Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie, Mobbing und Korruption

Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie, Mobbing und Korruption

Freiheitsberaubung im Psychoknast

Eine Frau wird in der geschlossenen Psychiatrie Ludwigsburg untergebracht, weil sie keine psychiatrische Behandlung will. Das soll laut Unterbringungsbeschluß des Amtsgerichts Selbstgefährdung sein.
Laut höchstrichterlichen Urteilen ist aber eine Unterbringung zur Erzwingung der Krankheits- bzw. Behandlungseinsicht nicht zulässig. Somit ist diese Unterbringung Freiheitsberaubung.

Mehr Informationen zum Thema unter:

http://www.zwangspsychiatrie.de/rechtliches/urteile#urteil3
http://www.meinungsverbrechen.de

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