Hohe Mauern und Zäune, Stacheldraht, Flutlichtscheinwerfer und Überwachungskameras. Was anmutet wie der Todesstreifen im ehemaligen deutsch-deutschen Grenzgebiet, ist das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch. Angeblich ein Ort, wo seelische Gesundheit wieder hergestellt werden soll. Am Sonntag den 27.1.2013 fand dort eine Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Dort kam es dann zum Eklat. Der Diplom-Psychologe Johannes Georg Bischoff vom Bundesverband Psychiatrieerfahrener e.V. (BPE) erhob schwere Vorwürfe gegen das PZN. Ein Mitglied seines Vereins würde dort seit Monaten in Isolationshaft ohne Kontaktmöglichkeit zur Außenwelt gehalten. Seites des Chefpsychiaters Dr. Rolf-Dieter Splitthoff wird Bischoff trotz Vorliegen einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft Mosbach der Besuch des Insassen verweigert. Dies sei eine Form von Folter. Ferner würde man dem Insassen den telefonischen Kontakt zu seinem Rechtsanwalt verweigern.
Bei dem Begriff Folter denken die meisten an Dinge wie Streckbank oder Daumenschrauben. Doch es gibt auch subtilere Arten von Folter, die weniger darauf abzielen, körperliche Schmerzen zuzufügen, um damit ein Geständnis zu erpressen, sondern vielmehr durch Erzeugung psychischen Leids den Willen des Opfers zu brechen versuchen. Diese Formen der Folter hinterlassen meist kaum körperliche, dafür aber um so mehr seelische Spuren. Solche Foltermethoden werden unter dem Begriff Weiße Folter zusammengefasst.
Typische Methoden der weißen Folter sind die sensorische Deprivation, also der Entzug von Sinnesreizen und die soziale Deprivation, bei der das Opfer von jeder Kontaktmöglichkeit zu seiner gewohnten, sozialen Umgebung abgeschnitten wird. Solche Foltermethoden und ihre Folgen wurden wissenschaftlich sehr gut erforrscht. Sie bewirken unter anderem erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des vegetativen Nervensystems, der Wahrnehmung und der kognitiven Leistungsfähigkeit und zielen auf die Zerstörung des psychischen Gleichgewichts ab, um den Gefangenen etwa zu einem Geständnis, zur Zusammenarbeit mit seinen Folterern zu zwingen oder ihn psychisch zu zerstören.
Im vorliegenden Fall sieht es danach aus, daß das Opfer durch psychische Zermürbung zur Einnahme von persönlichkeitszerstörenden, psychiatrischen Drogen genötigt werden soll. Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz ist eine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen auch dann verboten, wenn ihm Psychiater den freien Willen absprechen, der Betroffene aber im Vorfeld verfügt hat, daß er in diesem Fall keine Behandlung möchte.
Für die Ablehnung psychiatrischer Drogen gibt es viele gute Gründe. Sie greifen in den Kern der Persönlichkeit ein. Vor allem sogenannte Neuroleptika verursachen schwere Nebenwirkungen und oft irreversible körperliche und psychische Dauerschäden und führen vor allem bei Dauerkonsum zu einer erheblichen Verkürzung der Lebenserwartung, wie verschiedene wissenschaftliche Studien belegen.
Die BRD hat am 1. Okt. 1990 die UN-Antifolterkonvention ratifiziert. Dort ist in Artikel 1 der Begriff Folter wie folgt definiert:
jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.
Die zuständige Kontrollbehörde, das Baden-Württembergische Sozialministerium wurde von diesem Vorfall informiert, schreitet aber nicht ein. “Ein im Wege der Rechts- und Fachaufsicht zu beanstandendes Fehlverhalten liegt somit nicht vor”, so das Ministerium. Solch ein Verhalten sind Menschenrechtsorganisationen allerdings mittlerweile vom Baden-Württemberger Sozialministerium gewohnt. Auch nach dem im Oktober 2011 das Bundesverfassungsgericht §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt und somit der Psychiatrie die Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung entzogen hat, wurde in Baden-Württemberger Psychiatrien unter Duldung des Sozialministeriums weiter zwangsbehandelt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg hat mehrere solcher Fälle dokumentiert.
