Der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E Méndez, erklärte in der 22. Sitzung des “Human Rights Council” am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Er forderte, dass alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.
Die UN-Antifolterkonvention – auch Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe genannt – wurde von der BRD am 1. Oktober 1990 ratifiziert und ist völkerrechtlich verbindlich. Die Einhaltung des Vertragswerks wird vom UN-Ausschuss gegen Folter überwacht.
Zur Unterstützung der Umsetzung der Forderungen der UN nach einem Verbot psychiatrischer Zwangsbehandlung hat sich in Berlin das Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet. Neben zahlreichen, nahmhaften Rechtsgelehrten, wie z.B. Dr. David Schneider Addae Mensah, der im März 2011 das sensationelle Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde, gehören auch verschiedene Psychiatrieerfahrenenverbände, wie der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) und dessen Landesorganisationen zu diesem Bündnis.
Psychiatriekritiker bezweifeln, daß die derzeit praktizierte Zwangspsychiatrie überhaupt etwas mit Medizin zu tun hat. Ihrer Meinung nach ist die Zwangspsychiatrie eine Institution für soziale Kontrolle, die unerwünschtes Verhalten außerhalb der Strafjustiz sanktionieren soll. Ein typisches Merkmal der Folter sei der Geständniszwang. Im Falle der Zwangspsychiatrie sei dies vor allem der Versuch, mittels brutaler Methoden die sogenannte Krankheitseinsicht herbeizuführen. Der Politikwissenschaftler Wolf-Dieter Narr weißt diesbezüglich auf die schlimmen seelischisch Folgen solch einer Behandlung hin. Bei vielen brutalen Formen von Gewalt sei das Schlimmste nicht die Gewalt, die man körperlich erleidet und die im Grunde mit dem Körper ausheilt. Was nicht ausheilt, wäre diese totale Unterwerfung, daß man eben nur noch Objekt ist und Subjekt allenfalls noch dort, wo es sich erniedrigen läßt.
In jüngster Vergangenheit hatten sich verschiedene BRD-Politiker, wie z.B. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der Baden-Württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und die Baden-Württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) entgegen der Interessen der Betroffenen für eine Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung ausgesprochen. Frau Altpeter wurde darauf hin von Psychiatrieerfahrenen, die 2012 beim Landesparteitag der SPD in Wiesloch demonstrierten, als “Folterministerin” bezeichnet.
Doch es gibt auch Politiker, die am System der Zwangspsychiatrie erhebliche Zweifel haben. So sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion Martina Bunge in einem Interview mit der Ärztezeitung, der gesamte Bereich der Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen müsse auf den Prüfstand. Während Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) psychiatrische Zwangsbehandlung propagiert, weißt ihr Rheinland-Pfälzischer Kollege Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) darauf hin, daß freiheitsentziehende Maßnahmen wie Beruhigungsmittel, Bettgitter oder Bettgurte gravierende Eingriffe in die Menschenrechte darstellen, die in der Regel keine positiven Wirkungen haben und auch nicht vor vermeintlichen Gefahren schützen.
“Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber” heißt es. Doch um Nutzvieh geht es hier nicht. Es geht um Menschen und das, was im Jargon Betreuung genannt wird. Aber Betreuung ist nur ein Euphemismus für Entmündigung. Alter Wein in neuen Schläuchen. Wie eine sogenannte Betreuung ablaufen sollte, ist im BGB rechtlich geregelt. So ist beispielsweise in BGB § 1901 Abs. 2 festgelegt, daß der Betreuer den Wünschen des Betreuten zu entsprechen hat. Dies wird aber häufig unter dem Vorwand übergangen, daß der Betreute auf Grund einer angeblichen psychiatrischen Krankheit in seiner Willensbildung beeinträchtigt wäre. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener nennt diese Vorgehensweise den “Trick mit dem freien Willen”.
