Am 23.3.2011 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. In einem folgenden Urteil wurde dann auch der §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Unterbringungsgesetz (UBG) stellt die Rechtsgrundlage dar, wie mit in psychiatrischen Anstalten eingesperrten Menschen zu verfahren ist. Der beanstandete §8 erlaubte zwar nicht explizit psychiatrische Zwangsbehandlung, dort war aber die Rede davon, daß der Untergebrachte die Maßnahmen dulden müsse, die von Seiten der Psychiater angeordnet werden.
Mit diesen Entwicklungen in der Gesetzgebung hat Psychiater Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg – genau wie viele seiner Kollegen auch – ein Problem. Durch die aktuelle Rechtslage gibt es keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung mehr. Somit wird eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zur reinen Verwahrung. Sein Kollege Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg fragte sich angesichts dessen bei einem Vortrag im Rahmen einer Anhörung im Baden-Württemberger Landtag im Februar 2012 auch, ob es Aufgabe der Krankenkassen wäre, solch eine reine Verwahrung zu finanzieren, wenn Psychiater nicht auch gegen den Willen der Betroffenen psychiatrische Behandlungen durchführen dürfen.
Steinert, seinerseits ein Verfechter psychiatrischer Zwangsbehandlung, wagte darauf hin in einer Abhandlung in Ausgabe 2/2012 der Psychosozialen Umschau einen gewagten Vorstoß: Er versuchte zu argumentieren, daß im Bundesseuchengesetz ja auch Zwangsbehandlung – sogar bei einwilligungsfähigen Patienten – erlaubt sei. Offensichtlich war Steinert aber hier nicht auf dem Laufenden, was die aktuelle Gesetzteslage angeht, wie der Blog Psychiatrienogo aufdeckte. Das Bundesseuchengesetz ist seit 2001 außer Kraft. Das an seine Stelle getretene Infektionsschutzgesetz in § 28 wie auch das außer Kraft getretene Bundesseuchengesetz in §34 verbieten mit dem Satz “Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden” eine Zwangsbehandlung ausdrücklich.
Ganz abgesehen davon, daß im Infektionsschutzgesetz keine Zwangsbehandlung erlaubt ist, wie Steinert behauptet, haben wir es bei sogenannten “psychischen Krankheiten” auch nicht mit Krankheiten im herkömmlichen Sinne zu tun. Während bei somatischen Krankheiten immer eine biologische Ursache, wie z.B. ein Erreger, ein Organversagen oder eine Stoffwechselstörung nachweisbar sind, sind sogenannte “psychische Krankheiten” stets subjektive Werturteile der begutachtenden Psychiater, mit denen menschliches Verhalten aller Art pathologisiert wird. Zwar wird von Psychiatern immer wieder behauptet, sogenannte psychische Krankheiten hätten ihre Ursachen in Stoffwechselstörungen im Gehirn oder in erblichen, genetischen Defekten. Jedoch werden diese behaupteten biologischen Defekte in psychiatrischen Untersuchungen nie exploriert. Auch die Suche nach dem antizipierten “Schizophrenie-Gen” bleibt bis weilen eine Jagt nach einem Phantom. Psychiater wie der Heidelberger Prof. Dr. Johannes Schröder gehen sogar so weit zu behaupten, man könne diese biologischen Defekte deshalb bei “psychisch Kranken” nicht nachweisen, weil diese ihre Krankheit “dissimulieren” würden, wie die klinische Erfahrung zeige.

Wie absurd psychiatrische Diagnostik ist, wird auch bei einem Blick in die gängigen Diagnosehandbücher erkennbar. Aus dem ICD 10 erfahren wir beispielsweise, was sich hinter dem Diagnoseschlüssel ICD 10 F99 verbirgt: Psychische Störung ohne nähere Angabe. Die Krankheitsbilder, die im DSM – der Bibel der Psychiatrie – aufgeführt sind, kommen nicht etwa durch neue Forschungsergebnisse in das Buch. Vor jeder Neuauflage treffen sich Psychiater der APA (American Psychiatric Association) und entscheiden per Abstimmung darüber, welches menschliche Verhalten als krank gelten soll und welches nicht. Mit derartigen Krankheitsbildern können Psychiater alles und jeden nach eigenem Gutdünken pathologisieren.
