Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie, Mobbing und Korruption

Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie, Mobbing und Korruption

Entmündigt und allein gelassen

Entmündigt und allein gelassen – gefangen im Netz der Betreuung

Über eine Million Menschen in Deutschland werden betreut und das oft gegen ihren eigenen Willen. Laut Gesetz bekommt derjenige einen rechtlichen Betreuer, der seine Angelegenheiten nicht mehr alleine wahrnehmen kann. Was eigentlich als Hilfe gedacht ist, birgt aber oft große Probleme in sich. Denn mit einem Schlag übernimmt der Betreuer alle lebenswichtigen Entscheidungen. Oft verlieren die Betroffenen alles, was ihnen lieb ist und dürfen – von Amts wegen – ihr Leben nicht mehr leben wie sie wollen.

Ein Fleischermeister auf Abwegen

das Fleisch im Mittelpunkt“Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber” heißt es. Doch um Nutzvieh geht es hier nicht. Es geht um Menschen und das, was im Jargon Betreuung genannt wird. Aber Betreuung ist nur ein Euphemismus für Entmündigung. Alter Wein in neuen Schläuchen. Wie eine sogenannte Betreuung ablaufen sollte, ist im BGB rechtlich geregelt. So ist beispielsweise in BGB § 1901 Abs. 2 festgelegt, daß der Betreuer den Wünschen des Betreuten zu entsprechen hat. Dies wird aber häufig unter dem Vorwand übergangen, daß der Betreute auf Grund einer angeblichen psychiatrischen Krankheit in seiner Willensbildung beeinträchtigt wäre. Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener nennt diese Vorgehensweise den “Trick mit dem freien Willen”.

“Das Fleisch im Mittelpunkt und wie man es gefügig macht” war ein Spruch auf einem Transparent, das die Berliner Irren-Offensive e.V., ein Verein von Psychiatrieerfahrenen, bei einem Protest gegen Zwangsbetreuung präsentierte. Auch der Betreuer, um den es in unserem Fall geht, kennt sich bestens mit Fleisch aus, denn er ist ein Mann vom Fach. Horst Leitenberger ist ein Quereinsteiger und hat vor seinem Einstieg in das Entmündigungsgeschäft eine Ausbildung zum Fleischermeister gemacht, wie man auch dem Lebenslauf auf seiner Homepage entnehmen kann.

Frau Bubeck aus dem schwäbischen Ludwigsburg hat ihren Metzger auch nicht selbst gewählt. Horst Leitenberger wurde ihr vom Vormundschaftsgericht als Betreuer aufgezwungen, nachdem man ihr ohne Untersuchungen eine Geisteskrankheit angedichtet hat. Leitenberger sorgte dann dafür, daß seine Betreute am 7.4.2011 in die geschlossene psychiatrische Station des Klinikums Ludwigsburg – einer Einrichtung, die von der ortsansässigen Selbsthilfegruppe LIPE schon mit Guantanamo verglichen wurde – zwangseingewiesen wurde.

Flur auf der U1RDie Station U1R im Keller des Gebäudes betritt man durch ein paar verschlossener Doppeltüren, die zusammen so etwas wie eine Luftschleuse bilden. Eine Wärterin erklärt uns, dies sei eine Sicherheitsmaßnahme, damit kein Insasse entfleuchen könne. Innen ein langer Flur mit kahlen, weißen Wänden, auf dem Insassen in schlurfendem Gang umherwandeln. Teilweise sind die Insassen derart mit psychiatrischen Drogen vollgepumpt, daß sie mehr an ein Zombie, als an ein menschliches Wesen erinnern.

Doch die resolute Frau lehnte jede Art von psychiatrischer Behandlung ab und ging auch dem Betreuer aus dem Weg. Sie sei nicht krank, betont sie immer wieder. Der Betreuer sagt, sie sei “krankheitsuneinsichtig”. Die Beurteilungen der Psychiater sind allerdings rein subjektiv. Irgendwelche objektiven Befunde, die eine Krankheit von Frau Bubeck belegen würden, gibt es nicht. In den Aufzeichnungen der Psychiatrie wird sie als unauffällig und kooperativ beschrieben.

Darauf hin beantragte Leitenberger am 5.5.2011 die Zwangsbehandlung seiner Betreuten mit dem Neuroleptikum Haldol.

Antrag auf Zwangsbehandlung

Haldol ist ein starkes Neuroleptikum mit gravierenden Nebenwirkungen wie z.B. Dyskinesien (Bewegungsstörungen), Parkinsonoid (Schüttellähmung), Einschränkung der Neurokognition, Neurodegeneration (dem Abbau von Gehirnzellen) und vielem mehr. Eine Behandlung mit solchen Drogen kann irreversible körperliche und psychische Dauerschäden nach sich ziehen.

Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg musste Fleischermeister Leitenberger allerdings eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Zwangsbehandlung seiner Betreuten wurde mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09) zurückgewiesen. Darauf hin wurde Frau Bubeck am 19.5.2011 entlassen.

In besagtem Urteil stellte das höchste deutsche Gericht fest, daß psychiatrische Zwangsbehandlung verfassungswidrig und ohne Rechtsgrundlage sei.

Genau genommen hätten die Richter des Amtsgerichts Ludwigsburg auch auf ein früheres Urteil des OLG Schleswig. vom 3.11.1999 – Aktenzeichen 2 W 173/99 verweisen können, in dem die Richter zu BGB § 1906 1 Nr. 2 urteilten, daß die Unterbringung zu einer Heilbehandlung nicht erforderlich, weil nicht erfolgversprechend sei, wenn der Betroffene zu der beabsichtigten psychiatrischen Behandlung nicht bereit ist. Die Krankheits- und Behandlungseinsicht dürfe durch die Unterbringung nicht erzwungen werden.

Mehr Informationen zum Thema:

Freiheitsberaubung im Psycho-Knast
Informationen zum Betreuungsrecht vom Bundesministerium für Justiz
Kriminelle in weißen Kitteln
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 – Aktenzeichen 2 BvR 882/09
Urteil des OLG Schleswig. vom 3.11.1999 – Aktenzeichen 2 W 173/99
Dr. Volkmar Aderhold über Neuroleptika
Betreut und betrogen
Protest vor dem Vormundschaftsgerichtstag Erkner

Betreut und betrogen

Alter, Krankheit, Lebenskrise – plötzlich auf andere angewiesen sein. Jeden kann das treffen. Immer häufiger kommen dann Betreuer zum Einsatz. Manchmal wird eine Betreuung sogar gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet. Was als staatliche Hilfe gedacht war, gerät dann häufig zum Desaster.

30 Jahre Irrenoffensive

30 Jahre Irrenoffensive

Ein Film von René Talbot.

Mehr Informationen zum Thema unter:

http://www.irrenoffensive.de
http://www.zwangspsychiatrie.de
http://www.gert-postel.de

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