insassen in schlurfendem Gang umherwandeln. Teilweise sind die Insassen derart mit psychiatrischen Drogen vollgepumpt, daß sie mehr an ein Zombie, als an ein menschliches Wesen erinnern.

Doch die resolute Frau lehnte jede Art von psychiatrischer Behandlung ab und ging auch dem Betreuer aus dem Weg. Sie sei nicht krank, betont sie immer wieder. Der Betreuer sagt, sie sei “krankheitsuneinsichtig”. Die Beurteilungen der Psychiater sind allerdings rein subjektiv. Irgendwelche objektiven Befunde, die eine Krankheit von Frau Bubeck belegen würden, gibt es nicht. In den Aufzeichnungen der Psychiatrie wird sie als unauffällig und kooperativ beschrieben.

Darauf hin beantragte Leitenberger am 5.5.2011 die Zwangsbehandlung seiner Betreuten mit dem Neuroleptikum Haldol.

Antrag auf Zwangsbehandlung

Haldol ist ein starkes Neuroleptikum mit gravierenden Nebenwirkungen wie z.B. Dyskinesien (Bewegungsstörungen), Parkinsonoid (Schüttellähmung), Einschränkung der Neurokognition, Neurodegeneration (dem Abbau von Gehirnzellen) und vielem mehr. Eine Behandlung mit solchen Drogen kann irreversible körperliche und psychische Dauerschäden nach sich ziehen.

Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg musste Fleischermeister Leitenberger allerdings eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Zwangsbehandlung seiner Betreuten wurde mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09) zurückgewiesen. Darauf hin wurde Frau Bubeck am 19.5.2011 entlassen.

In besagtem Urteil stellte das höchste deutsche Gericht fest, daß psychiatrische Zwangsbehandlung verfassungswidrig und ohne Rechtsgrundlage sei.

Genau genommen hätten die Richter des Amtsgerichts Ludwigsburg auch auf ein früheres Urteil des OLG Schleswig. vom 3.11.1999 – Aktenzeichen 2 W 173/99 verweisen können, in dem die Richter zu BGB § 1906 1 Nr. 2 urteilten, daß die Unterbringung zu einer Heilbehandlung nicht erforderlich, weil nicht erfolgversprechend sei, wenn der Betroffene zu der beabsichtigten psychiatrischen Behandlung nicht bereit ist. Die Krankheits- und Behandlungseinsicht dürfe durch die Unterbringung nicht erzwungen werden.

Mehr Informationen zum Thema:

Freiheitsberaubung im Psycho-Knast
Informationen zum Betreuungsrecht vom Bundesministerium für Justiz
Kriminelle in weißen Kitteln
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 – Aktenzeichen 2 BvR 882/09
Urteil des OLG Schleswig. vom 3.11.1999 – Aktenzeichen 2 W 173/99
Dr. Volkmar Aderhold über Neuroleptika
Betreut und betrogen
Protest vor dem Vormundschaftsgerichtstag Erkner

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