Unter Berufung auf solche, fadenscheinigen, psychiatrischen Diagnosen möchte Tilman Steinert auch weiterhin zwangsweise psychiatrische Behandlungen durchführen dürfen. Lobbyarbeit dafür machte er auch am Montag, den 14.5.2012 bei einer Expertenanhörung im Baden-Württemberger Sozialministerium in Stuttgart. Eines der Argumente, die Steinert dort vortrug, war, sogenannte “psychisch Kranke” würden ohne psychiatrische Zwangsbehandlung nicht sozial integriert. Während er den Vortrag hielt, protestierten vor der Türe Vertreter von verschiedenen Psychiatrieerfahrenenverbände gegen psychiatrische Zwangsbehandlung. Diese Psychiatrieerfahrenen, die sich vom psychiatrischen System emanzipiert haben, ihr Leben nicht in psychiatrischen Einrichtungen verbringen und auch keine psychiatrischen Drogen konsumieren, sind der lebende Beweis dafür, daß Steinert mit seinen Thesen falsch liegt. Erfahrungsgemäß haben gerade solche Psychiatrieerfahrene, die sich dem psychiatrischen System entziehen, ein besseres Outcome, wie man das im psychiatrischen Jargon nennen würde. Dauerkonsumenten von Neuroleptika und anderen psychiatrischen Drogen hingegen enden oft in einer Ghettoisierung, in der sie zwischen Wohnheimen, Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen dauersediert und von Nebenwirkungen psychiatrischer Behandlung gepeinigt vor sich hin vegetieren. Sollte das etwa die Vorstellung Steinerts von gelungener, sozialer Integration sein?
Ein weiteres Argument Steinerts für psychiatrische Sondergesetze ist die Gefahrenabwehr. “Psychisch Kranke” seien gefährlich. Doch der BRD-Gesetzesjungel ist voll von Gesetzen zur Gefahrenabwehr, die für jeden gleichermaßen gültig sind. Deshalb sind auch keine Sondergesetze für angeblich gewalttätige “psychisch Kranke” Menschen notwendig. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) sagte dazu im Rahmen einer Rede im Landtag Baden-Württemberg: “Das sind Sondergesetze für eine Subgruppe, die nicht für alle Gefährder gelten, sondern nur für die Leute mit Diagnose. Sie könnten auch Juden- oder Türkengesetze machen. Unsere Geschichte hat gelehrt, daß das nicht so gut ist, aber das ist genau das Analoge.” Anwendung von Zwangsmaßnahmen ist in psychiatrischen Anstalten auch nicht “das letzte Mittel”, z.B. um einen gewalttätigen Insassen zu bändigen, wie Tilman Steinert uns in einem Interview im Spiegel weißmachen will. Es ist vielmehr gängige Praxis, Insassen, die die orale Einnahme psychiatrischer Drogen verweigern, gewaltsam per Injektion Neuroleptika zu verabreichen.
Mirko Olostiak Brahms, Specher der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg fragt sich angesichts dessen, daß die Psychiater sich auf Grund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts der Grundlage ihrer Arbeit entzogen fühlen, was das denn für eine Arbeit ist, die anscheinend nur geleistet werden kann, wenn das Grundrecht auf körperliche- und seelische Unversehrtheit außer Kraft gesetzt wird. Eine berechtigte Frage. Es ist bezeichnend für das psychiatrische System, wenn es droht, zusammenzufallen, wenn man den Ziegelstein mit der Beschriftung “Zwang” aus dem alten Gemäuer herauszieht.
