Ein Psychiatrie-Überlebender klagt vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unter dessen stimmen etwa 30 Abgeordnete im Bundestag für die Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung, nachdem das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof entsprechende Gesetze für verfassungswidrig und nichtig erklärt haben. Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah erstattet Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wegen Körperverletzung. Dr. Martin Zinkler, Chefarzt der Psychiatrie in Heidenheim lehnt ein neues Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung ab, während Dr. Tilman Steinert meint, Psychiatrie könne nicht ohne Zwang und Gewalt auskommen.
Der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) rufen dazu auf, Psychiater, die Zwangsbehandlungen durchführen, bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Dazu haben die Verbände entsprchende Musteranzeigen entworfen.
Vor einiger Zeit verbreitete die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V. (die BPE) noch den Slogan “Psychiater – Staatlich geschützte Verbrecher”. Bis dahin führten Psychiater fragwürdige Behandlungsmaßnahmen auch gegen den Willen der Betroffenen durch. Dies wurde bis weilen von der BRD-Staatsmacht nicht nur tolleriert, sondern auch aktiv unterstützt.
Dieser Schutz entfiel jetzt rein formal durch neue Rechtssprechungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Am 23. 3. 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Zwangsbehandlung sei mit dem im Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 garantierten Recht auf Körperliche Unversehrtheit unvereinbar. Im Oktober 2011 erklärte dann das Bundesverfassungsgericht §8 des Banden-Württemberger Unterbringungsgesetzes, der so ausgelegt werden konnte, als ob psychiatrische Zwangsbehandlung legal sei, für verfassungswidrig und nichtig. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in Folge dieser Urteile auch die psychiatrische Zwangsbehandlung auf Grundlage des Betreuungsrechts für illegal.
Damit gibt es in der BRD bis Weilen keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung mehr. Somit macht sich jeder Psychiater, der jetzt noch Zwangsbehandlungen durchführt, strafbar. Er würde eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB begehen.
Das Strafgesetzbuch definiert die gefährliche Körperverletzung unter anderem als Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen und einer das Leben gefährdenden Behandlung. Beides ist, wie zahlreiche, wissenschaftliche Studien gezeigt haben, bei psychiatrischen Behandlungen, vor allem in Form von Neuroleptika, gegeben. Zum einen verursachen diese Drogen massive körperliche und psychische Dauerschäden, zum anderen verkürzen sie – vor allem bei Dauerkonsum – die Lebenserwartung drastisch.
Die Psychiatrieerfahrenenverbände setzen sich schon lange für ein Verbot psychiatrischer Zwangsbehandlung ein. Mirko Olostiak Brahms, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg fasste diese Forderungen kurz und bündig in Worte, als er am Rande einer Demonstration gegen psychiatrische Zwangsbehandlung im Baden-Württembergischen Emmendingen von Reportern des SWR zum Thema befragt wurde: “Psychiatrische Zwangsbehandlung darf es nicht geben”.
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich im Rahmen einer Debatte um die Patientenverfügung eindeutig gegen Zwangsbehandlung aus. Der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen müsse in allen Lebenslagen beachtet werden. Es gäbe keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen, so die Ministerin.
Der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfarener Baden-Württemberg liegen aktuelle Berichte von mehreren Bürgern vor, die in psychiatrische Anstalten verschleppt wurden und denen dort – trotz Verbots psychiatrischer Zwangsbehandlung durch das Bundesverfassungsgericht – gewaltsam oder durch Nötigung psychiatrische Drogen verabreicht wurden. Diese Drogen können massive, oft irreversible körperliche und psychische Schäden verursachen.
Radio Dreyeckland interviewte dazu den Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der im März 2011 das sensationelle Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hat, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Jurist weiß: Zwangsweise Verabreichung psychiatrischer Drogen ist mindestens gefährliche Körperverletzung, wenn nicht mehr. Er rät dazu, sich gegen psychiatrische Zwangsbehandlung zu wehren, z.B. mit Unterstützung von Psychiatrieerfahrenenverbänden.
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