Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener demonstrierte am 20.10.2012 in Lörrach gegen psychiatrische Zwangsbehandlung. Anlaß war der Besuch des Baden-Württemberger Justizministers Rainer Stickelberger (SPD) auf der Feier zum 20 jährigen Jubiläum SKM.
Am 23.3.2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Psychiatrische Zwangsbehandlung würde Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzen. Oktober 2011 erklärte es auch §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig. Auf Grund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sah der Bundesgerichtshof auch keine Rechtsgrundlage mehr für psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht.
Dem zum Trotz hat Stickelberger mehrfach eine gesetzliche Regelung zur psychiatrischen Zwangsbehandlung gefordert.
Psychiatrieerfahrene von der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg werfen Herrn Stickelberger vor, die Ansichten von Psychiatern, wie z.B. Herrn Peter Falkai von der DGPPN ungeprüft zu übernehmen.
Stickelberger versuchte, so gut es ging, den Protest zu ignorieren, was ihm aber nur bedingt gelang, da sich die Protestierenden mit Hilfe einer mobilen Beschallungsanlage Gehör verschafften.
Der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) rufen dazu auf, Psychiater, die Zwangsbehandlungen durchführen, bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Dazu haben die Verbände entsprchende Musteranzeigen entworfen.
Vor einiger Zeit verbreitete die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V. (die BPE) noch den Slogan “Psychiater – Staatlich geschützte Verbrecher”. Bis dahin führten Psychiater fragwürdige Behandlungsmaßnahmen auch gegen den Willen der Betroffenen durch. Dies wurde bis weilen von der BRD-Staatsmacht nicht nur tolleriert, sondern auch aktiv unterstützt.
Dieser Schutz entfiel jetzt rein formal durch neue Rechtssprechungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Am 23. 3. 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Zwangsbehandlung sei mit dem im Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 garantierten Recht auf Körperliche Unversehrtheit unvereinbar. Im Oktober 2011 erklärte dann das Bundesverfassungsgericht §8 des Banden-Württemberger Unterbringungsgesetzes, der so ausgelegt werden konnte, als ob psychiatrische Zwangsbehandlung legal sei, für verfassungswidrig und nichtig. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in Folge dieser Urteile auch die psychiatrische Zwangsbehandlung auf Grundlage des Betreuungsrechts für illegal.
Damit gibt es in der BRD bis Weilen keine Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung mehr. Somit macht sich jeder Psychiater, der jetzt noch Zwangsbehandlungen durchführt, strafbar. Er würde eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB begehen.
Das Strafgesetzbuch definiert die gefährliche Körperverletzung unter anderem als Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen und einer das Leben gefährdenden Behandlung. Beides ist, wie zahlreiche, wissenschaftliche Studien gezeigt haben, bei psychiatrischen Behandlungen, vor allem in Form von Neuroleptika, gegeben. Zum einen verursachen diese Drogen massive körperliche und psychische Dauerschäden, zum anderen verkürzen sie – vor allem bei Dauerkonsum – die Lebenserwartung drastisch.
Die Psychiatrieerfahrenenverbände setzen sich schon lange für ein Verbot psychiatrischer Zwangsbehandlung ein. Mirko Olostiak Brahms, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg fasste diese Forderungen kurz und bündig in Worte, als er am Rande einer Demonstration gegen psychiatrische Zwangsbehandlung im Baden-Württembergischen Emmendingen von Reportern des SWR zum Thema befragt wurde: “Psychiatrische Zwangsbehandlung darf es nicht geben”.
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich im Rahmen einer Debatte um die Patientenverfügung eindeutig gegen Zwangsbehandlung aus. Der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen müsse in allen Lebenslagen beachtet werden. Es gäbe keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen, so die Ministerin.
Am 24.7.2012 besuchte Sozialministerin Katrin Altpeter eine Einweihungsfeier einer psychosomatischen Klinik in Emmendingen. Gegen die Politik von Frau Altpeter, einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung in den Baden-Württemberger Landtag einbringen zu wollen, demonstrierten Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg. Am 23.3.2011 hatte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Später kassierte es auch §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes.
Der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfarener Baden-Württemberg liegen aktuelle Berichte von mehreren Bürgern vor, die in psychiatrische Anstalten verschleppt wurden und denen dort – trotz Verbots psychiatrischer Zwangsbehandlung durch das Bundesverfassungsgericht – gewaltsam oder durch Nötigung psychiatrische Drogen verabreicht wurden. Diese Drogen können massive, oft irreversible körperliche und psychische Schäden verursachen.
Radio Dreyeckland interviewte dazu den Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der im März 2011 das sensationelle Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hat, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Jurist weiß: Zwangsweise Verabreichung psychiatrischer Drogen ist mindestens gefährliche Körperverletzung, wenn nicht mehr. Er rät dazu, sich gegen psychiatrische Zwangsbehandlung zu wehren, z.B. mit Unterstützung von Psychiatrieerfahrenenverbänden.