Aber man sollte auch die Frage stellen, ob die nachdrücklichen Forderungen von Psychiatern wie Tilman Steinert nach Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung für eine Subgruppe der Bevölkerung mittels Sondergesetzen, gar unter Heranziehung des Bundesseuchengesetzes, nicht doch in tief verwurzelten, psychiatrischen Denkschemata begründet sind, die ihren Ursprung in der menschenverachtenden Ideologie der Idole der Psychiatrie haben. Emil Kraepeilin gilt beispielsweise noch immer als eines der großen Vorbilder der modernen Psychiatrie. Doch Kraepelin war ein Rassist und Eugeniker. So forderte Kraepelin beispielsweise “Ein rücksichtsloses Eingreifen gegen die erbliche Minderwertigkeit, das Unschädlichmachen der psychopathisch Entarteten mit Einschluss der Sterilisierung”. Noch heute wird die Goldene Kraepelin-Medaille an Psychiater verliehen.
Mit einer ganz anderen Epedemie haben Steinert und seine Kollegen zur Zeit zu kämpfen: Mit der Verbreitung von Wissen über das Internet und andere Verbreitungswege. Bisher profitierte die BRD-Zwangspsychiatrie auch davon, daß viele Betroffene nicht an Informationen über die Rechtslage und wie man sich gegen psychiatrische Zwangsmaßnehmen juristisch wehren kann, gelangt sind. Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft, mit dem man sich juristisch wasserdicht gegen ungewollte ärztliche Eingriffe absichern kann. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) veröffentlichte Anfang 2012 ein virales Video, in dem die Menschenrechtsaktivisten mit Unterstützung der Künstlerin Nina Hagen für ihre spezielle Patientenverfügung – der sogenannten Patverfü – werben. Dieser Spot wurde auch Bundesweit in vielen Kinos gezeigt. Ein Dorn im Auge von Steinert und Kollegen. Als Reaktion darauf schrieben sie einen Protestbrief an die Aktion Psychisch Kranke, in dem sie den Spot als “erheblich stigmatisierend, sowohl für psychisch Kranke wie für die versorgenden Einrichtungen” bezeichneten. Der in dem Spot gezeigte Anlaß für psychiatrische Zwangseinweisung, nämlich Nacktheit in der Öffentlichkeit, sei “kompletter Unsinn”. Die Bundesdirektorenkonferenz des Verbands leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK), vertreten duch Vorstandsmitglied Dr. Iris Hauth, schloß sich mit einer Stellungnahme dem Protestschreiben des ZfP Südwürttemberg an.
Nach kurzer Recherche konnte auch diese Behauptung der Psychiater vom Blog Psychiatrienogo widerlegt werden. Mehrere Presseberichte aus jüngster Vergangenheit zeigten, daß sehr wohl Menschen, die sich nackt in der Öffentlichkeit zeigen, zwangsweise in psychiatrische Anstalten verbracht werden. So berichtete der Trierer Volksfreund am 3. Juni 2011 von einem 44 jährigen, der nackt durch die Gegend spazierte, und dem genau dies passiert ist, obwohl keine Gefahr von ihm ausging. Ebenso erging es einem 23 jährigen Mann aus Plauen, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet. Auch im Südschwarzwald landete ein Mann in der Psychiatrie nach dem er nachts nackt durch die Straße marschierte wie der Südkurier berichtete.
Bis weilen sieht es so aus, als ob jeder Angriff der Befürworter psychiatrischer Zwangsbehandlung gegen die Argumente der Kritiker nur noch mehr dazu beiträgt, daß das Gedankengebäude, mit dem psychiatrische Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt werden sollen, an Substanz verliert.
Mehr Informationen zum Thema:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 633/11)
Prof. Tilman Steinert und das Bundesseuchengesetz
Zwangspsychiater reden und keiner hört zu
Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg
Dr. med. Martin Zinkler über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie
Recht auf Krankheit – Ein Kommentar von Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah
Der Spiegel: Seelsorge für die Industrie
Dr. Volkmar Aderhold über Neuroleptika
Die menschenverachtende Ideologie der Psychiatrie