Am 12. Oktober 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes (UBG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der Psychiatrie in Baden-Württemberg die rechtliche Grundlage für Zwangsbehandlung entzogen. Dieser Zustand dauerte über ein Jahr an, ohne daß irgendwelche nennenswerten Zwischenfällen bekannt wurden. Im Gegenteil: Dr. Martin Zinkler, Chefarzt der Heidenheimer Psychiatrie berichtete sogar, daß sich die Situation auf den Stationen ohne Anwendung von Zwangsmedikation positiv entwickelt hätte. Diesbezüglich schrieb Zinkler auch der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen offenen Brief.
Am 18.12.2012 gab die Landesregierung bekannt, daß eine Neuregelung zur psychiatrischen Zwangsbehandlung verabschiedet wurde. Zuvor gab es am 14.5.2012 eine Expertenanhörung im Sozialministerium in Stuttgart, bei der unter anderem Dr. Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg sprach. Steinert, ein Verfechter psychiatrischer Zwangsbehandlung argumentierte, ohne psychiatrische Zwangsbehandlung sei soziale Integration nicht möglich. Das Sozialministerium Baden-Württemberg argumentiert ähnlich: Betroffenen soll durch die Behandlung ermöglicht werden, in Zukunft ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu führen. Wie das in der Praxis aussieht, ist bekannt: Psychiatriebetroffene vegetieren oft entrechtet im dauersedierten Zustand zwischen Behindertenwerkstätten und Wohnheimen vor sich hin.
Kritische Psychiatrieerfahrene wurden bei dieser Anhörung nicht angehört. Sie demonstrierten statt dessen vor dem Gebäude in der Schellingstraße. Zu Wort kamen seitens der Betroffenen nur Vertreter des Landesverbands Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg. Dieser Verband hatte sich von seinem Dachverband abgespalten und vertritt die Auffassung, daß eine Psychiatrie ohne Zwang und Gewalt nicht vorstellbar sei. Solche vermeintlichen Betroffenenvertreter wurden dann auch gerne von der Politik als Feigenblattfunktion benutzt, um vorzutäuschen, man habe alle Beteiligten zu Wort kommen lassen. “Partizipation” und “mehr Demokratie wagen” nennt es Sozialministerin Katrin Altpeter in orwellscher Doppelsprech-Manier, wenn sie nur von vorne herein meinungskonforme Vertreter an politischen Entscheidungsprozeßen teilhaben lässt und alle anderen davon ausschließt.
Die Neuregelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung im Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz wurde vor allem von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und dem Abgeordneten Manfred Lucha (Grüne) vorangetrieben. Lucha ist selbst Leiter einer sozialpsychiatrischen Einrichtung. Er hatte nach dem Regierungswechsel im Landtag durchgesetzt, daß die von der CDU-Vorgängerregierung vorgenommene Kürzung der Fördergelder für diesen Bereich rückgängig gemacht wurden.
Daß psychiatrische Sondergesetze nicht dem Wohl der Betroffenen dienen, wie gerne immer wieder behauptet wird, zeigte sich auch an den zahlreichen Protestaktionen von Psychiatrieerfahrenenverbänden gegen psychiatrische Zwangsbehandlung. Unter anderem wurde in Emmendingen, Wiesloch und Lörrach gegen die Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung demonstriert. Psychiatrieerfahrene, die selbst Zwangsbehandlung erlebt haben, bezeichnen diese oft als Folter. Deshalb kämpfen Psychiatrieerfahrenenverbände wie der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) sein Jahren gegen psychiatrische Zwangsbehandlung und für die Abschaffung aller psychiatrischer Sondergesetze.