“Das Fleisch im Mittelpunkt und wie man es gefügig macht” war ein Spruch auf einem Transparent, das die Berliner Irren-Offensive e.V., ein Verein von Psychiatrieerfahrenen, bei einem Protest gegen Zwangsbetreuung präsentierte. Auch der Betreuer, um den es in unserem Fall geht, kennt sich bestens mit Fleisch aus, denn er ist ein Mann vom Fach. Horst Leitenberger ist ein Quereinsteiger und hat vor seinem Einstieg in das Entmündigungsgeschäft eine Ausbildung zum Fleischermeister gemacht, wie man auch dem Lebenslauf auf seiner Homepage entnehmen kann.
Frau Bubeck aus dem schwäbischen Ludwigsburg hat ihren Metzger auch nicht selbst gewählt. Horst Leitenberger wurde ihr vom Vormundschaftsgericht als Betreuer aufgezwungen, nachdem man ihr ohne Untersuchungen eine Geisteskrankheit angedichtet hat. Leitenberger sorgte dann dafür, daß seine Betreute am 7.4.2011 in die geschlossene psychiatrische Station des Klinikums Ludwigsburg – einer Einrichtung, die von der ortsansässigen Selbsthilfegruppe LIPE schon mit Guantanamo verglichen wurde – zwangseingewiesen wurde.
Die Station U1R im Keller des Gebäudes betritt man durch ein paar verschlossener Doppeltüren, die zusammen so etwas wie eine Luftschleuse bilden. Eine Wärterin erklärt uns, dies sei eine Sicherheitsmaßnahme, damit kein Insasse entfleuchen könne. Innen ein langer Flur mit kahlen, weißen Wänden, auf dem Insassen in schlurfendem Gang umherwandeln. Teilweise sind die Insassen derart mit psychiatrischen Drogen vollgepumpt, daß sie mehr an ein Zombie, als an ein menschliches Wesen erinnern.
Doch die resolute Frau lehnte jede Art von psychiatrischer Behandlung ab und ging auch dem Betreuer aus dem Weg. Sie sei nicht krank, betont sie immer wieder. Der Betreuer sagt, sie sei “krankheitsuneinsichtig”. Die Beurteilungen der Psychiater sind allerdings rein subjektiv. Irgendwelche objektiven Befunde, die eine Krankheit von Frau Bubeck belegen würden, gibt es nicht. In den Aufzeichnungen der Psychiatrie wird sie als unauffällig und kooperativ beschrieben.
Darauf hin beantragte Leitenberger am 5.5.2011 die Zwangsbehandlung seiner Betreuten mit dem Neuroleptikum Haldol.
Haldol ist ein starkes Neuroleptikum mit gravierenden Nebenwirkungen wie z.B. Dyskinesien (Bewegungsstörungen), Parkinsonoid (Schüttellähmung), Einschränkung der Neurokognition, Neurodegeneration (dem Abbau von Gehirnzellen) und vielem mehr. Eine Behandlung mit solchen Drogen kann irreversible körperliche und psychische Dauerschäden nach sich ziehen.
Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg musste Fleischermeister Leitenberger allerdings eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Zwangsbehandlung seiner Betreuten wurde mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09) zurückgewiesen. Darauf hin wurde Frau Bubeck am 19.5.2011 entlassen.
In besagtem Urteil stellte das höchste deutsche Gericht fest, daß psychiatrische Zwangsbehandlung verfassungswidrig und ohne Rechtsgrundlage sei.
Genau genommen hätten die Richter des Amtsgerichts Ludwigsburg auch auf ein früheres Urteil des OLG Schleswig. vom 3.11.1999 – Aktenzeichen 2 W 173/99 verweisen können, in dem die Richter zu BGB § 1906 1 Nr. 2 urteilten, daß die Unterbringung zu einer Heilbehandlung nicht erforderlich, weil nicht erfolgversprechend sei, wenn der Betroffene zu der beabsichtigten psychiatrischen Behandlung nicht bereit ist. Die Krankheits- und Behandlungseinsicht dürfe durch die Unterbringung nicht erzwungen werden.
Der ehemalige amerikanische Psychologe Daniel Mackler hat seine Praxis aufgegeben und angefangen, aufklärerische Arbeit zum Thema Psychiatrie zu machen. Er ist damit sozusagen vom Saulus zum Paulus geworden. Dieses Lied widmet er allen Psychiatriegeschädigten.