Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Anhörung der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Am 13.2.2012 fand im Baden-Württemberger Landtag in Stuttgart eine Anhörung der Günen unter dem Motto “Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken” statt. Anlaß war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, in dem psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt wurde. Später wurde dann auch das Baden-Württemberger Unterbringungsgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dies machte gesetzliche Neuregelungen notwendig, die nun auf dem Weg sind. Eingeladen hatte MdL Manfred Lucha von den Grünen. Neben zahlreichen Vertretern der Psychiatrie-Branche waren auch zahlreiche Psychiatrieerfahrene anwesend, die sich ebenfalls zum Thema zu Wort meldeten.

Mehr Informationen zum Thema:

Anhörung der Fraktion GRÜNE im Landtag: Anforderungen an ein Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

Etatberatungen im Landtag: Mehr Geld für sozialpsychiatrische Dienste

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011

Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg verfassungswidrig

Dr. Volkmar Aderhold: Mortalität durch Neuroleptika

Die Gewaltfantasien der DGPPN

TAZ: Kriminelle in weißen Kitteln

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Zwangsmedikation bis in den Tod

http://www.zwangspsychiatrie.de

http://www.bpe-online.de

Die Gewaltfantasien der DGPPN

DGPPN - Zwang und GewaltAm 23.3.2011 trat für die deutsche Psychiatrie der Supergau ein: Aufgrund entsprechenden Verfassungsbeschwerden erklärte das Bundesverfassungsgericht psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig. Entsprechend wurden Teile des Massregelvollzugsgesetzes in Rheinland-Pfalz und des Unterbringungsgesetzes in Baden-Württemberg dann im Oktober jeweils sofort für nichtig erklärt. Es gab also noch nie eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung in der BRD. Damit macht sich jeder Psychiater, der jetzt noch zwangsbehandelt der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Mit Schadensersetzforderungen und Klagen von Opfern psychiatrischer Zwangsbehandlung ist zu rechnen.

Jetzt meldet sich die DGPPN, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde mit einer Stellungnahme zu diesem Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Beklagt wird von den Psychiatern die “Rigorosität” des Verbots psychiatrischer Zwangsbehandlung durch das Bundesverfassungsgericht. Damit würden “sinnvolle Hilfsangebote nicht mehr nutzbar” und die “Unterlassen von Hilfeleistungen zur ärztlichen Aufgabe”.

Das Bundesverfassungsgericht hatte scheibar ein Schlupfloch freigelassen, um zu verwischen, es habe erst jertzt nach 62 Jahren Grundgesetz diese Unvereinbarkeit gesehen und damit den Eindruck erweckt, dass psychiatrische Zwangsbehandlung möglicherweise doch noch rechtens gemacht werden könne, so fern eine neue gesetzliche Grungdlage dafür geschaffen würde: Im Falle der sogenannten “Krankheitsuneinsichtigkeit”. Doch die Forderungen der DGPPN gehen noch weiter: Sie fordert eine eindeutige gesetzliche Grundlage für Zwangsbehandlung auch bei einwilligungsfähigen Patienten. Mit anderen Worten: Die DGPPN hätte gerne, daß Psychiater jeden nach eigenem Gutdünken zwangsbehandeln dürfen.

Was bedeutet psychiatrische Zwangsbehandlung? In der Praxis werden meist bewußtseinsverändernde, persönlichkeitszerstörende Drogen, sogenannte Psychopharmaka, vor allem Neuroleptika verabreicht. Diese verändern den Kern der Persönlichkeit, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, haben oft schwere Nebenwirkungen und können zu irreversiblen Dauerschäden, wie Dyskinesien (Bewegungsstörungen), Neurodegeneration, Parkinson und Demenz führen. Opfer psychiatrischer Zwangsbehandlung sind zudem oft schwer traumatisiert. Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah sagte dazu in einem Interview mit der TAZ:

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-MensahOft sind die Betroffenen dann völlig vergiftet – Wracks, die nicht mehr selbstständig lebensfähig sind, wenn sie herauskommen. Viele bekommen auch posttraumatische Belastungsstörungen. Stellen Sie sich vor, dass man Sie regelmäßig fesselt, damit Sie gespritzt werden können! Immer wieder bringen sich Gefangene als Reaktion auf diese Misshandlungen auch einfach um.

Wie willkürlich psychiatrische Diagnosen sind, zeigt auch das Beispiel einer gerichtlichen Anhörung vor dem Landgericht Stuttgart vom April 2009. Der zum psychiatrischen Gutachter bestellte Prof. Dr. Johannes Schröder sagte aus, er halte es für “wahrscheinlich”, daß der Proband eine Psychose gehabt habe, diese aber “dissimuliert” (also “wegsimuliert”) habe.

Sogenannte “psychiatrische Krankheiten” führt die Psychiatrie auf biologische Defekte, wie z.B. Stoffwechselstörungen im Gehirn, Hirnanomalien usw. zurück. In vorliegendem Fall hat der Proband sich auf all diese angeblichen biologischen Defekte untersuchen lassen und die Untersuchungen blieben ohne Befund. Ein paradebeispiel für die Willkür psychiatrischer Diagnosen, die den Psychiatern zur Legitimation von Zwang und Gewalt dienen.

Woher kommt dieser Hang zu Zwang und Gewalt der Psychiater? Bei Wikipedia steht zum Thema “Gewaltfantasien” folgendes: “Gewaltfantasien setzen voraus, dass Aggression und Gewalt als ein sogenanntes kognitives Skript verfügbar sind.” Das kognitive Skript der modernen deutschen Psychiatrie findet sich in den Schriften ihrer Idole wie Emil Kraepelin und Eugen Bleuler wieder. Beide waren glühende Eugeniker und Vordenker der Tötungsaktionen während der Nazi-Herrschaft. Bis heute hat sich die deutsche Psychiatrie von diesen geistigen Brandstiftern nicht distanziert.

Angesichts ihrer jüngsten Forderungen nach Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung wird auch die “Entschuldigung” der DGPPN vom November 2010 für ihre Greultaten im 3. Reich unglaubwürdig. Offenbar hat die DGPPN nichts aus der Geschichte gelernt. Mit ihrem jüngesten Vorstoß zeigt die DGPPN endgültig, daß die deutsche Psychiatrie eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist.

Mehr Informationen zum Thema:

Stellungnahme der DGPPN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09)

SWR “zur Sache”: Behandelt wider Willen – Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig

Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah kommentiert den Zwangsmedikationsbeschluß

Dr. med Martin Zinkler über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Peter Weinmann über Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

TAZ: Kriminelle in weißen Kitteln

Radio Dreyekland: Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrene Baden-Württemberg

Die menschenverachtende Ideologie der Psychiatrie

PatVerfü – die schlaue Patientenverfügung

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

Mehr Informationen zum Thema:

http://www.patverfue.de
http://www.zwangspsychiatrie.de

Freilassung von Gustl Mollath wegen gravierender Verfahrensfehler und Falschgutachten

Gustl Mollath

Das Unterstützernetzwerk für Gustl Mollath bereitet eine Petition zur Einreichung beim bayrischen Landtag vor.

Die Petition kann unter folgendem Link unterzeichnet werden:

http://openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten

Mollath sitzt seit über 5 Jahren in der Forensik in Bayreuth ein, nachdem er eine Anzeige gegen die HypoVereinsbank wegen Schwarzgeldverschiebung erstattet hat. Seine Unterstützer vermuten, daß Herr Mollath aus dem Verkehr gezogen wurde, um die Sache zu vertuschen.

Mehr Informationen zum Thema:

http://www.gustl-for-help.de

Der Fall Mollath: Unschuldig in der Psychiatrie?

Justizskandal: Warum Gustl in die Psychiatrie musste

Der Tod von Holger Z – Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah klagt an

Am 27.2.2011 wurde Holger Z. stranguliert in seiner Zelle im ÖHK Mühlhausen aufgefunden. Zuvor musste er ein jahrelanges Martyrium durchstehen. Holger Z. wurde unter anderem gegen seinen Willen mit Neuroleptika behandelt, welche ihn zum einem körperlichen und psychischen Wrack machten. Nun erhebt Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Anklage gegen die BRD. Der Anwalt spricht von Folter und Mord.

Mehr Informationen zum Thema:

Der Fall Holger Z auf meinungsverbrechen.de
Thüringer Allgemeine: Ermittlungen nach Tod im Maßregelvollzug Mühlhausen
Taz: Kriminelle in weißen Kitteln
Dr. Volkmar Aderhold: Mortalität durch Neuroleptika
Wikipedia: UN-Antifolterkonvention
Warum psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist
www.zwangspsychiatrie.de