Bei psychiatrischen Zwangsbehandlungen werden meistens sogenannte Neuroleptika – psychiatrische Drogen, die oft irreversible körperliche und psychische Dauerschäden zur Folge haben, zwangsweise verabreicht. Die Psychiatrieerfahrenenverbände verweisen auf Studien, die besagen, daß solche Drogen, vor allem bei Dauerkonsum, die Lebenserwartung um bis zu 32 Jahre verkürzen. Viele Betroffene begehen wegen den oft unerträglichen Folgen solcher psychiatrischen Behandlungen, wie z.B. unheilbare, entstellende Bewegungsstörungen (sogenannte Dyskinesien), ständige innere Unruhe mit Bewegungsdrang (Akathisie, auch Sitzunruhe genannt), Parkinson (Schüttellähmung), seelisch-geistiger Abstumpfung, Verringerung der kognitiven Fähigkeiten usw. Suizid. Diesbezüglich erscheint es absurd, wenn die Landesregierung behauptet, psychiatrische Zwangsbehandlung sei notwendig, um Gefahr für Leben oder Gesundheit abzuwenden.
Daß das Outcome ohne psychiatrische Behandlung auch besser sein kann, als mit, kann man nicht nur an Psychiatrieerfahrenen sehen, die sich vom psychiatrischen System abgewendet haben. Auch kritische Psychiater wie Dr. Volkmar Aderhold warnen vor zu schnellem Einsatz von Neuroleptika und zitieren dabei zahlreiche wissenschaftliche Studien zu diesem Thema.
Den Baden-Württemberger Abgeordneten scheint dies alles egal zu sein. Statt sich wirklich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen, bedienen sie lieber die Interessen der Psychiatrielobby und nehmen dabei billigend in Kauf, daß Menschen entrechtet und durch psychiatrische Zwangsbehandlung schwer geschädigt werden. Abgesehen davon, daß dies unter menschenrechtlichen Aspekten höchst bedenklich ist, entsteht durch dieses unheilvolle Zusammenspiel von Psychiatrie und Politik auch ein beträchtlicher, volkswirtschaftlicher Schaden. Zweifelhafte, psychiatrische Zwangsbehandlungen werden von den Krankenkassen finanziert. Durch psychiatrische Zwangsbehandlung dauerhaft geschädigte Menschen sind oft nicht mehr arbeitsfähig und müssen vom Sozialsystem versorgt werden. Die Lobbyarbeit der Psychiatrie hat auch bewirkt, daß Mittel aus der Staatskasse mittels Fördergelder an das psychiatrische Versorgungssystem fließen. Ob dies den Betroffenen zu gute kommt, darf bezweifelt werden.
Psychiatriekritiker wie der kürzlich verstorbene Dr. Thomas Szasz sehen in psychiatrischen Zwangsmaßnahmen auch keine medizinische Behandlung im eigentlichen Sinne, sondern eine grausame Form von sozialer Kontrolle. Unerwünschtes Verhalten würde erst pathologisiert und dann sanktioniert. Psychiatrische Diagnosen sind stets subjektive Werturteile. Objektive Tests, ob jemand psychisch krank ist oder nicht, gibt es nicht. Auch die von der Psychiatrie behaupteten biologischen Ursachen psychiatrischer Krankheiten sind bei Untersuchungen nie nachweisbar. Zeigt jemand keine Symptome einer ihm unterstellten psychischen Krankheit, behaupten Psychiater gerne, der Proband würde “dissimulieren” – also seine angebliche Krankheit wegsimulieren.
Somit kann jeder – und nicht nur die vermeintlich Irren – in die Mühlen der Psychiatrie geraten. Psychiatrische Krankheitsbilder, wie z.B. der Diagnoseschlüssel ICD 10 F99, hinter dem sich die “Psychische Störung ohne nähere Angabe” verbirgt, laden gerade zu dazu ein, willkürlich alles und jeden zu pathologisieren. Wegen solcher Diagnosen soll in Baden-Württemberg zukünftig zwangsbehandelt werden dürfen – vor allem dann, wenn der vermeintliche Patient nicht krankheitseinsichtig ist.