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Am 23.3.2011 trat für die deutsche Psychiatrie der Supergau ein: Aufgrund entsprechenden Verfassungsbeschwerden erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Entsprechend wurden Teile des Massregelvollzugsgesetzes in Rheinland-Pfalz und des Unterbringungsgesetzes in Baden-Württemberg dann im Oktober jeweils sofort für nichtig erklärt. Es gab also noch nie eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in der BRD. Damit macht sich jeder Psychiater, der jetzt noch zwangsbehandelt der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Mit Schadensersetzforderungen und Klagen von Opfern psychiatrischer Zwangsbehandlung ist zu rechnen.
Jetzt meldet sich die DGPPN, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde mit einer Stellungnahme zu diesem Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Beklagt wird von den Psychiatern die “Rigorosität” des Verbots psychiatrischer Zwangsbehandlung durch das Bundesverfassungsgericht. Damit würden “sinnvolle Hilfsangebote nicht mehr nutzbar” und die “Unterlassen von Hilfeleistungen zur ärztlichen Aufgabe”.
Das Bundesverfassungsgericht hatte scheibar ein Schlupfloch freigelassen, um zu verwischen, es habe erst jertzt nach 62 Jahren Grundgesetz diese Unvereinbarkeit gesehen und damit den Eindruck erweckt, dass psychiatrische Zwangsbehandlung möglicherweise doch noch rechtens gemacht werden könne, so fern eine neue gesetzliche Grungdlage dafür geschaffen würde: Im Falle der sogenannten “Krankheitsuneinsichtigkeit”. Doch die Forderungen der DGPPN gehen noch weiter: Sie fordert eine eindeutige gesetzliche Grundlage für Zwangsbehandlung auch bei einwilligungsfähigen Patienten. Mit anderen Worten: Die DGPPN hätte gerne, daß Psychiater jeden nach eigenem Gutdünken zwangsbehandeln dürfen.
Was bedeutet psychiatrische Zwangsbehandlung? In der Praxis werden meist bewußtseinsverändernde, persönlichkeitszerstörende Drogen, sogenannte Psychopharmaka, vor allem Neuroleptika verabreicht. Diese verändern den Kern der Persönlichkeit, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, haben oft schwere Nebenwirkungen und können zu irreversiblen Dauerschäden, wie Dyskinesien (Bewegungsstörungen), Neurodegeneration, Parkinson und Demenz führen. Opfer psychiatrischer Zwangsbehandlung sind zudem oft schwer traumatisiert. Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah sagte dazu in einem Interview mit der TAZ:
Oft sind die Betroffenen dann völlig vergiftet – Wracks, die nicht mehr selbstständig lebensfähig sind, wenn sie herauskommen. Viele bekommen auch posttraumatische Belastungsstörungen. Stellen Sie sich vor, dass man Sie regelmäßig fesselt, damit Sie gespritzt werden können! Immer wieder bringen sich Gefangene als Reaktion auf diese Misshandlungen auch einfach um.
Wie willkürlich psychiatrische Diagnosen sind, zeigt auch das Beispiel einer gerichtlichen Anhörung vor dem Landgericht Stuttgart vom April 2009. Der zum psychiatrischen Gutachter bestellte Prof. Dr. Johannes Schröder sagte aus, er halte es für “wahrscheinlich”, daß der Proband eine Psychose gehabt habe, diese aber “dissimuliert” (also “wegsimuliert”) habe.
Sogenannte “psychiatrische Krankheiten” führt die Psychiatrie auf biologische Defekte, wie z.B. Stoffwechselstörungen im Gehirn, Hirnanomalien usw. zurück. In vorliegendem Fall hat der Proband sich auf all diese angeblichen biologischen Defekte untersuchen lassen und die Untersuchungen blieben ohne Befund. Ein paradebeispiel für die Willkür psychiatrischer Diagnosen, die den Psychiatern zur Legitimation von Zwang und Gewalt dienen.
Woher kommt dieser Hang zu Zwang und Gewalt der Psychiater? Bei Wikipedia steht zum Thema “Gewaltfantasien” folgendes: “Gewaltfantasien setzen voraus, dass Aggression und Gewalt als ein sogenanntes kognitives Skript verfügbar sind.” Das kognitive Skript der modernen deutschen Psychiatrie findet sich in den Schriften ihrer Idole wie Emil Kraepelin und Eugen Bleuler wieder. Beide waren glühende Eugeniker und Vordenker der Tötungsaktionen während der Nazi-Herrschaft. Bis heute hat sich die deutsche Psychiatrie von diesen geistigen Brandstiftern nicht distanziert.
Angesichts ihrer jüngsten Forderungen nach Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung wird auch die “Entschuldigung” der DGPPN vom November 2010 für ihre Greultaten im 3. Reich unglaubwürdig. Offenbar hat die DGPPN nichts aus der Geschichte gelernt. Mit ihrem jüngsten Vorstoß zeigt die DGPPN endgültig, daß die deutsche Psychiatrie eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist.