“Koo Koo” – Magazin gegen Zwangspsychiatrie: Caring and Killing – Nursing and Psychiatric Practice in Germany, 1931 – –1943

Radio Deyeckland 102.3 mhz

Thomas Foth: Caring and Killing Nursing and Psychiatric Practice in Germany, 1931–1943Diesmal mit Ausschnitten aus einem Gespräch mit Thomas Foth, Autor des kürzlich erschienen Buches “Caring and Killing – Nursing and Psychiatric Practice in Germany, 1931 – –1943″.

Thomas Foth hat sich in seinem Buch mit der Rolle der Pflege bei der Ermordung von Psychiatrie-Patienten auseinandergesetzt.

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Mehr Informationen zum Thema:

RDL: “Koo Koo” – Magazin gegen Zwangspsychiatrie (Sendung vom 19. März 2013)

Thomas Foth: Caring and Killing – Nursing and Psychiatric Practice in Germany, 1931–1943

Zwangspsychiatrie.de: Tödliche Psychiatrie – Auch nach dem NS-Faschismus wurden Kranke ermordet

Alice Halmi: Kontinuitäten der (Zwangs-)Psychiatrie. Eine kritische Betrachtung

Dr. Volkmar Aderhold über Mortalität durch Neuroleptika

Geschichte wiederholt sich

Die menschenverachtende Ideologie der Psychiatrie

Geschichte wiederholt sich

Am 1. Januar 1934 in Kraft trat das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft. Damit wurde im nationalsozialistischen Deutschen Reich das Gedankengut von Eugenikern und Psychiatern, die sogenannte Rassenhygiene umgesetzt. Mit diesem Gesetz wurde die rechtliche Grundlage zur zwangsweisen Sterilisierung von als geisteskrank diagnostizierten Menschen geschaffen. Seinen Höhepunkt erreichte das Euthanasie-Programm der Nationalsozialisten dann mit der Aktion T4, bei der 70.000 Menschen ermordet wurden.

Gesetz zur Verhinderung erbkranken NachwuchsesDie Nationalsozialisten wurden auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt, nicht aber die menschenverachtende Ideologie von Eugenikern und Psychiatern, die damals zu Zwangssterilisationen und Tötungen geführt hat. Obwohl diese Ideologie faschistoide Züge aufweist, war sie keine Erfindung der Nationalsozialisten. Lobbyarbeit der Eugenik-Bewegung hatte bereits 1896 im US-Bundesstaat Connecticut zu einem gesetzlichen Heiratsverbot für „Epileptiker, Schwachsinnige und Geistesschwache“ geführt. Später wurde es mit Zwangssterilisationen verbunden. Wer Eugenik und Psychiatrie fälschlicherweise mit Nazi-Ideologie gleichsetzt, der gerät in Gefahr zu übersehen, daß die selben Mechanismen, die damals zu entsprechenden Gesetzen geführt haben, heute immernoch greifen. So wie Psychiater und Eugeniker damals mit ihrer Lobbyarbeit Politiker dazu gebracht haben, für sie maßgeschneiderte Gesetze zu erlassen, so versuchen sie dies heutzutage immernoch. Ob gerade Nationalsozialisten, Kommunisten oder lupenreine Demokraten an der Macht sind, spielt dabei keine entscheidende Rolle.

Auch nach 1945 erhielt die Psychiatrie in Deutschland mittels diverser psychiatrischer Sondergesetze umfangreiche Privilegien, die sie dazu ermächtigte, an Menschen auch gegen deren Willen ihre zweifelhaften Behandlungsbethoden durchzuführen. Dabei kamen vor allem sogenannte Neuroleptika – psychiatrische Drogen, die oft irreversible körperliche und psychische Schäden verursachen – zum Einsatz. Auch Elektroschock als Therapie ist immernoch weit verbreitet. Sogar die Zwangssterilisation hat mit BGB §1905 im Bundesdeutschen Recht überlebt.

2011 dann ein Lichtblick: Am 23.3.2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem bahnbrechenden Urteil psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Psychiatrische Zwangsbehandlung sei mit dem in Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar. In Folge dieses Urteils kassierte das Bundesverfassungsgericht auch die entsprechenden Paragraphen der Unterbringungsgesetze der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Auch der Bundesgerichtshof änderte seine Rechtssprechung. Die Richter am BGH urteilten im Sommer 2012, daß psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht keine rechtliche Grundlage habe.

Durch diese neue Rechtssprechung sahen Psychiater die Grundlage ihrer Arbeit bedroht. Deshalb machte die organisierte deutsche Psychiatrie, allen voran Peter Falkai von der DGPPN mächtig Druck. In Zeitungen und im Internet forderte Falkai neue gesetzliche Regelungen, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren sollen. Tilman Steinert vom ZfP Südwürttemberg verkündete in Ausgabe 2/2012 der Psychosozialen Umschau sogar, er wolle unter Berufung auf das Bundesseuchengesetz Menschen zwangsbehandeln, die er für psychisch krank hält.

Demonstration gegen die Politik von Sozialministerin Katrin Altpeter beim Landesparteitag der SPD in Wiesloch am 29.9.2012Psychiater behaupten immer wieder, Zwangsbehandlung geschehe zum Wohl der Betroffenen. Aber die Betroffenen sehen das oft anders. Sie bezeichnen psychiatrische Zwangsbehandlung nicht selten als Folter. In Psychiatrieerfahrenenverbänden, wie dem Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener (die BPE) haben sich Betroffene organisiert, um sich politisch gegen Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie zu wehren. Die Verbände fordern die Abschaffung psychiatrischer Zwangsbehandlung. Durch Gespräche mit Politikern, Medienarbeit, Flugblattaktionen und Demonstrationen machen sie gemeinsam auf ihr Anliegen aufmerksam. In einer Presseerklärung des BPE zum Urteil des Bundesgerichtshofs heißt es: “Wir werden uns in den kommenden Monaten mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber diese Zustände nicht durch ein neues Gesetz legalisiert.”

Außenstehende mögen sich vielleicht fragen, ob es nicht unvernünftig sei, eine medizinische Behandlung abzulehnen. Dabei sind sich viele nicht im klaren darüber, daß es sich bei sogenannten psychischen Krankheiten nicht um Krankheiten im eigentlichen Sinne handelt. Vielmehr sind sie soziale Konstrukte, um unerwünschtes Verhalten zu pathologisieren und zu sanktionieren. Für sogenannte psychische Krankheiten gibt es keine objektiven Tests. Wer psychisch Krank ist und wer nicht, liegt alleine im subjektiven Ermessen von Psychiatern. Und zeigt ein Proband nicht die Symtome der psychischen Krankheit, die man ihm unterstellt, so behaupten Psychiater gerne, der vermeintliche Patient würde dissimulieren, also seine angebliche Krankheit wegsimulieren. Damit ist ausnahmslos jeder potentielles Opfer psychiatrischer Übergriffe. Wer in die Mühlen der Psychiatrie gerät und behauptet, er sei gesund, dem wird “Krankheitsuneinsichtigkeit” unterstellt. Lehnt jemand psychiatrische Behandlung ab, so nennen dies Psychiater “einwilligungsunfähig” und wenden Zwang und Gewalt an. Erleidet jemand in Folge von zweifelhaften, psychiatrischen Behandlungsmethoden wirklich körperliche und psychische Schäden, dann deuten dies Psychiater gerne als ein “Symptom der psychischen Grunderkrankung” um. Im Jargon heißt es dann, die Krankheit habe sich “somatisiert”.

Aktuell wird auf Bundesebene um ein Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht gerungen. Während Psychiater möglichst schnell ein solches Gesetz wollen, wird dies von Psychiatrieerfahrenenverbänden strikt abgelehnt.

Zunächst sollte im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht im Eilverfahren vom Bundestag abgenickt werden. Neben den Psychiatrieerfahrenenverbänden meldete auch die Opposition – allen voran die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Bunge Protest an. Dies hat jetzt immerhin dazu geführt, daß es zu einer öffentlichen Anhörung kam. Berichten zur Folge kam es dabei zu tumultartigen Szenen, als von den Betroffenenverbänden nur ein Redner zugelassen wurde und vom Bundestag offiziel akkreditierten Journalisten verboten wurde, Bild- und Tonaufnahmen zu machen.

Nach dieser Anhörung meldete auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erhebliche Bedenken zu dem Gesetzentwurf an. Die Monitoring-Stelle empfiehlt, den Gesetzesentwurf in der geänderten Fassung vom 7. Dezember 2012 abzulehnen und zu entscheiden, dem Thema Menschenrechte und Psychiatrie durch einen intensiven parlamentarischer Prozess mehr politische Aufmerksamkeit zu geben.

Mehr Informationen zum Thema:

Psychiatrienogo: Eklat bei der Anhörung zur Zwangsbehandlung

Readers Edition: Geheime Anhörung im Bundestag

Pflasterritzenflora: Grauzone

neuroethik.org: Again, Zwangsbehandlung

Spiegel Online: Zwangsbehandlung – Politiker übergehen die Betroffenen

Der Tagesspiegel: Wenn die Einwilligung fehlt

TAZ: Traumatisierte Paranoide

Telepolis: Zwangsbehandlung durch die Hintertür?

RDL: Bundestag berät über umstrittene Zwangsbehandlung

Deutscher Bundestag: Experten für Zwangsbehandlungen als “Ultima Ratio”

Deutsches Institut für Menschenrechte: Intensiver parlamentarischer Prozess zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie notwendig

Pressemitteilung der Linksfraktion: Zwangsbehandlung – Hau-Ruck durch Ruck-Zuck ersetzen, macht nichts besser

Demonstration gegen psychiatrische Zwangsbehandlung in Lörrach

Erna Kronshage Gedenkblog

Alice Halmi: Kontinuitäten der (Zwangs-)Psychiatrie. Eine kritische Betrachtung

Aufruf zum 17ten T4 Umzug am Remembrance & Resistance Tag

T4 Umzug

Auch dieses Jahr ruften Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V., Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg. e.V., Irren-Offensive e.V., Werner-Fuss-Zentrum und die Polish IAAPA Section am Remembrance & Resistance Tag wieder zum T4 Umzug in Berlin auf. Treffpunkt ist Tiergartenstr. 4 am Montag, 2.5.2011 um 14 Uhr. Der Umzug führt zur Geschäftsstelle der DGPPN in der Reinhardtstraße 14 in Berlin Mitte.

Im Rahmen der Aktion T4 wurden von 1940-1941 mehr als 100000 Psychiatrie-Insassen getötet. Leider wurde die menschenverachtende Ideologie, die dazu geführt hat, nicht zusammen mit den Nationalsozialisten auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt.

Das diesjährige Motto des Umzugs ist “Trauer der DGPPN – ekelerregend”.
Damit nehmen die Veranstalter Bezug auf die kürzlich von der DGPPN öffentlich bekundete “Entschuldigung” für die systematischen Massenmorde, Zwangssterilisationen und psychiatrischen Zwangsbehandlungen während der NS-Zeit.

Mehr Informationen zum Thema unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4
http://www.freedom-of-thought.de/may2/#deutsch
http://www.meinungsverbrechen.de/?p=70

Psychiater und Reue

Im November 2010 ist etwas passiert, was bislang kein Mensch für möglich gehalten hat.  Die Welt wurde Zeuge, wie Psychiater sich für etwas entschuldigt haben. Bisher war diese Zunft ja dafür bekannt, daß zu ihrem Berufsbild ein Verhalten, welches in ihrem eigenen Jargon als “Antisoziale Persönlichkeitsstörung” bezeichnet wird, obligatorisch dazugehört. Laut psychiatrischer Lehrmeinung zeichnet sich die Persönlichkeitsstruktur solcher Menschen vor allem durch mangelndes Einfühlungsvermögen und Unfähigkeit zur Reue aus. Ferner definieren die psychiatrischen Lehrbücher einen Subtypus, den sie als “Instrumentell-dissoziales Verhalten” bezeichnen. Dieser zeichne sich vor allem durch Fixierung auf auf Geld, materielle Werte sowie Macht aus. Die Personen hätten keinen Leidensdruck, sondern ein übersteigertes Selbstvertrauen und Machtgefühl, und daher keine Veränderungsbereitschaft. Also all diejenigen Persönlichkeitsmerkmale, die wir nur allzugut von Psychiatern selbst kennen.

Gesetz zur Verhinderung erbkranken NachwuchsesUm was ging es bei dieser Entschuldigung? Es ging um die Verbrechen der Psychiatrie während der NS-Zeit. In dieser Zeit wurden nicht nur tausende als angeblich “psychisch krank” abgestempelte Menschen auf Anordnung von Psychiatern umgebracht, sondern es wurden auch viele zwangsweise sterilisiert oder auf andere Weise verstümmelt. Die Psychiatrie und Eugenik propagierte solche Maßnahmen zwar schon lange vor der NS-Zeit, doch erst mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten kamen Politiker an die Macht, die bereit waren, für diese Lobbygruppen maßgeschneiderte Gesetze, wie z.B. das “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” von 1933 zu machen und durchzusetzen.

Mit dieser Entschuldigung hat sich die Psychiatrie lange Zeit gelassen. Seit Ende der NS-Zeit sind zu diesem Zeitpunkt bereits 65 Jahre vergangen. Naturgemäß hat sich so durch Aussitzen das Problem für die deutsche Psychiatrie weitgehend biologisch gelöst. Es gibt nur noch wenige Opfer von damals, die heute noch leben, wie z.B. Dorothea Buck. Doch auch sie wurde bis zum heutigen Tag nicht als Opfer des NS-Systems anerkannt und entsprechend entschädigt.

Gedenkstein auf dem Gelände der Universitätsklinik HeidelbergEs gab zwar in der Vergangenheit schon verschiedene, zaghafte Ansätze, durch Mahnmale, wie die Aktion der Wanderausstellung “das Denkmal der grauen Busse” zur Erinnerung an die Opfer der “Aktion T4″ oder diverser Gedenksteine und ähnlichem auf dem Gelände der damaligen Tatorte, wie z.B. der Universitätsklinik Heidelberg, der Opfer zu gedenken und die Erinnerung an die Untaten während der NS-Zeit wachzuhalten. Aber welch ein Hohn mag es für die Überlebenden sein, die nicht nur nicht entschädigt worden sind, sondern bis heute auch nicht rehabilitiert wurden und noch immer der mit Stigmatisierung als “psychisch krank” und “erbkrank” abgestempelt zu sein, zu kämpfen haben? Selbst Verwandte von Opfern der damaligen Mord- und Verstümmelungsaktionen haben heute teilweise immernoch Angst, selbst als “erblich bedingt Geisteskrank” abgestempelt zu werden, denn in der Ideologie der Psychiatrie haben sich bestimmte Glaubensgrundsätze wie z.B. der Glaube an die Existenz erblich bedingter Geisteskrankheiten gehalten, obwol dafür keinerlei wissenschaftliche Beweise existieren. Leider ist auch in weiten Teilen der Bevölkerung dank massiver Propaganda der Psychiatrie dieser pseudowissenschaftliche Irrglauben fest verankert.

Zwar gab es durch die Todesurteile gegen einige Täter in den Nürnberger Ärzteprozessen ein Stück weit Gerechtigkeit, doch leider machten auch einige Täter von damals in der Bundesrepublik Deutschland weiter Karriere als Psychiater. Auch die Tradition des unheilvollen Zusammenspiels zwischen Psychiatrie, Pharmaindustrie, Politik und Justiz wurde fortgeführt. Oft ist diesbezüglich in Anlehnung an den durch den ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten Dwight D. Eisenhower  populär gewordenen Begriff des Militärisch-Industriellen Komplexes vom Pharma-Industriellen Komplex die Rede. Zwar gab es nach 1945 keine offensichtlichen Massentötungen von als “psychisch krank” abgestempelten Menschen mehr, doch die systematischen Menschenrechtsverletzungen in Form von Entrechtung durch psychiatrische Sondergesetze (den sogenannten PsychKGs), Freiheitsberaubung und Zwangsbehandlung mit persönlichkeitszerstörenden Psychopharmaka und Elektroschock als “Therapie” auf Grund von pseudowissenschaftlichen Krankheitsbildern und Diagnosen geht bis zum heutigen Tage weiter. Auch heute kommen in Deutschland immernoch zahlreiche Menschen als Folge psychiatrischer “Behandlung” ums Leben oder erleiden schwere körperliche und psychische Dauerschäden davon. Dauerkonsumenten von psychiatrischen Drogen haben laut Studien eine bis zu 25 Jahre niedrigere Lebenserwartung als die Durchschnittsbevölkerung.

Daß die deutsche Psychiatrie weitgehend unbehelligt so agieren kann, liegt daran, daß der deutsche Staat nichts unternimmt, um diese Verbrechen zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die deutsche Strafverfolgungsbehörden drücken regelmäßig beide Augen zu und weigern sich, gegen Psychiater wegen Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu ermitteln. Das Psychiatrieopfer Vera Stein musste, nachdem sie alle deutschen Gerichtsinstanzen durch hatte, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, welches dann die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen verurteil hat. Aber die Psychiater, die die Frau jahrelang eingesperrt und mißhandelt haben, sind bis heute auf freiem Fuß. Solche Fälle sind leider kein Einzelfall. In Deutschland werden jährlich etwa 200000 Menschen in psychiatrische Anstalten zwangseingewiesen. Und der deutsche Staat macht sich dabei durch Polizeibeamte und Richter, die sogenannte “Unterbringungsverfahren” abnicken, zum Komplizen.

Auf Grund dieser Umstände mußte auch der Münchener Teppichhändler Eberhard Herrmann ins Ausland flüchten, um einer Zwangseinweisung zu entgehen, nachdem in der Psychiater Hans-Jürgen Möller von der LMU München ohne in vorher persönlich zu untersuchen, per fremdanamnetischer Ferndiagnose für verrückt erklärt hatte. Nach jahrelangem Rechtsstreit wurde Möller zwar zu 15000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, darf aber bis zum heutigen Tage als Direktor der Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität München weiterarbeiten. Auf die Idee, sich bei Herrn Herrmann zu entschuldigen, kam er bis heute nicht. Keine Spur von Reue. Möller ist aber nicht irgendwer. Er ist unter anderem Vorsitzender der Sektion Pharmakopsychiatrie der “World Psychiatry Association” (WPA), Vorstandsmitglied des “European College of Neuropsychopharmacology” (ECNP) und Vorsitzender der “Hirnliga”. Das Beispiel des Psychiaters Möller ist typisch für die gewissenlose Denk- und Arbeitsweise von vielen führenden Köpfen der Psychiatrie.

Iris HauthDoch Möller ist mit dieser Einstellung nicht alleine. Auch seine Kollegin Dr. med. Iris Hauth, Leitende Chefärztin des St. Joseph-Krankenhauses Berlin-Weißensee und Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zeigte sich gänzlich unberührt, als sie von Fernsehreportern des Senders 3Sat auf Verfehlungen angesprochen wurde. In der Sendereihe “Kulturzeit” berichtete Frau Gisela Z., wie sie in der Einrichtung von Frau Hauth mit Drogen vollgepumpt wurde, bis sie durch davon verursachten Bewegungsstörungen nicht mehr reden konnte. Aber Frau Hauth zeigt keine Reue, sondern versucht zu rationalisieren. Die Zwangseinweisung von Frau Gisela Z. sei “ein Ausdruck von Humanität” gewesen, so Hauth im Interview. Wir erinnern uns: Auch die Psychiater der NS-Zeit beriefen sich bei ihren Mordaktionen auf Humanität.

Daß die deutsche Psychiatrie nichts aus der Geschichte gelernt hat, zeigt sich auch darin, daß bis zum heutigen Tage die Kraepelin-Medaille für “herausragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Psychiatrie oder der zugehörigen Grundlagenforschung” von der “Stiftung Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie” verliehen wird. Emil Kraepelin war nicht nur der Erfinder des Krankheitsbilds “Dementia Praecox” (“vorzeitige Verblödung”), dem, was heute unter dem Begriff “Schizophrenie” bekannt ist, sondern auch ein Vordenker der Rassenhygiene. So plädierte er unter anderem für “Ein rücksichtsloses Eingreifen gegen die erbliche Minderwertigkeit, das Unschädlichmachen der psychopathisch Entarteten mit Einschluss der Sterilisierung”.

So lange die Psychiatrie durch ihre führenden Köpfe Zwang und Gewalt auf Grundlage einer menschenverachtenden, pseudowissenschaftlichen Ideologie propagiert und in der täglichen Praxis umsetzt, bleibt deren Entschuldigung für die Gräultaten in der NS-Zeit ein unglaubwürdiges, scheinheiliges  Lippenbekenntnis. Pure Heuchelei. Wann entschädigt sie die wenigen Überlebenden von damals? Und was ist mit den Opfern der Psychiatrie von heute?

Mehr Informationen zum Thema:

Deutsches Ärzteblatt: Das Bußritual der Psychiater

Focus: Wie können Psychiater ihre Patienten töten?

Das Denkmal der grauen Busse

Erna Kronshage Gedenkblog

Wer Täter ehrt, mordet noch einmal

Kontinuität der Zwangspsychiatrie

3Sat Kulturzeit: Endstation Klapse

Dokumentarfilm “Mengeles Erben”

Psychiatrie – Eine Pseudowissenschaft?

Wußten Sie, daß es für kein einziges psychiatrisches Krankheitsbild objektive Tests gibt? Für die sogenannte „Schizophrenie“ hat die Psychiatrie die „Dopaminhypothese“ aufgestellt, die annimmt, daß für dieses „Krankheitsbild“ ein Überschuß am Botenstoff Dopamin im Gehirn verantwortlich wäre. Bis zum heutigen Tag hat das noch kein Wissenschaftler nachgewiesen. Ebenso verbreitet die Psychiatrie bis heute die Meinung, daß sogenannte „psychiatrische Krankheiten“ etwas mit erblich bedingten Gendefekten zu tun hätten. Im 21. Jahrhundert kennen wir sowohl die Semantik des genetischen Codes, als auch das vollständige menschliche Genom. Wir haben Supercomputer, die genetischen Code analysieren und Proteinfaltung berechnen können. Ebenso existieren automatisierte Schnelltests, mit denen man eventuelle Erbkrankheiten nachweisen kann. Trotzdem ist es noch niemanden bis zum heutigen Tag gelungen, irgendwelche Gene zu bestimmen, die für angebliche „psychische Krankheiten“ verantwortlich sein sollen. Auch sogenannte bildgebenden Verfahren, wie z.B. Magnetresonanztomographie, mit denen man Bilder vom Körperinneren machen kann, können keine „psychischen Krankheiten“ zeigen. Genau so wenig kann man diese in Blutbildern oder durch Messung der Gehirnströme nachweisen.

Ob jemand eine angebliche „psychische Krankheit“ hat, oder nicht, hängt also nur von der subjektiven Beurteilung eines Psychiaters ab. Diese Beurteilung ist aber unter anderem von sogenannter „Fremdanamnese“ abhängig. Das bedeutet, daß Dritte über den Probanden Dinge behaupten, die dann einfach so als gegeben in sogenannte „Gutachten“ einfließen, ohne daß diese weiter überprüft werden. Das kann dann beispielsweise dazu führen, daß jemand als „schizophren“ abgestempelt und zwangsbehandelt wird, nur weil mißliebige Angehörige das so wollen. In der psychiatrischen Anamnese gilt auch der Grundsatz, daß wenn ein Proband keine Zeichen einer „psychiatrischen Krankheit“ zeigt, dies als „Beweis“ dafür gewertet wird, daß dieser eine „psychiatrische Krankheit“ haben muß, weil „psychisch Kranke“ ja laut psychiatrischer Lehrmeinung diese Symptome „dissimulieren“ (wegsimulieren). So argumentierte jedenfalls der Psychiater Prof. Dr. Johannes Schröder von der Universitätsklinik Heidelberg im Rahmen eines aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart. Somit ist es also für die psychiatrische Beurteilung irrelevant, ob jemand irgendwelche Symptome zeigt oder nicht.

Daß Psychiatrie weniger etwas mit Medizin zu tun hat, sondern vielmehr ein Mittel der sozialen Kontrolle ist, zeigt sich auch darin, wie sich „psychiatrische Krankheitsbilder“ im Laufe der Zeit ändern und sich den veränderten gesellschaftlichen Umständen anpassen. So galt bis in die 1970er Jahre Homosexualität als „psychiatrische Krankheit“ und wurde dementsprechend auch zwangsweise „behandelt“. Ein berühmter Fall ist der Mathematiker Alan Turing, der sich wegen den Folgen dieser „Behandlung“ das Leben nahm. Heute ist Homosexualität nicht mehr als „psychiatrische Krankheit“ im DSM – der Bibel der Psychiatrie – definiert. Somit hört eine „psychiatrische Krankheit“ einfach nur deshalb auf zu existieren, weil die Definition eines bestimmten Verhaltens als „Krankheit“ aus den psychiatrischen Lehrbüchern gestrichen wurde. Gleichzeitig kamen seit dem aber viele neue „psychiatrische Krankheiten“, wie z.B. ADHS hinzu. In Berührung mit der Psychiatrie geraten Menschen meistens deshalb, weil sie auf irgend eine Art anecken. Diese Erfahrung hat beispielsweise auch der ehemalige Frankfurter Steuerfahnder Rudolf Schmenger gemacht. Ihm und seinen Kollegen wurde eine „querulatorische Störung“ attestiert, weil sie erfolgreich gegen Großbanken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelten.

Wußten Sie auch, daß eine psychiatrische Diagnose dazu führen kann, daß Sie sämtliche im Grundgesetz und in völkerrechtlich bindenden Verträgen garantierten Rechte verlieren? Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in Artikel 2, Absatz 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Dieses Recht wird flächendeckend in psychiatrischen Einrichtungen, wie z.B. den sogenannten „Landeskrankenhäusern“ mißachtet. Menschen, die dort eingesperrt sind, werden unter Androhung von Gewalt gezwungen, psychiatrische Drogen einzunehmen, die zu massiven körperlichen und psychischen Dauerschäden führen. Diese Drogen verändern den Hirnstoffwechsel nachhaltig, führen zu Neurodegeneration (dem Abbau von Nervenzellen), Dyskinesien (entstellende Bewegungsstörungen), Parkinson (die sogenannte „Schüttellähmung“), Akathisie (quälendem Bewegungsdrang) und vielem mehr. In der psychiatrischen Fachliteratur werden diese Folgen ausführlich beschrieben. So hat beispielsweise der amerikanische Psychiater Peter Breggin mehrere Bücher zu diesem Thema verfasst. Auch sein deutscher Kollege Dr. Volkmar Aderhold warnt in mehreren Abhandlungen vor den schweren körperlichen und psychischen Folgen von Psychopharmaka-Konsum. Der Münchener Arzt Josef Zehentbauer geht sogar soweit, das Ausmaß diese Schäden mit der Contergan-Katastrophe zu vergleichen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil aus dem Jahre 1981 (OLG Hamm, 3 U 50/81) festgestellt, daß Dopamin-Blocker eine persönlichkeitszerstörende Wirkung haben. Auch das Absetzen von Psychopharmaka ist wegen dem sogenannten Rebound-Effekt nicht einfach.

Die zuständigen Kontrollbehörden für diese „Landeskrankenhäuser“ sind die Ministerien für Arbeit und Soziales der jeweiligen Bundesländer. Diese wissen von den Zuständen in den „Landeskrankenhäusern“, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Über diese Untätigkeit der Kontrollbehörden hat die Diplom-Psychologin Eva Schwenk ein Buch namens „Fehldiagnose Rechtsstaat“ geschrieben, in dem sie exemplarisch zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen in der „Rheinhessen-Fachklinik Alzey“ aufzeigt.

Laut Strafgesetzbuch § 224 Abs. 1 ist das Beibringen von Gift oder anderer, gesundheitsschädlicher Stoffe gefährliche Körperverletzung. Trotzdem werden solche von der Psychiatrie begangene Körperverletzungen in der Regel von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Auch Psychiatrie-Opfer, die auf zivilrechtlichem Wege für Schadensersatz und Schmerzensgeld kämpfen, haben es schwer. So mußte beispielsweise Vera Stein durch alle deutschen Gerichtsinstanzen gehen, ohne daß sie Recht bekommen hat. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihr Recht und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen. Anschließend konnte sie zwar auch in Deutschland eine Entschädigung erstreiten, doch die Psychiater, die sie ohne richterlichen Beschluß jahrelang eingesperrt und gegen ihren Willen zwangsweise mit Neuroleptika „behandelt“ hatten, blieben bis zum heutigen Tag straffrei.

Zu dem wird vielen psychiatrisch Diagnostizierten vom Vormundschaftsgericht ein sogenannter „Betreuer“ zugeordnet. Die sogenannte „Betreuung“ ist aber nur ein Euphemismus für Entmündigung. Der „Betreute“ hat dann unter anderem keinen Zugriff auf sein eigenes Bankkonto mehr, seine Post kann angehalten und geöffnet werden und er darf – als geschäftsunfähig erklärt – keine Verträge mehr abschließen. All dies nur, weil jemandem unterstellt wird, eine „Krankheit“ zu haben, für die es aber keinerlei objektiven Beweise gibt.

Wußten Sie, daß Eugenik-Gesetze gegen sogenannte „psychisch Kranke“ keine Erfindung der Nationalsozialisten waren? Den meisten werden die „Rassenhygienegesetze“ der Nationalsozialisten und die „Aktion T4“ bekannt sein. Aber bereits 1896 wurde im Bundesstaat Connecticut, USA, ein gesetzliches Heiratsverbot für „Epileptiker, Schwachsinnige und Geistesschwache“ erlassen. Später wurde es mit Zwangssterilisationen verbunden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, daß diese Ideologie und darauf basierende Gesetze zusammen mit den Nationalsozialisten auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt worden wäre. Die Opfer von Zwangssterilisation während der Zeit des Nationalsozialismus, wie z.B. die heute 93 jährige Dorothea Buck, wurden bis heute weder als solche anerkannt, noch rehabilitiert. Noch heute findet sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1905 ein entsprechender Gesetzestext, der die Sterilisation von „betreuten“ (entmündigten) Menschen erlaubt.

Diese Entrechtung, Stigmatisierung und Demütigung, sowie die damit verbundene Ausgrenzung, sozialer Abstieg und die von den psychiatrischen „Behandlungsmethoden“ verursachten körperlichen und psychischen Dauerschäden treiben viele Menschen weltweit in den Selbstmord. Die Psychiatrie behauptet, diese Selbstmordgedanken kämen von der „psychiatrischen Krankheit“. Statistiken zeigen aber, daß Menschen, die psychiatrisch „behandelt“ wurden, häufiger den Freitod wählen, als solche, denen diese „Behandlung“ erspart geblieben ist.

Der Flyer als Pdf: Psychiatrie eine Pseudowissenschaft?

Mehr Informationen zum Thema unter:

www.zwangspsychiatrie.de
www.psychiatrieopfer.de
blaue Augen Blog

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