Rechtsexperten gehen davon aus, daß es nicht lange dauern wird, bis auch gegen diese Neuregelung der Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg Verfassungsbeschwerde eingereicht wird.
Auf Bundesebene wird derweil gerade um psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht gerungen. Der BGH urteilte im Sommer 2012, daß es keine rechtliche Grundlage für Zwangsbehandlung auf Basis von Betreuungsrecht gibt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener demonstrierte am 20.10.2012 in Lörrach gegen psychiatrische Zwangsbehandlung. Anlaß war der Besuch des Baden-Württemberger Justizministers Rainer Stickelberger (SPD) auf der Feier zum 20 jährigen Jubiläum SKM.
Am 23.3.2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Psychiatrische Zwangsbehandlung würde Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzen. Oktober 2011 erklärte es auch §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig. Auf Grund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sah der Bundesgerichtshof auch keine Rechtsgrundlage mehr für psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht.
Dem zum Trotz hat Stickelberger mehrfach eine gesetzliche Regelung zur psychiatrischen Zwangsbehandlung gefordert.
Psychiatrieerfahrene von der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg werfen Herrn Stickelberger vor, die Ansichten von Psychiatern, wie z.B. Herrn Peter Falkai von der DGPPN ungeprüft zu übernehmen.
Stickelberger versuchte, so gut es ging, den Protest zu ignorieren, was ihm aber nur bedingt gelang, da sich die Protestierenden mit Hilfe einer mobilen Beschallungsanlage Gehör verschafften.
Radio Dreyeckland kündigt die Demonstration gegen die Forderung des Baden-Württemberger Justizministers Rainer Stickelberger nach Gesetzen für psychiatrische Zwangsbehandlung am 20.10.2012 in Lörrach an. Mirko Olostiak erläutert die Hintergründe und warum die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg, genauso wie deren Dachverband, der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) eine gewaltfreie Psychiatrie fordert.
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Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener ruft anlässlich des Besuchs des Baden-Württemberger Justizministers Rainer Stickelberger auf dem Feste 20 Jahre SKM zu einer Demonstration auf. Stickelberger hat mehrfach die Wiedereinführung der Zwangsbehandlung nach § 1906 BGB gefordert.
Am 23.3.2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Psychiatrische Zwangsbehandlung würde Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzen. Oktober 2011 erklärte es auch §8 des Baden-Württemberger Unterbringungsgesetzes für verfassungswidrig und nichtig. Auf Grund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sah der Bundesgerichtshof auch keine Rechtsgrundlage mehr für psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht.
Psychiatrieerfahrenenverbände wie der Bundesverband Psychiatrieerfahrene (BPE), zu der auch die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg gehört, oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) kämpfen seit Jahren für ein Verbot psychiatrischer Zwangsbehandlung und die Abschaffung psychiatrischer Sondergesetze.
Psychiatriekritiker wie der kürzlich verstorbene Thomas Szasz sehen in der Zwangspsychiatrie ein Sanktionierungssystem für unerwünschtes Verhalten außerhalb der Strafjustiz, welches sich als medizinische Disziplin tarnt. Sie weisen darauf hin, daß sogenannte psychische Krankheiten nie objektiv messbar und damit stets subjektive Werturteile sind.
Auf Grund solcher subjektiven Werturteile wurden in der BRD jahrelang Menschen eingesperrt, entrechtet und mit psychiatrischen Drogen zwangsbehandelt, die oft irreversible körperliche und psychische Dauerschäden verursachen. Viele Betroffene bezeichnen dies als Folter.
Die Demonstration findet am 20.10.2012 von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
in Lörrach, Haagener Str. 95 vor dem katholischen Gemeindehaus St.Peter statt.